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27.12.2022

Überarbeitung der "Richtlinie zur Gewährung einmaliger Leistungen"

Der Landkreis Vorpommern-Greifswald hat seine "Richtlinie zur Gewährung einmaliger Leistungen" überarbeitet und neu gefasst.

Überarbeitung der "Richtlinie zur Gewährung einmaliger Leistungen"
Überarbeitung der "Richtlinie zur Gewährung einmaliger Leistungen"

Notwendig wurde das aufgrund der Flüchtlingsbewegung in Folge des Ukrainekrieges, aber auch weil die Richtlinie in einigen Bereichen überholt war und aktualisiert werden musste. Zwischenzeitlich wurde hierzu in 2022 eine Übergangsregelung mit Geltungsdauer bis zum 31. Dezember 2022 aufgestellt.

Die Richtlinie regelt im Wesentlichen die Erstausstattung für Bekleidung und Wohnung. In der Neufassung wurden unter anderem die alten Euro-Werte für Erstausstattungsgegenstände mit Stand 2013 auf Marktpreise in 12/2022 im niedrigen Segment aktualisiert. Darüber hinaus gibt es mit Inkrafttreten der Richtlinie nun Geldleistungen statt Sachleistungen, und es wurde eine Systematik für Pauschalbeträge für einzelne Ausstattungsgegenstände erarbeitet bzw. neu gefasst.
Zudem sieht die Neufassung der Richtlinie eine optimierte, bürgerfreundliche und verwaltungseffizienter Antragsbearbeitung vor.
Die überarbeitete Fassung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Zu finden ist die Richtlinie auf der Homepage des Landkreises unter folgendem Link: https://www.kreis-vg.de/media/custom/3079_5878_1.PDF?1672123808

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