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Gleichstellungsbeauftragte

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Die Gleichstellungsbeauftragte

Gleichstellung ist ein "Dauerauftrag", der immer wieder aktuellen Anforderungen angepasst werden muss. Gleichstellung bedeutet mehr als nur die bloße Angleichung von Prozentzahlen. Vielmehr umfasst sie alle notwendigen Maßnahmen, um die in Artikel 3 des Grundgesetztes festgelegte Gleichberechtigung durchzusetzen. Und dieser wertvollen Aufgabe widme ich mich sehr gerne.

Als Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Vorpommern-Greifswald bin ich die zentrale Ansprechpartnerin für Sie, wenn Sie Fragen zum Thema Gleichberechtigung haben, zum Beispiel:

    • sich am Arbeitsplatz, im öffentlichen Leben oder in Ihrer Lebenssituation benachteiligt fühlen
    • Hilfestellung und Unterstützung benötigen
    • Informationen über Veranstaltungen, Fort- und Weiterbildung – speziell für Frauen – suchen
    • Kontakte zu Gruppen, Hilfsorganisationen und Netzwerken wünschen
    • Anregungen zur Verbesserung der Lebensbedingungen von Menschen in unserem Landkreis haben

Bei Fragen zum Thema Gleichberechtigung können Sie mich gerne per Telefon oder E-Mail kontaktieren. Alle Gespräche werden vertraulich behandelt. Die Weitergabe von persönlichen Daten und Informationen erfolgt nur mit Ihrem Einverständnis.

Ihre Susanne Sacher


Aktionsprogramm Kommune - Frauen in die Politik


Der Landkreis Vorpommern-Greifswald geht mit der Akquise für das Mentoring-Programm aus dem "Aktionsprogramm Kommune – Frauen in die Politik" an den Start


Was ist das Mentoring-Programm?


Das Mentoring-Programm möchte Interessierte, Einsteigerinnen und gewählte Mandatsträgerinnen auf ihrem Weg in die Politik begleiten. Erfahrene Politiker/-innen geben Einblicke in ihren Politikalltag, stehen ihren Mentees für Fragen zur Seite und unterstützen sie durch ihre Erfahrungen und Kontakte, erläutern informelle Spielregeln und machen Mut, sich politisch zu engagieren und selbstbewusst in den Routinen der Politik zu bewegen. Das Aktionsprogramm wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert und von der EAF Berlin in Kooperation mit dem Deutschen LandFrauenverband durchgeführt. Der Kreistag hat den Landrat aufgefordert sich an diesem zu bewerben – wir sind einer der bundesweit 10 ausgewählten Akteure.


Hinweise zur Bewerbung: Die Teilnahme am Mentoring-Programm ist kostenlos und findet im Zeitraum Februar bis November 2024 statt. Die Bewerbung ist ab sofort über eine digitale Plattform möglich. Mentees und Mentor/-innen werden als sogenannte Tandems auf Basis einer möglichst hohen Übereinstimmung von geeigneten Kriterien im Januar 2024 miteinander in Kontakt gebracht. Sie geben dabei selbst an, welche Kriterien ihnen wichtig sind. Nach Möglichkeit findet alle vier bis sechs Wochen ein Treffen im Tandem (persönlich oder online) statt. Die Seminare sowie die Vernetzung mit Teilnehmer/-innen aus anderen Regionen finden online statt. Los geht es mit der Einführungsveranstaltung am: Samstag, 24. Februar 2024, 10–14 Uhr


Anbei die Informationen – wie interessierte Mentees und Mentor/-innen auf die digitalen Plattformen kommen:


  • Die Mentoring-Plattform, über die die Bewerbungen sowohl von interessierten Mentees als auch von Mentor/-innen abgewickelt werden, ist online und kann über unsere Programm-Webseite (www.frauen-in-die-politik.com/mentoring) über die "Jetzt bewerben"-Buttons erreicht werden. Dort finden Interessierte auch Informationen zum Mentoring-Programm sowie zum Bewerbungsprozess.


  • Um sich auf der Plattform umzusehen, registrieren Sie sich bitte unter folgendem Link: Frauen in die Politik - Fragebogen
  • Im Anschluss Ihrer Registrierung können Sie sich auch durch die Fragebögen der Mentees und Mentor*innen klicken. Diese wurden für Sie sichtbar gestellt und ermöglichen Ihnen einen besseren Einblick in den Bewerbungsprozess und die Benutzeroberfläche der Plattform.


Kontaktpersonen:


Kathleen Retzlaff


Landkreis Vorpommern-Greifswald


kathleen.retzlaff@kreis-vg.de | 03834-8760-1199


Susanne Sacher


Landkreis Vorpommern-Greifswald


susanne.sacher@kreis-vg.de | 03834-8760-1030


Aktuelles

WAS? Einladung zur Ausstellungseröffnung - „Die Mütter des Grundgesetzes“

WANN? 21. Mai 2024, um 15:30 Uhr

WO? Landratsamt des Landkreises Vorpommern-Greifswald, Feldstr. 85 a

In diesem Jahr feiert das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sein 75- jähriges Jubiläum.

Aus diesem Anlass eröffnen die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz, Frau Jaqueline Bernhardt, sowie der Landrat des Landkreises Vorpommern-Greifswald, Herr Michael Sack, in Greifswald die Wanderausstellung „Mütter des Grundgesetzes“.

