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Öffentliche Auslegung der Vorschlaglisten für die Jugendschöffenwahl

Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Vorpommern-Greifswald hat in seiner jüngsten Sitzung den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Jugendschöffinnen und -schöffen für das Amtsgericht Pasewalk und das Landgericht Neubrandenburg gefasst.

Die Listen liegen gemäß § 36 Absatz 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 29.08.2018 bis zum 04.09.2018 zu jedermanns Einsicht während der üblichen Geschäftszeiten an folgenden Orten im Amt für Soziales, Jugend und Sport aus:

Kreissitz Greifswald
Zimmer 113
Feldstraße 85 a
17489 Greifswald

Standort Anklam
Zimmer 306
Leipziger Allee 26
17389 Anklam

Standort Pasewalk
Zimmer 147
An der Kürassierkaserne 9
17309 Pasewalk

Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.