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15.03.2021

Aussetzung der Impfungen mit AstraZeneca auch im Landkreis Vorpommern-Greifswald angeordnet

Verantwortliche folgen Empfehlung von Paul-Ehrlich-Institut auf Bundesebene

Die Impfungen mit dem Impfstoff des Herstellers AstraZeneca sind auch im Landkreis Vorpommern-Greifswald vorerst ausgesetzt worden.

Impfzentrum Greifswald © Pressestelle LK VG
Impfzentrum Greifswald © Pressestelle LK VG

Damit folgt das Impfmanagement des Landkreises der Empfehlung des Paul-Ehrlich-Instituts, welches auf Bundesebene einen vorläufigen Impfstopp dringend angeraten hatte. Diese Empfehlung der Institution hat weisenden Charakter.
Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) als Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel hatte nach intensiven Beratungen zu den in Deutschland und Europa aufgetretenen schwerwiegenden Komplikationen mit Blutgerinnseln die vor-übergehende Aussetzung der Impfungen mit dem Covid-19-Impfstoff empfohlen.
Laut PEI seien gegenüber dem Stand vom 11.03.2021 mittlerweile weitere Fälle (Stand: Montag, den 15.03.2021) in Deutschland gemeldet worden. Bei der Analyse des aktuellen Informationsstandes sehen die Expertinnen und Experten des Paul-Ehrlich-Instituts „jetzt eine auffällige Häufung einer speziellen Form von sehr seltenen Hirnvenen-Thrombosen (Sinusvenenthrombose) in Verbindung mit einem Mangel an Blutplättchen (Thrombozytopenie) und Blutungen in zeitlicher Nähe zu Impfungen mit dem COVID-19-Impfstoff AstraZeneca“, heißt es in der entsprechenden Presseinformation des Bundesinstituts. Die Daten würden von der Europäischen Arzneimittelagentur (European Medicines Agency, EMA) weiter analysiert und bewertet. Bis zum Abschluss der Bewertung durch die EMA seien die Impfungen mit dem Covid-19-Impfstoff von AstraZeneca in Deutschland ausgesetzt. „Die heutige Entscheidung betrifft sowohl Erst- als auch Folgeimpfungen. Das Paul-Ehrlich-Institut empfiehlt weiter, dass Personen, die den COVID-19-Impfstoff AstraZeneca erhalten haben und sich mehr als vier Tage nach der Impfung zunehmend unwohl fühlen, z.B. mit starken und anhaltenden Kopfschmerzen oder punktförmigen Hautblutungen, sich „unverzüglich in ärztliche Behandlung begeben“ sollen.

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