Die Ausstellung präsentiert die Arbeiten des parlamentarischen Rates und der vier „Mütter des Grundgesetzes“ mit Texttafeln des Helene Weber Kolleg Berlin, der ersten bundesweiten und parteiübergreifenden Plattform für politisch engagierte Frauen. Zu sehen sein wird auch eine Fotoausstellung vom Haus der Geschichte Bonn. Die Einführung in die Ausstellung übernimmt Kathrin Mahler Walther, Geschäftsführende Vorsitzende der EAF Berlin.

Sie sind herzlich zur Eröffnung der Ausstellung eingeladen.

Der Eintritt ist frei.


Aktionsprogramm Kommune - Mehr Frauen in die Politik
Aktionsprogramm Kommune - Mehr Frauen in die Politik
Steuerungsgruppe Aktionsprogramm Kommune - Mehr Frauen in die Politik
Steuerungsgruppe Aktionsprogramm Kommune - Mehr Frauen in die Politik

Mehr Rente aufgrund Kindererziehungszeiten und Kinderberücksichtigungszeiten

Wer Kinder erzieht soll nicht benachteiligt werden - Wir wissen: Kindererziehung kostet Zeit – auch Ihre Arbeitszeit.
Das Wichtigste im Überblick:

    • Ist Ihr Kind bzw. sind Ihre Kinder vor 1992 geboren? Dann werden Ihnen pro Kind bis zu 2 Jahren und 6 Monaten an Kindererziehungszeiten gutgeschrieben. Diese gesetzliche Neuregelung ist umgangssprachlich auch unter dem Begriff "Mütterrente" bekannt.
    • Sollte Ihr Kind 1992 oder später geboren sein, beträgt die Gutschrift bis zu 3 Jahren pro Kind. Zusätzlich erhalten Sie, unabhängig vom Geburtsjahr Ihres Kindes, maximal 10 Jahre Kinderberücksichtigungszeiten angerechnet.
    • Die Erziehungszeiten müssen Sie selbst beantragen, sonst zählen sie nicht zur Rente! Sie müssen zu der Beantragung der Regelaltersrente beim zuständigen Rententräger den Antrag V0800 auf Feststellung der Erziehungszeiten/Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung von dem erziehenden Elternteil stellen.
    • Es kann immer nur ein Elternteil zur selben Zeit von der Erziehung profitieren. Machen Sie sich also schon im Vorwege Gedanken darüber, wem die Zeit bei der Rente angerechnet werden soll. Unabhängig vom Umfang der tatsächlichen Erziehung können gemeinsam erziehende Eltern durch Abgabe einer übereinstimmenden Erklärung bestimmen, welchem Elternteil die Erziehungszeit zugeordnet werden soll. Wurde eine übereinstimmende Erklärung nicht abgegeben, ist die Erziehungszeit grundsätzlich dem Elternteil zuzuordnen, der das Kind - nach objektiven Gesichtspunkten betrachtet - überwiegend erzogen hat.

Väter können ebenfalls einen Antrag auf Feststellung der Erziehungszeiten stellen. Jedoch müssen beide Elternteile schriftlich beim Rententräger erklären, wer für welche Zeit bis zum 10. Lebensjahr die Kindererziehungszeit übernimmt. Dies kann somit auch nur für die Zukunft (max. 2 Monate rückwirkend) erfolgen. Es kann immer nur ein Elternteil diesen Antrag stellen.
Über folgenden Link www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Familie-und-Kinder/Kindererziehung/kindererziehung_node.html können Sie den Antrag herunterladen und ausfüllen und weitere Informationen erhalten.


Partnerbüro des Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“

Telefon: 030/28 01 81 52
E-Mail: partnerbuero@hilfetelefon.de
www.hilfetelefon.de
www.facebook.com/hilfetelefon
www.twitter.com/hilfetelefon
YouTube: bit.ly/2CTe37



"Kein Platz für Sexismus und sexuelle Belästigung in unserer Gesellschaft"

Erst-Unterzeichnung einer Gemeinsamen Erklärung mit Unternehmen, Gewerkschaften und Organisationen - "Kein Platz für Sexismus und sexuelle Belästigung in unserer Gesellschaft" informieren (Pressemitteilung vom 26.10.2021 des Bundesfamilienministeriums).

Sexismus und sexuelle Belästigung begegnen vielen Menschen im Alltag in ganz unterschiedlicher Weise. Sexismus zeigt sich etwa in Form von Herabwürdigungen, Grenzverletzungen und Machtmissbrauch aufgrund des Geschlechts.
Sexismus kann zu ungleicher Chancenverteilung und zu sexueller Belästigung bis hin zu Gewalt führen. Es ist deshalb eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, Sexismus und sexualisierte Gewalt in all ihren Erscheinungsformen zu verhindern und zu beenden.
Am heutigen Tag haben Bundesfrauenministerin Christine Lambrecht, Burkhard Jung, Präsident des Deutschen Städtetages, Christina Ramb, Mitglied der Hauptgeschäftsführung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände,
Carola Unser, Intendantin des Landestheaters Marburg, Claudia Hartwich, Mitglied der deutschen Geschäftsleitung von Microsoft und Schauspielerin Ursula Karven die Erklärung "Gemeinsam gegen Sexismus und sexuelle Belästigung" erst-unterzeichnet.
Alle Unterzeichnerinnen und Unterzeichner engagieren sich aktiv dafür, dass Frauen und Männer die gleichen beruflichen Chancen haben und den gleichen Respekt erhalten. Sie wollen dafür sorgen, dass längst überkommene Rollenbilder und
Diskriminierungen ein Ende haben. Frau Bundesfrauenministerin Christine Lambrecht ruft weitere Unternehmen, Verbände und Organisationen auf, sich der Erklärung anzuschließen.
Konkret haben sich die Beteiligten darauf verständigt, gemeinsam u.a. daran zu arbeiten:

