Landkreis erlässt Allgemeinverfügung zum Befahren von Uecker, Randow und Zarow
Landkreis erlässt Allgemeinverfügung zum Befahren von Uecker, Randow und ZarowDie Wasserbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald hat in Zusammenarbeit mit der unten Wasserverkehrsbehörde und der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises am 03.04.2024 eine Allgemeinverfügung zum Befahren der Uecker, Randow und Zarow mit Kleinfahrzeugen bekannt gegeben. Der Erlass dieser Allgemeinverfügung war notwendig, da das Befahren mit motorbetrieben Wasserfahrzeugen auf diesen Gewässerabschnitten dem Grunde nach nicht zulässig war. Einzige Ausnahme galt Anglerbooten unter gewissen Voraussetzungen. Auf Grund mehrerer Beschwerden wegen Lärmbelästigung, unangemessener Geschwindigkeit, Ankern im Schilfgürtel oder auch zu großen Wasserfahrzeugen wurde das Befahren dieser Gewässerabschnitte nunmehr mit entsprechenden Einschränkungen legalisiert. Die Allgemeinverfügung tritt ab dem 17.04.2024 in Kraft und ist unter folgendem Link zu finden: https://www.kreis-vg.de/Landkreis/Bekanntmachungen/ Bei Fragen können sich Bürgerinnen und Bürger an das Sachgebiet Wasserwirtschaft beziehungsweise an das Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung wenden:
bezüglich wasserverkehrsrechtlicher Fragen (Fahrtauglichkeitsbescheinigung, Führerschein): SG Öffentliche Sicherheit und Ordnung, E-Mail: ordnungsamt@kreis-vg.de |
16.04.2024 |