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16.03.2020

Abstrich-Zentren können nur vom Hausarzt überwiesene Patienten testen

Nur Anruf bei niedergelassenen Ärzten – Überweisung erreicht Zentrum per Fax

Die Abstrich-Zentren, welche heute ihre Arbeit aufnehmen werden, können nicht alle testwilligen Bürger berücksichtigen. Ein derartiges Vorgehen ist nicht sinnvoll. „Dies ist auch gar nicht Zweck der Einrichtung.

Corona Quelle: BZgA
Corona
Quelle: BZgA

Wir können kein Massenscreening durchführen, sondern lediglich Patienten testen, bei denen ihr Hausarzt oder das Gesundheitsamt telefonisch eine entsprechende Indikation gestellt hat“, sagte Prof. Dr. Nils-Olaf Hübner von Universitätsmedizin Greifswald.

Das Verfahren läuft ausnahmslos folgendermaßen ab:

Patienten mit Beschwerden, die auf Corona hindeuten könnten, rufen ihren Hausarzt/Hausärztin an. Sie sollen keinesfalls die Praxis persönlich aufsuchen!
Der Hausarzt stellt die Indikation am Telefon und fragt nach den Kriterien des Robert-Koch-Instituts (RKI) ab, ob der Patient in einem Risikogebiet war oder Kontakt zu bereits positiv getesteten Personen hatte.

Kommt der Hausarzt zu dem Schluss, dass der Patient ein Verdachtsfall ist, stellt er eine Überweisung an das Abstrich-Zentrum aus, die dorthin per Fax verschickt wird.
Der Patient begibt sich zum Abstrich-Zentrum und gibt seine Daten an. Dort wird geprüft, ob eine Berechtigung für einen Test in Form einer Fax-Überweisung vorliegt.
Sämtliche Testergebnisse werden an das Gesundheitsamt weitergeleitet. Positiv getestete Patienten werden innerhalb von 48 Stunden vom Gesundheitsamt benachrichtigt.

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