    • Prävention und Sensibilisierung sollen an erster Stelle stehen. Dafür sollen die Verbreitung von Informationen über Sexismus, sexuelle Belästigung und sexualisierte Gewalt, individuelle Handlungsmöglichkeiten und Beratungsangebote verbessert werden.
    • Das Einschreiten gegen sexistisches Verhalten und sexuelle Belästigung soll als Selbstverständlichkeit und Führungsaufgabe verstanden werden. Verantwortliche sollen sensibilisiert und in Initiativen einbezogen werden.
    • Klare Leitlinien zum Umgang mit Sexismus und sexueller Belästigung sollen angewendet werden. Dies können zum Beispiel Betriebsvereinbarungen und Dienstanweisungen sein.
    • Über das Verbot der Benachteiligung wegen des Geschlechts und sexueller Belästigung soll informiert und Beschwerdestellen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) eingerichtet werden.

Die Erklärung ist das Ergebnis der Dialogforen gegen Sexismus, die das Bundesfrauenministerium zusammen mit der Europäischen Akademie für Frauen in Politik und Wirtschaft Berlin (EAF Berlin) durchgeführt hat. Verbände, Unternehmen,
zivilgesellschaftliche Organisationen und kommunale Vertreterinnen und Vertreter haben wirksame Maßnahmen gegen Sexismus am Arbeitsplatz, im öffentlichen Raum und in Kultur und Medien in der Handreichung "Gemeinsam gegen Sexismus" zusammengetragen.
Die Gemeinsame Erklärung wird auch von vielen Partnern der Initiative Stärker als Gewalt unterstützt.
Das bundesweite "Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen" berät gewaltbetroffene Frauen, Personen aus deren Umfeld und Fachkräfte unter 08000 116016 rund um die Uhr kostenfrei, 365 Tage im Jahr, anonym, barrierefrei in 17 Fremdsprachen, telefonisch oder online zu allen Formen von Gewalt gegen Frauen einschließlich sexueller Belästigung am Arbeitsplatz.
Weitere Initiativen und Projekte des Bundesfrauenministeriums gegen Sexismus, sexuelle Belästigung und Rollenstereotype:

    • Das Projekt "Make it Work! Für einen Arbeitsplatz ohne sexuelle Diskriminierung, Belästigung und Gewalt" des Bundesverbands Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe bündelt unter anderem Expertise und zeigt gute Beispiele auf.
    • Die "Bundesinitiative Klischeefrei - Nationale Kooperationen zur Berufs- und Studienwahl" setzt sich für eine klischeefreie Berufs- und Studienwahl ein - frei von einengenden Rollenstereotypen.
    • Die Kampagne "Schule gegen Sexismus" von Pinkstinks Germany informiert niedrigschwellig und beantwortet Fragen zu den Themen Sexismus und Geschlechterstereotype.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes berät Betroffene sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zu den Rechten von Beschäftigten und zu sonstigen Maßnahmen zum Schutz vor Diskriminierung und sexueller Belästigung. Details unter: https://www.antidiskriminierungsstelle.de/



Frau Bundesministerin Giffey hat am 5. Februar 2021 den Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung vorgestellt. Er klärt über die Strafbarkeit von weiblicher Genitalverstümmelung nach deutschem Recht auf und macht deutlich, dass Eltern bis zu 15 Jahren Haft droht, wenn sie ihre Töchter nicht vor weiblicher Genitalverstümmelung schützen, auch wenn diese im Ausland erfolgt, und informiert darüber, dass in diesen Fällen auch der Verlust des Aufenthaltstitels droht.

Bei Reisen in die Herkunftsländer soll er Schutz vor gesellschaftlichem und familiären Druck zur Durchführung von weiblicher Genitalverstümmelung bieten. Durch die Unterschriften von 5 deutschen Bundesministerinnen und -ministern setzt er ein starkes Zeichen.

Der Schutzbrief hat auch präventive Funktion und kann für die Aufklärungsarbeit in Deutschland genutzt werden. Neben Aufklärung über die Strafbarkeit enthält er auch Informationen über die gesundheitlichen Folgen.

Weiterhin gibt er Auskunft darüber, wo Betroffene Hilfe und Unterstützung erhalten können. Auch das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen ist als Anlaufstelle auf dem Schutzbrief mit aufgeführt.

Der FGM Schutzbrief kann über den Kurzlink https://www.bmfsfj.de/fgm-schutzbrief abgerufen werden.


Grundlegendes

In der Landesverfassung Mecklenburg-Vorpommerns ist die Gleichstellung von Männern und Frauen als Staatsziel verankert:

"Die Förderung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern ist Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Kreise sowie der anderen Träger der öffentlichen Verwaltung" (Art. 13 Verfassung Mecklenburg-Vorpommern).

Gemäß § 118 Abs. 1 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) bestellen Landkreise hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte. Sie erfüllen im Rahmen der Allzuständigkeit Aufgaben, die der Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Frauen und Männern dienen. Sie haben Benachteiligungen von Frauen im öffentlichen Leben, die in Einzelfällen auch Männern entstehen, aufzudecken und wirken auf deren Abbau hin.

