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08.03.2021

Kreis legt für Impfung von Lehrern, Erziehern und Tagespflegepersonen Sonderschichten in Impfzentren ein

Impfmanager setzt auf ordnungsgemäße Erfassung und geordnete Abarbeitung

Auch im Landkreis Vorpommern-Greifswald werden ab heute Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher sowie Tagespflegepersonen gegen das Corona-Virus geimpft.

Mobiles Impfteam in Pasewalk
Mobiles Impfteam in Pasewalk

Dabei setzen Verwaltung und Impfmanagement auf das Prinzip "Schnelligkeit durch Genauigkeit". Zuvor hatte der Kreis nämlich die impfwilligen Personen in allen in Frage kommenden Einrichtungen eigenständig erfassen lassen. Anhand dieser Meldebögen, erfolgt ab sofort die Terminvergabe für die Impfzentren in Greifswald und Pasewalk. Während sämtliche sonstigen Impftermine zentral über das Land vergeben werden müssen, agiert der Kreis in diesem Falle in Eigenverantwortung. Mitarbeiter der Impfzentren setzen sich mit den betroffenen Einrichtungen direkt in Kontakt und vereinbaren die Impftermine.
Dabei sind für die Gesundheit der pädagogischen Fachkräfte ab sofort sogar Sonderschichten eingeplant, um die sorgfältig vorbereitete Aktion in möglichst kurzer Zeit erfolgreich abschließen zu können.
„Die Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 für Personen, die in Grundschulen, Grundschulteilen oder Förderschulen tätig sind sowie für pädagogisches Fachpersonal an Kitas und Tagespflegeeinrichtungen wird nach abgeschlossener Vorbereitung forciert“, sagte Kreisimpfmanager Dr. Timm Laslo. Dazu seien die Mitarbeiter der Impfzentren in Greifswald und Pasewalk ab sofort bis in die späten Abendstunden tätig. „Ab 17:30 Uhr wird an unseren Impfzentren bis auf weiteres ausschließlich pädagogisches Fachpersonal geimpft, nötigenfalls bis in die späten Abendstunden“, betonte Laslo.
Mit Änderung der Coronavirus-Impfverordnung zum 24. Februar 2021 wurden Beschäftigte in Grundschulen und Förderschulen in die Gruppe der mit hoher Priorität zu impfenden Personen aufgenommen (zweite Priorisierungsgruppe).
Insbesondere in Einrichtungen, die von Grundschülerinnen und Grundschülern sowie Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischen Förderbedarfen besucht werden sowie auch in Kitas und in Tagespflegeeinrichtungen kann es im Alltag schwierig sein, Abstandsregeln und andere Hygienemaßnahmen immer einzuhalten. Aufgrund eines erhöhten Ansteckungsrisikos für die in diesem Bereich tätigen Beschäftigten wurde diese Änderung veranlasst.

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