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26.08.2022

Förderaufruf zur Einreichung von Projektanträgen für Kleinprojekte in der LEADER-Region »Stettiner Haff«

Der Bund und das Land Mecklenburg-Vorpommern stellen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) auch für das Jahr 2023 Mittel zur Förderung von Kleinprojekten zur Verfügung.

Bereits in den Jahren 2021 und 2022 wurden Aufrufe zur Einreichung von Projektanträgen für Kleinprojekte zur Umsetzung des GAK-Regionalbudget gemäß GAK-RBFöRL M-V in der LEADER-Region „Stettiner Haff“ veröffentlicht.

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Zahlreiche Förderanträge von Vereinen, Kommunen sowie Privatpersonen und Gesellschaften sind eingegangen und konnten erfolgreich umgesetzt werden.

Der Landkreis Vorpommern-Greifswald beteiligt sich als Erstempfänger mit 10 % an der Förderung und überträgt jeder Lokaler Aktionsgruppe im Landkreis auch im Jahr 2023 je 200.000 Euro Fördermittel für die Beantragung von Kleinprojekten.

Voraussetzungen für die Förderung der Kleinprojekte sind:
- sie tragen dem Erreichen der Ziele der GAK und zur Umsetzung der Strategie für Lokale Entwicklung (SLE) der LAG „Stettiner Haff“ bei
- sie werden in der LEADER-Region „Stettiner Haff“ innerhalb des Haushaltsjahres 2023 umgesetzt und sind Kleinprojekte mit zuwendungsfähigen Gesamtausgaben von nicht mehr als 20.000 Euro.

Für die Förderung von Kleinprojekten gilt ein einheitlicher Fördersatz von 80 % und eine maximale nicht rückzahlbare Zuweisung bis 16.000,00 Euro. Grundsätzlich stellt die Bewertung und damit Auswahl der Projektidee durch die Mitglieder der Lokalen Aktionsgruppe „Stettiner Haff“ die Voraussetzung für die Förderung dar.

Mit dem Regionalbudget wird die engagierte und aktive eigenverantwortliche ländliche Entwicklung unterstützt und die regionale Identität gestärkt.

Auf den Webseiten der Landesregierung https://www.service.m-v.de/foerderfibel/
und der LAG „Stettiner Haff“ https://www.kreis-vg.de/wirtschaft/leader finden Sie weiterführende Informationen sowie einen Link zu den Antragsunterlagen.

Die Frist für die Antragsabgabe zum Förderaufruf ist der 01.11.2022. Antragsteller/- innen werden darum gebeten, auf Vollständigkeit der Antragsunterlagen zu achten. Hierfür kann die Checkliste zur Qualifizierung von Fördermittelanträgen auf der Homepage der LAG „Stettiner Haff“ genutzt werden. Unvollständig eingereichte Förderanträge werden bei beim Auswahlverfahren nicht berücksichtigt.

Ihre vollständigen Antragsunterlagen senden Sie bitte an folgende Anschrift:
Landkreis Vorpommern-Greifswald
LEADER-Geschäftsstelle „Stettiner Haff“
Johannes Drews
Postfach 11 32
17464 Greifswald

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