Sie nehmen Querschnittsaufgaben wahr, die fachübergreifend alle Bereiche der Kommunalpolitik und Kommunalverwaltung berühren können. Verwaltungsintern wirken die Kommunalen Gleichstellungsbeauftragten darauf hin, dass die gleichstellungspolitischen Interessen der weiblichen Beschäftigten der Behörde, in Bereichen in denen sie unterrepräsentiert sind, gewahrt werden.

Aufgaben und Ziele der Gleichstellungsbeauftragten für Frauen und Männer

Die Gleichstellungsbeauftragte unterstützt und berät bei der Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Landkreis Vorpommern-Greifswald. Ziel ist es, vorhandene Defizite bei der Gleichstellung von Frauen und Männern aufzuzeigen, fördernde Maßnahmen zu unterstützen, Empfehlungen und Initiativen zur Beseitigung vorhandener Benachteiligungen zu erarbeiten. Jede Bürgerin und jeder Bürger des Landkreises Vorpommern-Greifswald kann sich an die Gleichstellungsbeauftragte wenden. Ziel der Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten ist die Verwirklichung des Grundrechtes der Gleichberechtigung sowie die Chancengleichheit von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen. Zu den Aufgaben gehören:

      • Förderung des Bewusstseins für Gleichstellung von Frauen und Männern in der Öffentlichkeit und Fachöffentlichkeit
      • Abbau bestehender und Vermeidung künftiger Benachteiligung
      • Sicherung von Chancengleichheit für Frauen und Männer bei kommunalen Entscheidungen zu Fragen der Arbeitswelt, Gesundheit, Erziehung, Familie, Bildung, Kultur, Umweltschutz / Klima und so weiter und des gesamten sozialen Umfeldes durch
      • Einflussnahme in relevanten Gremien
      • Zusammenarbeit mit Verbänden, Vereinen und Organisationen, Förderung Netzwerkarbeit
      • Unterstützung von Existenzgründerinnen / Unternehmerinnen durch Information und Vernetzung
      • Beratung von Rat suchenden Frauen und Männern im Einzelfall
      • Unterstützung der Tätigkeit von Einrichtungen und Initiativen für Frauen und Mädchen sowie für Jungen- und Männerprojekte im Landkreis Vorpommern-Greifswald
      • Unterstützung der geschlechtersensiblen Arbeit mit Mädchen und Jungen
      • Unterstützung von Frauen und Männern in besonderen Lebenslagen und -situationen (zum Beispiel für Alleinerziehende, bei häuslicher Gewalt)
      • Begleitung der Umsetzung des Gender Mainstreaming-Ansatzes in der Verwaltung

Rechtliche Verankerung

Gleichstellung ist ein gemeinschaftlicher Auftrag an Politik und Verwaltung.

Grundgesetz Artikel 3 

    1. Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
    2. Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
    3. Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern § 118 

    1. Die Förderung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern ist auch eine Aufgabe der Landkreise. Dafür bestellen die Landkreise hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte, die sie für diese Arbeit in Vollzeit beschäftigen. Die zur Bewältigung ihrer Arbeit erforderliche personelle Unterstützung für die Sachbearbeitung ist von den Landkreisen sicherzustellen und die personelle Vertretung für die Gleichstellungsbeauftragte ist zu regeln. Die Gleichstellungsbeauftragte ist mit den zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen räumlichen und sächlichen Mitteln auszustatten.
    2. Die Bestellung erfolgt, soweit nicht durch die Hauptsatzung eine Übertragung auf den Kreisausschuss stattgefunden hat, durch den Kreistag. Die Aufhebung der Bestellung bedarf eines Beschlusses mit der Mehrheit von zwei Dritteln aller Kreistagsmitglieder.
    3. Die Gleichstellungsbeauftragte ist Teil der Kreisverwaltung. Sie kann an den Sitzungen des Kreistages und der Ausschüsse teilnehmen. Ihr ist in Angelegenheiten ihres Aufgabenbereiches auf Wunsch das Wort zu erteilen.
    4. Der Gleichstellungsbeauftragten soll Gelegenheit gegeben werden, in grundlegenden Angelegenheiten ihres Aufgabenbereiches so rechtzeitig Stellung zu nehmen, dass ihre Stellungnahme bei der abschließenden Entscheidung berücksichtigt werden kann. Auf Verlangen der Gleichstellungsbeauftragten hat der Landrat gemäß § 107 Absatz 1 Satz 2 zu beantragen, Angelegenheiten nach Absatz 1 auf die Tagesordnung zu setzen, soweit nicht andere wichtige Belange entgegenstehen.
    5. Die Gleichstellungsbeauftragte ist bei der Ausübung ihrer Teilnahme- und Rederechte nach Absatz 3 sowie bei der Erstellung ihrer Stellungnahmen nach Absatz 4 weisungsfrei.
    6. Das Nähere regelt die Hauptsatzung.

Welche Hilfen gibt es jetzt für Alleinerziehende?

Rechtshotline für Alleinerziehende - Stiftung Alltagsheld:innen

Die Stiftung Alltagsheld:innen bietet die erste deutschlandweite Rechtshotline für Alleinerziehende an, bei der sie sich kostenlos von Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen zum Familienrecht beraten lassen können. 
Ein persönlicher Beratungstermin à 30 Minuten bei einem Anwalt bzw. einer Anwältin der Hotline kann ab sofort gebucht werden unter www.hotline-familienrecht.de
Die telefonische Rechtsberatung findet immer donnerstags zwischen 17:00 und 20:00 Uhr unter 0800 - 50 60 600 (außer feiertags) statt.

