Entschädigung bei nicht gewährleisteter Hortbetreuung: Gesundheitsamt stellt Bescheinigung aus
Eltern, die ihr Kind aufgrund von Corona nicht im Hort betreuen lassen können und deshalb zu Hause bleiben müssen, können sich dies beim Gesundheitsamt des Kreises bescheinigen lassen, so dass der Arbeitgeber den Lohnausfall beantragen kann.
Der Arbeitgeber kann den Lohnausfall auch stundenweise beantragen.
Eine entsprechende Bescheinigung stellt das Gesundheitsamt/Team Kontaktnachverfolgung aus. Eltern, die davon Gebrauch machen wollen, können sich zwecks Ausstellung der Bescheinigung per E-Mail mit den entsprechenden Kontaktdaten und den Ausfallzeiten an den Landkreis wenden: corona@kreis-vg.de.
Die Beantragung der Entschädigung seitens des Arbeitgebers ist möglich unter:
https://www.lagus.mv-regierung.de/Soziales/Soziales_Entschaedigungsrecht/Infektionsschutzgesetz/