Doppelhaushalt des Landkreises genehmigt - Haushalt steht weiter vor großen Herausforderungen
Das Ministerium für Inneres und Bau hat die Haushaltssatzung 2026/2027 des Landkreises Vorpommern-Greifswald genehmigt.
Für den Landkreis bedeutet dies, dass die seit Jahresbeginn geltenden Beschränkungen der vorläufigen Haushaltsführung nunmehr entfallen.
„Der Haushalt des Kreises wurde vom Innenministerium mit nur kleineren Änderungen genehmigt. Wir sind dankbar für die zügige und konstruktive Begleitung durch das Innenministerium in der derart angespannten Haushaltslage. Jetzt sind wir dennoch in wichtigen Punkten handlungsfähig“, so Landrat Michael Sack. Der Beigeordnete und Finanzdezernent Dietger Wille ergänzt: „Mit der genehmigten Haushaltssatzung ist der Weg nun frei, um die umfangreichen Investitionen in Bau- und Sanierungsvorhaben fortzuführen und Zuschüsse für wichtige Leistungen, etwa in den Bereichen Bildung und Kultur sowie Brandschutz, auszahlen zu können.“
Landrat Michael Sack weiter: „Trotz der angespannten finanziellen Situation haben wir es geschafft, so viele Projekte wie noch nie anzustoßen, um die positive Entwicklung des Landkreises zu fördern. Hierzu zählen etwa der Bau des Gefahrenabwehrzentrums sowie des Regionalen Beruflichen Bildungszentrums in Greifswald, die Sanierung der Förderschule in Loitz, der Bau der Kfz-Lehrwerkstatt am RBB in Torgelow, die Sanierung des Gymnasiums in Löcknitz sowie der Bau von drei Rettungswachen in Hintersee, Albinshof und Murchin. Auch zahlreiche Projekte im Bereich der Zusammenarbeit mit Polen sowie der Förderung der Wirtschaft zeugen hiervon.“
Auch mit genehmigter Haushaltssatzung für die Jahre 2026 und 2027 bleiben die grundsätzlichen gravierenden finanziellen Herausforderungen für den Landkreis bestehen. Die hohen Defizite resultieren im Wesentlichen aus den dynamischen Kostensteigerungen in den pflichtigen Aufgabenbereichen des Landkreises, insbesondere in den Bereichen Jugend und Soziales. Um dieser drastischen Entwicklung möglichst entgegenzuwirken, wurde durch den Kreistag im Dezember 2025 ebenfalls ein Haushaltssicherungskonzept für die Jahre 2026 ff. beschlossen. Dieses Konzept dokumentiert eine klare Strategie, die auf die Konsolidierung der eigenen Haushaltsbelastungen abzielt, um die bestehenden Schulden nicht ausufern zu lassen, Effizienzpotenziale zu heben und nachhaltige finanzielle Stabilität zu gewährleisten. Es bildet damit die Grundlage für eine verantwortungsbewusste Haushaltsführung, die die Zukunft des Landkreises sichert, insbesondere im Sinne der Versorgung und Entwicklung des Landkreises.
Aufgrund der finanziellen Situation mit einem geplanten Defizit in 2026 von rund 104 Millionen Euro im Finanzhaushalt verfügt der Landkreis mit sofortiger Wirkung gemäß § 120 Absatz 1 i. V. m. § 51 KV M-V eine haushaltswirtschaftliche Sperre. Dies bedeutet, dass ab sofort nur noch Auszahlungen geleistet werden dürfen, zu deren Leistung der Landkreis rechtlich verpflichtet ist oder die für die Wahrnehmung von Aufgaben nach § 2 Absatz 3 oder § 3 KV M-V unaufschiebbar sind. Darüber hinaus dürfen Auszahlungen für freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben nur noch in dem Umfang geleistet werden, der unaufschiebbar ist, um bestehende Aufgaben fortzuführen und wenn sie zur Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit der Verwaltung dienen. Zahlungen dürfen nur noch geleistet werden, um finanzielle Nachteile für den Landkreis zu vermeiden.
Trotz haushaltswirtschaftlicher Sperre arbeitet der Landkreis weiter mit Hochdruck daran, bestehende Vorhaben fortzuführen und weiter im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten zu investieren. Landrat Michael Sack abschließend: „Die geplanten und begonnenen Vorhaben werden konsequent weitergeführt. Der Ausbau und die Verbesserung der Infrastruktur für die Bürgerinnen und Bürger in Bereichen wie Bildung, Rettungsdienst, Bevölkerungsschutz oder Mobilität werden weiter vorangetrieben. Der Landkreis wird trotz der Rahmenbedingungen auch künftig daran arbeiten, Projekte, die das Leben der Menschen vor Ort verbessern, umzusetzen. Ein Schwerpunkt wird etwa das weitere Einwerben von Fördermitteln sein.“