Gender Mainstreaming

Was ist das denn?

Geschlechter-Gerechtigkeit / Gender. Mit dem Begriff des "Gender Mainstreaming" wird eine Strategie zur nachhaltigen Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern bezeichnet, deren Hauptanliegen darin besteht, den Mainstream männlichen Denkens in PolitikWirtschaft und Gesellschaft zu verändern.

Gender, Geschlechtergerechtigkeit und Gesundheit: http://akgg-mv.de/

Lebenshilfe

Akute Nothilfe - Hilfetelefone


Hilfetelefon Schwangere in Not Logo
Hilfetelefon Schwangere in Not Logo

https://www.hilfetelefon-schwangere.de/

Hilfetelefon Gewalt gegen Männer Logo
Hilfetelefon Gewalt gegen Männer Logo

Das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" ist ein bundesweites Beratungsangebot für Frauen, die Gewalt erlebt haben oder noch erleben. Unter der Nummer 08000 116 016 und via Online-Beratung unterstützt Betroffene aller Nationalitäten, mit und ohne Behinderung – 365 Tage im Jahr, rund um die Uhr. Auch Angehörige, Freundinnen und Freunde sowie Fachkräfte beraten werden anonym und kostenfrei. Mit Hilfe von Dolmetscherinnen kann die Telefon-Beratung beim Hilfetelefon rund-um-die-Uhr in 17 Fremdsprachen stattfinden. Im interkulturellen Beraterinnen-Team arbeiten viele mehrsprachige Fachkräfte, die auch direkt in einer Fremdsprache beraten können.

Flyer Hilfetelefon für Männer 2023

 

https://www.hilfetelefon.de/

Beratung für Männer

Informationen gibt es unter: https://www.maennergewaltschutz.de/event/keine-opfer-maenner/


männerberatungsnetz.de hilft bei der Suche nach Beratung und Unterstützung für Jungen, Männer und Väter.

männerberatungsnetz.de bündelt Beratungsangebote für Männer bei Fragen von A bis Z: Arbeit, Armut, Bildung, Erziehung, Familie, Gesundheit, Gewalt, Haft & Gefängnis, Homosexualität, Krise, Partnerschaft, Pflege, Obdachlosigkeit, Sexualität, Trennung & Scheidung, Vaterschaft, Vereinbarkeit, Zufriedenheit.

männerberatungsnetz.de sammelt Angebote, die sich insbesondere an Jungen, Männer und Väter richten und von der Einzelberatung über die Selbsthilfegruppe bis zur angeleiteten Männergruppe reichen.

männerberatungsnetz.de unterstützt Männer, schnell und direkt Beratung und Hilfsmöglichkeiten zu finden. Über die Eingabe der Postleitzahl und des gesuchten Beratungsthemas können Sie sich in wenigen Schritten über die Angebote in Ihrer Nähe informieren.

Kontakt: info@maennerberatungsnetz.de

Männer*gewaltschutz und die Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland – Eine Bestandsaufnahme“
abrufbar unter: https://www.maennergewaltschutz.de/mitteilungen-netzwerkpartnerinnen/bestandsaufnahme-istanbul-konvention-maenner/

Qualitätsstandards Männer*schutzeinrichtungen
abrufbar unter: https://www.maennergewaltschutz.de/bundes-netz-maennergewaltschutz/qualitaetsstandards-maennerschutzeinrichtungen/

Fachempfehlungen “Niedrigschwelligkeit in Hilfeangeboten von Männer*schutz- und Unterstützungseinrichtungen”
abrufbar unter: https://www.maennergewaltschutz.de/neuigkeiten/maenner-niedrigschwellig-ansprechen/

Fachpolitische Empfehlungen Männer*gewaltschutz in Deutschland
abrufbar unter: https://www.maennergewaltschutz.de/bundes-netz-maennergewaltschutz/bfkm-veroeffentlicht-fachpolitische-empfehlungen-fuer-maennergewaltschutz/

Gesundheit

Gesundheit allgemein

Pink Ribbon Deutschland setzt sich seit über 10 Jahren für mehr Brustkrebs-Früherkennung in Deutschland ein. Seit März gibt es die kostenfreie und mehrsprachige breastcare App zum Thema Brustkrebs und Früherkennung. Die App bietet u.a. einen Zykluskalender, der an das monatliche Abtasten der eigenen Brust erinnert, Informationen zu Vorsorgeangeboten im deutschen Gesundheitswesen sowie eine bebilderte Anleitung zum Abtasten der Brust. Das Ziel ist es, jede Frau in ihrer Muttersprache zu erreichen. Derzeit ist die breastcare App auf Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Türkisch, Farsi und Hocharabisch erhältlich. Mehr Informationen https://www.breastcare.app/

Masernschutzgesetz beschlossen - Das Masernschutzgesetz ist am 14. November 2019 vom Bundestag beschlossen worden. Hier informiert das Gesundheitsamt über das Krankheitsbild

Zum Beispiel: siehe Dresden - Kinderheft nimmt Läuse ins Visier - Unter dem Titel "Der Läuseheld" gibt das Gesundheitsamt ein Kinderbüchlein heraus, das zum Thema Läuse informiert. Mit kindgerechtem Text und pfiffigen Bildern erklärt das 11 mal 11 Zentimeter große Heftchen, wie man die Parasiten erfolgreich bekämpft und zum Läusehelden wird. Entstanden ist eine unterhaltsame Lektüre für Kleine mit hilfreichen Informationen für Große, die die Aufklärungsarbeit vor allem an Kindertageseinrichtungen und Grundschulen erleichtern soll. Bei Kindern dieser Altersgruppe treten vermehrt Läuse auf, denn sie spielen eng miteinander und stecken oft die Köpfe zusammen.

