Kreistag verabschiedet Nachtragshaushaltssatzung für 2025 und Haushaltssicherungskonzept
Der Kreistag hat auf seiner heutigen Sitzung (07.07.2025) in Pasewalk den Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr 2025 verabschiedet.
Der Kreistag hat auf seinerSitzung am 07.07.2025 in Pasewalk den Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr 2025 verabschiedet. In Bezug auf die Kreisumlage fand der Entwurf der CDU-Fraktion mit 52 Stimmen, 7 Gegenstimmen und 0 Enthaltungen eine Mehrheit. Damit hat der Kreistag für eine Absenkung der Kreisumlage von 48,5 % auf 42 % gestimmt. Die Verwaltung hatte 44 % vorgeschlagen.
Gegenüber der ursprünglichen Haushaltsplanung weist der Nachtrag negative Abweichungen in Höhe von über 81,8 Millionen Euro aus. Das im Doppelhaushalt 2024/2025 ursprünglich verfolgte Ziel, einen positiven Saldo von mindestens 3 Millionen Euro zu erreichen, kann damit nicht realisiert werden. Die Kreisverwaltung rechnet im Finanzhaushalt nun mit Einzahlungen in Höhe von 701 Millionen Euro (ursprünglich 653 Millionen Euro) und Auszahlungen in Höhe von 772 Millionen Euro (ursprünglich 642 Millionen Euro). Der negative Saldo im Finanzhaushalt beläuft sich somit auf rund 71 Millionen Euro.
In der Debatte über die Nachtragshaushaltssatzung erläuterte Finanzdezernent Dietger Wille die finanzielle Situation des Kreises ausgiebig: „Die Haushaltslage des Kreises ist prekär. Insbesondere steigende Ausgaben in pflichtigen Aufgabenfeldern im Jugend- und Sozialbereich belasten uns massiv. Diese muss der Landkreis tragen – Spielräume bestehen kaum noch. Erhebliche Kostensteigerungen gibt es etwa im Eingliederungshaushalt und der Jugendhilfe.“
Landrat Michael Sack zeigte sich erfreut, dass mit dem Beschluss zum Nachtrag auch eine Senkung der Kreisumlage verabschiedet wurde. „Eine Senkung der Kreisumlage ist trotz der finanziellen Rahmenbedingungen wichtig und richtig. Sie ist vor allem ein Signal an unsere Gemeinden und auch das Land. Die Kommunen sind strukturell unterfinanziert. Pflichtige Aufgaben, die sie leisten müssen, müssen gleichzeitig aber auch entsprechend finanziert sein.“
Die Kreisumlage dient der Finanzierung der eigenen Aufgaben des Landkreises. Aus ihr werden unter anderem die weiterführenden Schulen, der öffentliche Personennahverkehr, die Schülerbeförderung sowie Straßensanierungen finanziert. Gleichzeitig weist auch die Gemeindeebene im Landkreis seit zwei Jahren eine deutlich verschlechterte Haushaltssituation auf. „Der Kreis sieht sich in der Pflicht, seine Umlagepolitik anzupassen und einen finanziellen Ausgleich innerhalb der kommunalen Familie herzustellen. Die Gemeinden brauchen wieder Luft zum Atmen“, so Landrat Sack abschließend.
Der in der Nachtragshaushaltssatzung festgelegte Kreisumlagesatz resultiert aus den Überlegungen, die auf der Grundlage der aktuellen Analyse der Gemeindefinanzen angestellt wurden. Nach mehreren Informationsveranstaltungen der Kreisverwaltung für die Bürgermeister/-innen des Landkreises, der Beratung in den Ausschüssen sowie der Beratung und der Beschlussfassung im Kreistag wird die Nachtragshaushaltssatzung nun dem Innenministerium des Landes zur Zustimmung vorgelegt. Dieses muss den Nachtragshaushalt und somit auch die Höhe der Kreisumlage genehmigen.
Ebenfalls verabschiedete der Kreistag ein Konzept zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für die Jahre 2026-2027. Dieses dient als Handlungsleitfaden und resultiert aus dem Beschluss über die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024, in dem der Kreistag den Landrat mit der Erstellung beauftragte. Das Konzept zum HSK beinhaltet eine Ursachenanalyse für die gegenwärtige Finanzsituation, legt Bereiche fest, die vertieft zu analysieren sind und enthält Konsolidierungsmaßnahmen. Die aktuellen Planungs- und Prognosestände zeigen keine kurzfristigen Verbesserungen bei Beibehaltung der aktuell geltenden Rahmenbedingungen. Die derzeitigen Haushaltsverwerfungen sind so dramatisch, dass eine erfolgreiche Haushaltskonsolidierung aus eigener Kraft ausgeschlossen ist.