Landkreis erlässt Allgemeinverfügung über Notzeit zur Vermeidung von Futternot bei Wildtieren
Die untere Jagdbehörde setzt im Einvernehmen mit dem Kreisjägermeister des Landkreises Vorpommern-Greifswald mit sofortiger Wirkung bis auf Widerruf eine Notzeit für Schalenwild fest.
Die Jagdausübungsberechtigten sind im Rahmen des Jagdschutzes nach § 23 des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) verpflichtet, für eine angemessene und artgerechte Wildfütterung zu sorgen.
Folgende Regelungen sind dabei zu beachten:
- Es darf ausschließlich geeignetes, artgerechtes und hygienisch einwandfreies Futter verwendet werden.
- Vorrangig sind Futtermittel wie Heu, Stroh, Trockensilage, Pellets, Getreide, Eicheln und Kastanien zu verwenden.
- Im Umkreis von 200 m einer Futterstelle ist das Erlegen von Wild verboten.
- Es sind zusätzliche Äsungsflächen zu schaffen, z B. durch das Freischleppen von Wildäckern, Waldschneisen oder ähnlichen Flächen.
Waldbesucherinnen und -besucher werden angehalten, sich ruhig im Wald zu verhalten, die Waldwege nicht zu verlassen und die Hunde an der Leine zu führen, um das Wild nicht unnötig zu beunruhigen.
Die langanhaltende und teils sehr starke Frostperiode im Landkreis Vorpommern-Greifswald hat zu einer eisverkrusteten Bodenbeschaffenheit und einer teils verharschten Schneedecke geführt, wodurch die natürlichen Nahrungsquellen für Wildtiere, insbesondere für das Schalenwild, erheblich erschwert sind. Mit der Festlegung einer Notzeit für Schalenwild reagiert die untere Jagdbehörde auf die angespannte Futtersituation der Wildtiere.
Die sofortige Vollziehung wird angeordnet, da das Abwarten bis zur Bestandskraft der Allgemeinverfügung den Schutzzweck, nämlich den Erhalt des Wildbestandes und die Vermeidung von Qualen durch Verhungern, gefährden würde.
Die Allgemeinverfügung ist unter https://www.kreis-vg.de/Landkreis/%C3%96ffentliche-Bekanntmachungen/ zu finden.