Ärzte und Krankenhäuser

Impfen

Kinder- und Jugendgesundheit

Seelische Gesundheit

Amtsärztlicher Dienst

Angebote für Frauen

    • Rückenschule (Krankenkassenzuschuss möglich)
    • Tanzen
    • Singen
    • Trommeln
    • Malen, Tee und Buch
    • Rubriken "Politik", "Arbeitsmarkt", "Lebenshilfe" sowie "Kunst und Kultur"
    • Information: Themenabende, Bibliothek, Broschüren, Faltblätter, Karteien für Frauenärzte/-ärztinnen und Psychotherapeuten/-therapeutinnen
    • Kurse: Yoga, Rückenstark, Tanze Dich sowie verschiedene Angebote für Mutter und Kind
    • Beratung: gynäkologische Themen, Neurodermitis, natürliche Empfängnisregelung, Schwangerschaft, psychologische Erstberatung u. a.
    • Mediation
    • Diaphragma- und Portiokappenanpassung
    • Shiatsu, Tanz- und Bewegungstherapie
    • Kräuterwanderungen
    • Weiterbildungen
    • Selbsthilfegruppen
    • Frauenfrühstück
    • Mädchenprojekt MAXI: gewaltpräventive und sexualpädagogische Angebote für Mädchen und junge Frauen
    • Rubriken "Lebenshilfe", "Schwangerschaft", "Schutz vor Gewalt", "geschlechtersensible Kinder- und Jugendarbeit", "Migration" sowie "Partnerschaft, Elternschaft, Familie"
    • Kurse zur natürlichen Empfängnisregelung,
    • Workshops für 9- bis 13-jährige Mädchen "Mädchen-Frauen-Meine Tage"
    • Rubriken "Schwangerschaft" sowie "Partnerschaft, Elternschaft, Familie"
    • Hilfe beim Organisieren von eigener Pflegeassistenz nach dem "persönlichen Budget"
    • Veranstaltungen zu frauen- und behinderungsspezifischen Themen

Müttergenesung

Das Tätigkeitsfeld umfasst Frauengesundheit und -sozialarbeit, insbesondere Vorsorge und Rehabilitation für Mütter und Kinder (Müttergenesung).

    • Vorsorge- und Rehabilitationskuren für Mütter (Mütterkur) und Mütter mit Kindern (Mutter-Kind-Kur) in den Einrichtungen des Müttergenesungswerkes bundesweit
    • Kurnacharbeit und Gesundheitsangebote in Form von Seminaren
    • Die Beratung zu Anträgen auf Mutter-Kind- und Mütter-Vorsorge/Rehabilitationsmaßnahmen
    • Kostenpflichtige Kurse zu den Themen:
    • Körperpflege und Körperbewusstsein
    • Selbstschutz und Selbstverteidigung
    • gesunde Ernährung
    • Frauen- und Männerkrankheiten
    • Facharztvorträge
    • Fitness
    • Entspannung für Mütter, Schwangere und für gestresste Berufstätige
    • Patientenrecht

Angebote für Männer

    • Workshops, Seminare, Vorträge und wissenschaftliche Untersuchungen zu den Themen Männergesundheit, Partnerschaft, Männlichkeit/Vaterschaft, Weiblichkeit/Mutterschaft, Begleitung Jugendlicher ins Erwachsenwerden, Gesundheitsförderung, Beratung/Psychotherapie.
    • Das DIEG arbeitet in der Deutschen Gesellschaft für Mann und Gesundheit (DGMG) und in dem sozialwissenschaftlich orientierten Netzwerk Männergesundheit mit. Der Vorsitzende des DIEG ist Mitherausgeber des Ersten Deutschen Männergesundheitsberichts und Autor des Buches "Der Männerversteher. Die neuen Leiden des starken Geschlechts" (Verlag C. H. Beck 2010).

Die Selbsthilfegruppe Prostatakrebs wurde am 3. April 2000 von 13 betroffenen Männern gegründet. Mittlerweile ist die Gruppe auf 63 Mitglieder angewachsen. Vorrangige Aufgabe ist der Erfahrungsaustausch zwischen Gleichbetroffenen um Befürchtungen, Probleme und Konflikte einer Lösung zuführen zu können. Durch Vorträge von Experten auf dem Gebiet der Schulmedizin aber auch der Naturheilkunde, der Psychologie und des Sozialwesens wird den Mitgliedern die Möglichkeit geboten, ihr Wissen auf diesem Gebiet zu erweitern bzw. zu festigen. Ein umfangreicher Fundus an Spezialliteratur aus der gruppeneigenen Bibliothek steht den Mitgliedern zur Verfügung. Die Gruppe, die über den Gruppenleiter Mitglied im Bundesverband Prostatakrebs e. V. (BPS) ist, bekommt von diesem Verein Anleitung zur Gruppenarbeit, Informationsmaterial und dreimal jährlich für jedes Mitglied die Zeitschrift "Magazin für Prostataerkrankte und Angehörige". Die Mitgliedschaft in der Gruppe ist freiwillig und zurzeit noch beitragsfrei. Zu den Zusammenkünften sind auch Lebenspartnerinnen willkommen. Zu Selbsthilfetagen, Männergesundheitstagen oder anderen speziellen Veranstaltungen stellt sich die Gruppe in der Regel mit einem eigenen Stand vor. Außerdem kooperiert die Gruppe noch mit folgenden Partnern:

