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08.03.2022

Landkreis bringt erste Flüchtlinge unter und bietet auf "Informationsportal Ukraine" aktuelle Informationen an

Bislang rund 140 Geflüchtete registriert – über 200 Wohnungsangebote gelistet

Der Landkreis Vorpommern-Greifswald hat die ersten Flüchtlinge untergebracht und Vorbereitungen getroffen, weitere zu beherbergen.

Kreislogo Platzhalterbild
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"Als absehbar war, dass Menschen aus der Ukraine zu uns kommen würden, haben wir sofort mit den Vorbereitungen begonnen. Wir haben alles veranlasst, um kurzfristig die notwendigen Kapazitäten zu schaffen und auch eine größere Anzahl von Flüchtlingen unterbringen zu können", sagte Landrat Michael Sack. Bislang, so Sack, seien rund 140 Geflüchtete im Kreis registriert worden.
"Weitere Menschen aus der Ukraine seien bei Verwandten, Freunden und Bekannten untergekommen und konnten deshalb noch nicht als bei uns angekommen vermerkt werden", sagte der Landrat.

Geflüchtete, die noch nicht registriert sind, werden gebeten, sich unter der E-Mail-Adresse auslaenderbehoerde@kreis-vg.de zu melden und dorthin Name, Vorname, Geburtsdatum und Passkopie sowie Angaben zur Erreichbarkeit zu senden. Nur so ist es möglich, den geflüchteten Menschen den Bezug von Sozialleistungen zu gewähren sowie auch die Anmietung einer eigenen Wohnung zu ermöglichen.
Der Kreis hat über die E-Mail-Adresse ukraine@kreis-vg.de bereits deutlich über 200 Wohnungsangebote von privater Hand erhalten und gelistet. Bevorzugt werden Wohnungen, die den Geflüchteten eine längerfristige Nutzung erlauben.

Seit Ende vergangener Woche bietet der Landkreis Vorpommern-Greifswald auf seiner Homepage www.kreis-vg.de unter dem Titel „Informationsportal Ukraine“ Informationen für Geflüchtete und Helfer in deutscher und ukrainischer Sprache an.
Zu finden sind dort Handreichungen in Form von Formularen der Ausländerbehörde und des Sozialamtes sowie eine Übersicht der am häufigsten gestellten Fragen im Zusammenhang mit den Bedürfnissen der Geflüchteten.
Insbesondere Fragen zu den Themen Wohnraum, Bezug von Leistungen und Aufenthaltserlaubnis wird hier in übersichtlicher Form Rechnung getragen.
Wo immer möglich, werden die einzelnen Punkte nicht nur auf Deutsch, sondern auch auf Ukrainisch dargestellt und erläutert.
Das Informationsportal wird ständig weiter ergänzt und fortlaufend aktualisiert.

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