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01.02.2021

Landkreis setzt Allgemeinverfügung zu Bewegungsradius und Ausgangssperre außer Kraft


Der Landkreis Vorpommern-Greifswald nimmt die Allgemeinverfügung zum eingeschränkten Bewegungsradius und zur Ausgangssperre vom 22. Januar 2021 zurück. Dies gilt ab morgen.

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"Wir nehmen die Eilentscheidung des Verwaltungsgericht Greifswald vom vergangenen Freitag zum Anlass, die Allgemeinverfügung für alle Bürgerinnen und Bürger des Landkreises außer Kraft zu setzen,“ betont Landrat Michael Sack. „Aus unserer Sicht sind die Inhalte der Urteilsbegründung so schwerwiegend, dass die Allgemeinverfügung für uns als Landkreis so nicht haltbar ist." Ganz entscheidend für die Kreisverwaltung ist, dass das Gericht festgestellt hat, dass der Landkreis weder den Bewegungsradius einschränken darf noch eine Ausgangssperre verhängen kann. Dies könne nur das Land per Gesetz oder Verordnung regeln und nicht per Erlass auf den Landkreis abwälzen.

Der Landkreis prüft weiterhin, welche Maßnahmen geeignet sind, das Pandemie-Geschehen einzudämmen und es zu schaffen, dass die Zahl der Corona-Infektionen zurückgeht. "Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger, sich entsprechend zu verhalten, also sich an die Kontaktbeschränkungen und die Maskenpflicht zu halten," appelliert Landrat Michael Sack an die Menschen im Landkreis. "Es liegt an uns allen, wie stark dieses Virus um sich greifen kann."

Den Widerruf der Allgemeinverfügung finden hier: Den Widerruf der Allgemeinverfügung finden hier: https://corona.kreis-vg.de/

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