    • Kontaktstelle für Selbsthilfegruppen
    • Prostatakrebszentrum
    • Gesellschaft für biologische Krebsabwehr
    • Verband der gesetzlichen Krankenkassen
    • Volkshochschule  
    • Facharztvorträge
    • Fitness

Spezielle Angebote

Gesundheitsamt

    • HIV-Antikörper-Testberatung (Vorbereitung auf den Test, Beratung und Begleitung nach dem Test)
    • sozialpädagogische Beratung
    • Beratung zu rechtlichen und medizinischen Fragen
    • Begleitung von HIV-Infizierten, Angehörigen sowie Partnerinnen und Partnern
    • Informationen über Infektionswege und Schutzmöglichkeiten
    • Veranstaltungen mit Schulklassen und Jugendgruppen
    • kostenlose Broschüren (auch Klassensätze)
    • Fitnesskurse für Eltern und Kinder
    • Rückenschule
    • Yoga
    • Schwangeren-, Familien- und Beratungszentrum
    • Niederschwellige Beratungs- und Kommunikationsangebot für Menschen mit seelischer Behinderung, chronisch psychischer Erkrankung und von einer solchen Erkrankung bedrohte Menschen
    • Hilfe und Unterstützung bei amtlichen und behördlichen Angelegenheiten
    • aktive Freizeitgestaltung mit Ausflügen und sportlichen Aktivitäten
    • kreative Kurse und Veranstaltungen, zum Beispiel Kochkurse
    • Erleben von Gemeinschaft mit und ohne Krankheit
    • Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der jeweiligen Kontakt- und Beratungsstelle

Beratungsstelle zu AIDS und sexuell übertragbaren Krankheiten

    • Information und Beratung zu HIV und anderen sexuell übertragbaren Krankheiten
    • Test auf HIV (sog. "AIDS-Tests"), Hepatitis, Syphilis
    • Untersuchungen auf Chlamydien und Tripper
    • psychologische Hilfe bei der Bewältigung von Konfliktsituationen und Lebenskrisen im Zusammenhang mit Sexualität
    • Beratung HIV-Infizierter und deren Angehöriger
    • Kontaktvermittlung zum arbeitsspezifischen Netzwerk (Behandler, freier Träger, Behörden)
    • Prostituiertenuntersuchung und -betreuung, aufsuchende Sozialarbeit
    • Präventionsveranstaltungen für Schüler/-innen, Jugendliche, unterschiedliche Berufsgruppen
    • Schulungen für Multiplikatoren/Multiplikatorinnen
    • Informationsstände und Informationsmaterial
    • Der Sozialpsychiatrische Dienst ist eine Anlaufstelle für Menschen mit seelischen Störungen oder psychischen Erkrankungen. Er sieht sich zudem als Gesprächspartner für Betroffene, Angehörige, Freunde, Interessierte, Ärzte/Ärztinnen und Institutionen. Die Teams bestehen aus Fachpersonal

Sozialpsychiatrischer Dienst

Der Sozialpsychiatrische Dienst ist vorrangig ambulant aufsuchend tätig und bietet

    • Unterstützung bei sozialen, familiären und medizinischen Problemen,
    • Beratung, Vermittlung und Begleitung im sozialen Bereich,
    • Behandlung chronisch psychisch Kranker sowie
    • Gruppen für Betroffene und Angehörige.
    • Alle Beratungen und Behandlungen sind kostenlos und vertraulich. Längere Beratungen sind bitte telefonisch anzumelden. Zuständig ist immer die dem Wohnort entsprechende Dienststelle.
    • Förderung des öffentlichen Gesundheits- und Wohlfahrtswesens,
    • Hilfe für HIV-positive und an AIDS erkrankte Menschen,
    • Information und Beratung zu HIV/AIDS und allen damit verbundenen Fragen und Problemen,
    • vorurteilsfreie Darstellung der mit AIDS zusammenhängenden Problematik in der Öffentlichkeit, Verbesserung der Lage der Betroffenen und ihre Akzeptanz durch die Gesellschaft.

