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30.10.2020

Kreis erlässt Allgemeinverfügung im Hinblick auf die drohende Afrikanische Schweinepest (ASP)

Jäger bei Vorbeugung in der Pflicht – Aufwendungen werden zum Teil erstattet

Der Kreis hat eine Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) auf Grundlage der entsprechenden Landesverordnung erlassen.

Wildschwein © Denise / PIXELIO
Wildschwein © Denise / PIXELIO


Die Verwaltung ordnet angesichts der drohenden Tierseuche folgende Maßnahmen an:
Die Jagdausübungsberechtigten haben zur Vorbeugung vor der Einschleppung und zur Erkennung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in den nachfolgend bezeichneten Gebieten eine verstärkte Bejagung von Wildschweinen durchzuführen oder
beizubehalten sowie eine verstärkte Fallwildsuche durchzuführen, also bei jedem Reviergang verstärkt auf verendete Wildschweine zu achten und diese zu melden.
Außerdem müssen die Jägerinnen und Jäger von jedem erlegten Wildschwein Proben nach näherer Anweisung des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes (VLA) Vorpommern-Greifswald zur virologischen Untersuchung auf ASP zu entnehmen, zu kennzeichnen und der vom VLA bestimmten Stelle zuzuführen.

Weiterhin ist jedes verendet aufgefundene Wildschwein einschließlich Unfallwild sowie krank erlegte Wildschweine unverzüglich unter Angabe des Fundortes beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (VLA) anzuzeigen, mit einer
Wildmarke und einem Wildursprungsschein eindeutig zu kennzeichnen und Proben nach näherer Anweisung des VLA zu entnehmen und der vom VLA bestimmten Stelle zuzuführen.
Beprobte, verendet aufgefundene Wildschweine einschließlich Unfallwild sowie krank erlegte Wildschweine sind bis zum Vorliegen eines negativen
Untersuchungsergebnisses am Fundort zu belassen, soweit Verkehrssicherungspflichten dem nicht entgegenstehen. Sofern eine unschädliche Beseitigung der Tierkörper aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung erforderlich ist, wird diese vom VLA angeordnet und in eigener Zuständigkeit durch den im Land zuständigen Verarbeitungsbetrieb für Material der Kategorie 1 beseitigt. Jagdausübungsberechtigte haben bei der Bergung der Tierkörper oder Tierkörperteile nach näherer Anweisung des VLA Vorpommern-Greifswald mitzuwirken.

Für alle entnommenen Proben sind Probenbegleitscheine auszufüllen, die die folgenden Angaben enthalten müssen:

  • Nummer der Wildmarke bzw. des Wildursprungsscheins,
  • geografisches Gebiet, in dem das Tier verendet aufgefunden bzw. erlegt wurde, wenn möglich, einschließlich der GPS-Daten,
  • Datum, an dem das Tier verendet aufgefunden bzw. erlegt wurde,
  • Person, die das Tier verendet aufgefunden oder erlegt hat,
  • Alter und Geschlecht des Wildschweins,
  • falls erlegt: Symptome vor dem Erlegen,
  • falls verendet aufgefunden: Zustand des Tierkörpers

Die Aufwendungen der privaten und kommunalen Jagdausübungsberechtigten für die verstärkte Bejagung und verstärkte Suche nach verendeten Wildschweinen sowie für die angeordnete Probenahme nach den Nummern werden auf Grundlage der geltenden Bestimmungen zum Teil erstattet.

