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06.09.2023

Landkreis verfügt Haushaltssperre

Für den Landkreis Vorpommern-Greifswald gilt ab sofort gemäß § 120 Absatz 1 i. V. m. § 51 KV M-V eine haushaltswirtschaftliche Sperre.

Eine entsprechende Verfügung hat der Landrat heute unterzeichnet. Dies bedeutet, dass ab sofort nur noch Auszahlungen geleistet werden dürfen, zu deren Leistung der Landkreis rechtlich verpflichtet ist oder die für die

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Wahrnehmung von Aufgaben nach § 2 Absatz 3 oder § 3 KV M-V unaufschiebbar sind. Darüber hinaus dürfen Auszahlungen für freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben nur noch in dem Umfang geleistet werden, der unaufschiebbar ist, um bestehende Aufgaben fortzuführen und wenn sie zur Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit der Verwaltung dienen. Zahlungen dürfen nur noch geleistet werden, um finanzielle Nachteile für den Landkreis zu vermeiden.

Gründe für die angespannte finanzielle Situation liegen insbesondere in steigenden Ausgaben in für den Landkreis pflichtigen Aufgaben. Diese Steigerungen haben sich infolge des Ukrainekrieges und der daraus resultierenden Inflation ergeben und betreffen insbesondere Bereiche wie Jugend und Soziales oder Personal. Hier ist der Landkreis auf Grundlage eines Gesetzes, eines Vertrages oder auf Basis eines Tarifabschlusses zu den Ausgaben verpflichtet. Erhebliche Kostensteigerungen gab es etwa in den Bereichen Grundsicherung, Hilfe zur Pflege und der Jugendhilfe. Bei Letzterem sind die Ausgaben entgegen der Planung für dieses Jahr um 12 Millionen Euro gestiegen. Gründe dafür sind hier die steigenden Personal- und Sachkosten der Leistungserbringer aufgrund der Tarifsteigerungen.

Landrat Michael Sack erklärt: „Die finanzielle Situation wird für den Landkreis immer schwieriger. Dies ist insbesondere in steigenden Ausgaben begründet, die der Landkreis tragen muss und wo er so gut wie keinen Spielraum hat. Noch ist der Haushalt steuerbar. Darum greifen wir nun auf dieses Instrument zurück. Die Haushaltssperre ist die letzte Chance, eine Erhöhung der Kreisumlage für dieses Jahr noch abzuwenden.“