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11.09.2023

Landkreis weist auf Umtausch der Papierführerscheine der Jahrgänge 1965 bis 1970 hin

Der Landkreis informiert darüber, dass Bürgerinnen und Bürger, die in den Jahren 1965 bis 1970 geboren sind und noch einen Papierführerschein (DDR oder Bundesrepublik Deutschland) besitzen, diesen im Jahr 2023, spätestens bis zum 19. Januar 2024 in der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald persönlich umtauschen müssen.

Mit Ablauf der Umtauschfrist verliert der bisherige Führerschein seine Gültigkeit. 

Landkreis weist auf Umtausch der
Papierführerscheine der Jahrgänge 1965 bis 1970 hin
Landkreis weist auf Umtausch der Papierführerscheine der Jahrgänge 1965 bis 1970 hin



Aus den Erfahrungen im Zuge des bisherigen Umtausches wird empfohlen, den Umtausch zeitnah durchzuführen und nicht bis zum Ende der Frist aufzuschieben. Somit können längere Wartezeiten im Dezember 2023 und Januar 2024 vermieden werden.

Es sind nur die Papierführerscheine umzutauschen. Besitzer eines EU-Führerscheines der Geburtsjahre 1965 bis 1970 müssen den Führerschein frühestens 2025, gestaffelt nach dem Ausstellungsjahr, tauschen. Die Antragstellung kann an den drei Standorten des Landkreises in Pasewalk (An der Kürassierkaserne 9), in Anklam (Friedländer Landstraße 21d) oder in Greifswald (Feldstraße 85 a) erfolgen.

Folgende Unterlagen müssen mitgebracht werden:
• Gültiges Personaldokument: Personalausweis oder (Reisepass mit aktueller Meldebestätigung, nicht älter als drei Monate)
• Führerschein
• aktuelles biometrisches Lichtbild (35x45mm)

Wurde der Führerschein in einem anderen Landkreis oder in einer anderen Stadt ausgestellt, ist im Vorfeld eine Karteikartenabschrift von der ausstellenden Behörde an den Landkreis Vorpommern-Greifswald zu übersenden:

Postanschrift: Landkreis Vorpommern-Greifswald
Führerscheinstelle
Feldstraße 85 a
17489 Greifswald

Email: fuehrerscheinstelle@kreis-vg.de

Fax: 03834 8760-9031