Amtsfreie Gemeinden: Stadt Pasewalk, Stadt Strasburg (Uckermark), Stadt Ueckermünde,

Im Amt Am Stettiner Haff:
• Ahlbeck mit Gegensee und Ludwigshof
• Altwarp mit Siedlung Altwarp
• Stadt Eggesin mit Gumnitz Holl, Hoppenwalde, Klein Gumnitz und
Wohnsiedlung Karpin
• Grambin
• Hintersee mit Zopfenbeck
• Leopoldshagen mit Grünberg und Mörkerhorst
• Liepgarten mit Jädkemühl und Starkenloch
• Lübs mit Annenhof, Borkenfriede, Heinrichshof und Millnitz
• Luckow mit Christiansberg, Fraudenhorst, Rieth und Riether Stiege
• Meiersberg
• Mönkebude
• Vogelsang-Warsin (Teilorte Vogelsang und Warsin)

Im Amt Löcknitz-Penkun:
• Bergholz mit Caselow
• Blankensee mit Pampow und Freienstein
• Boock
• Glasow mit Streithof
• Grambow mit Neu-Grambow, Schwennenz, Sonnenberg und Ladenthin
• Krackow mit Battinsthal, Hohenholz, Kyritz, Lebehn, Schuckmannshöhe
• Löcknitz mit Garkow
• Nadrensee mit Pomellen
• Stadt Penkun mit Büssow, Friedefeld, Grünz, Kirchenfeld, Neuhof, Radewitz,
Sammersdorf, Storkow, und Wollin
• Plöwen mit Wilhelmshof
• Ramin mit Bismark, Gellin, Grenzdorf, Hohenfelde, Linken, Retzin und Schmagerow
• Rossow mit Wetzenow
• Rothenklempenow mit Dorotheenwalde, Glashütte, Grünhof und Mewegen

Im Amt Torgelow-Ferdinandshof:
• Altwigshagen mit Borckenfriede, Charlottenhorst, Demnitz, Finkenbrück und Wietstock
• Ferdinandshof mit Aschersleben, Blumenthal, Louisenhof und Sprengersteide
• Hammer a. d. Uecker mit Liepe und Försterei Ausbau
• Heinrichswalde
• Rothemühl
• Stadt Torgelow mit Drögeheide, Heinrichsruh, Müggenburg, Müggenburger Teerofen, Spechtberg und Torgelow-Holländerei
• Wilhelmsburg mit Eichhof, Eichhof Siedlung, Fleethof, Friedrichshagen, Grünhof, Johannisberg, Mariawerth, Mittagsberg und Mühlenhof

Im Amt Uecker-Randow-Tal:
• Brietzig mit Starkshof
• Fahrenwalde mit Bröllin, Friedrichshof und Karlsruh
• Groß Luckow
• Jatznick mit Belling, Blumenhagen, Groß Spiegelberg, Klein Luckow, Sandförde, Waldeshöhe und Wilhelmsthal
• Koblentz mit Breitenstein und Peterswalde
• Krugsdorf mit Rothenburg
• Nieden
• Papendorf
• Polzow mit Roggow und Neu Polzow
• Rollwitz mit Damerow, Schmarsow, Schmarsow-Ausbau und Züsedom
• Schönwalde mit Dargitz, Sandkrug und Stolzenburg
• Viereck mit Alt-Stallberg, Borken, Marienthal, Neuenkrug, Riesenbrück und Uhlenkrug
• Zerrenthin

Im Amt Usedom Süd:
• Benz mit Balm, Labömitz, Neppermin, Reetzow und Stoben
• Dargen mit Bassin, Görke, Kachlin, Katschow, Neverow und Prätenow
• Garz
• Kamminke
• Korswandt mit Ulrichshorst
• Koserow
• Loddin mit Kölpinsee und Stubbenfelde
• Mellenthin mit Dewichow und Morgenitz
• Pudagla
• Rankwitz mit Grüssow, Krienke, Liepe, Quilitz, Reestow, Suckow und Warthe
• Stolpe auf Usedom mit Gummlin
• Ückeritz
• Stadt Usedom mit Gellenthin, Gneventhin, Karnin, Kölpin, Mönchow, Ostklüne, Paske, Vossberg, Welzin, Westklüne, Wilhelmsfelde, Wilhelmshof und Zecherin
• Zempin
• Zirchow mit Kutzow

Im Amt Usedom Nord:
• Karlshagen
• Mölschow mit Bannemin und Zecherin
• Peenemünde
• Trassenheide
• Zinnowitz

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