Schwangerschaft, Partnerschaft, Elternschaft und Familie

Mutterschutzgesetz-Leitfaden

Informationen und Materialien: Mehr erfahren >>

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Angebote für Eltern

Kindertagespflege wird in der Regel für Kinder im Altersbereich null bis drei Jahre angeboten und ist in ihrer familienähnlichen Betreuungsform eine gleichberechtigte Variante öffentlich geförderter Kindesbetreuung neben der Krippenerziehung in Kindertageseinrichtungen. Eine Tagesmutter oder ein Tagesvater betreut gleichzeitig maximal bis zu fünf fremde Kinder. Die Kindertagespflegeperson begleitet, unterstützt und ergänzt die Bildung und Erziehung des Kindes in der Familie. Sie erfüllt damit einen eigenständigen alters- und entwicklungsspezifischen Bildungs- und Betreuungsauftrag innerhalb der umfassenden Förderung der Persönlichkeit des Kindes. Grundlage für die pädagogische Arbeit bildet der Sächsische Bildungsplan. Die Kindertagespflegeperson betreut das Kind im eigenen Haushalt, in dem Haushalt der Eltern oder im eigens dafür angemieteten Wohnraum. Klare organisatorische Absprachen, die Verständigung über Erziehungsfragen, gegenseitiges Vertrauen und Kommunikationsbereitschaft sind das Fundament dieser Betreuungsform. Natürlich erfordert die selbstständige Arbeit als Tagesmutter oder Tagesvater ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein und Engagement. Man versorgt das Tageskind nicht nur, sondern bietet ihm altersgemäßes Spielzeug und ein kindgerechtes Umfeld, regt seine Entdeckungsfreude und Selbstständigkeit an und fördert jeden einzelnen Entwicklungsschritt in enger Abstimmung mit den Eltern. Die Bereitstellung der Kindertagespflegeplätze erfolgt bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres - vorrangig bei nachgewiesener Notwendigkeit. Das bedeutet, dass diejenigen Eltern bevorzugt einen Platz in einer Kindertagespflegestelle erhalten, die wegen ihrer Berufstätigkeit, ihrer Aus- und Fortbildung oder ihrer besonderen Lebenssituation das Kind nicht selbst betreuen können.

Die Corona-Krise hat für viele Eltern Unsicherheiten beim Elterngeld mit sich gebracht. Eltern in systemrelevanten Berufen werden an ihrem Arbeitsplatz dringend benötigt und müssen mehr arbeiten als vorgesehen. Andere wiederum sind freigestellt oder in Kurzarbeit und drohen, während des Elterngeldbezugs in wirtschaftliche Schwierigkeiten zu geraten. Darauf hat Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey reagiert und einen Gesetzesentwurf für Anpassungen des Elterngelds vorgelegt, der heute durch den Deutschen Bundestag abschließend beraten und verabschiedet wurde.

Bundesfamilienministerin Giffey: „Trotz Corona-Krise müssen sich Eltern und die, die es demnächst werden, keine Sorgen ums Elterngeld machen. Es ist krisenfest. Mit der Elterngeld-Reform senden wir ein klares Signal: Auch in der Corona-Krise können sich Mütter und Väter auf Deutschlands bekannteste und beliebteste Familienleistung verlassen. Mit dem heute verabschiedeten Gesetz geben wir Eltern in systemrelevanten Berufen die Möglichkeit, die Zeit mit ihren Kindern nach der Krise nachzuholen. Wir verhindern, dass Eltern aufgrund der Ausnahmesituation weniger Elterngeld erhalten oder einen Teil der Leistung zurückzahlen müssen, wenn sie krisenbedingt mehr oder weniger arbeiten müssen als vorgesehen war. Die Regelungen gelten rückwirkend ab 1. März 2020. Damit stellen wir sicher, dass Familien beim Elterngeld aufgrund der Corona-Krise keine Nachteile entstehen. Mit dem krisenfesten Elterngeld, dem Notfall-Kinderzuschlag, dem Kurzarbeitergeld und den Leistungen nach dem Infektionsschutzgesetz unternehmen wir viel, um die wirtschaftliche Stabilität unserer Familien zu sichern."

Der Gesetzentwurf sieht folgende drei Regelungsbereiche vor:

• Eltern, die in systemrelevanten Branchen und Berufen arbeiten, sollen ihre Elterngeldmonate aufschieben können. Sie können diese auch nach dem 14. Lebensmonat ihres Kindes nehmen, wenn die Situation gemeistert ist, spätestens zum Juni 2021. Die später genommenen Monate verringern bei einem weiteren Kind nicht die Höhe des Elterngeldes. 

• Der Partnerschaftsbonus, der die parallele Teilzeit der Eltern fördert, soll nicht entfallen oder zurückgezahlt werden müssen, wenn Eltern aufgrund der Covid-19-Pandemie mehr oder weniger arbeiten als geplant.

• Während des Bezugs von Elterngeld sollen Einkommensersatzleistungen, die Eltern aufgrund der Covid-19-Pandemie erhalten, die Höhe des Elterngelds nicht reduzieren. Dazu zählt zum Beispiel das Kurzarbeitergeld. Um Nachteile bei der späteren Elterngeldberechnung auszugleichen, können werdende Eltern diese Monate auch von der Elterngeldberechnung ausnehmen.

Informationen zum Elterngeld allgemein:

Das Elterngeld unterstützt Eltern nach der Geburt des Kindes durch einen Ersatz des Erwerbseinkommens für den Elternteil, der sich um die Betreuung des Kindes kümmert. Beide Eltern haben einen Anspruch auf 14 Monate Elterngeld, wenn sie sich die Betreuung aufteilen. Immer mehr Väter und Mütter nutzen das ElterngeldPlus mit der Möglichkeit, Teilzeit zu arbeiten und das Elterngeld länger zu erhalten. Väter, die ElterngeldPlus beziehen, kombinieren dies häufig mit dem Partnerschaftsbonus, der beiden Eltern 4 ElterngeldPlus-Monate zusätzlich sichert, wenn sie sich in einem vorgegebenen Stundenumfang Beruf und Betreuung gleichermaßen teilen. Das Elterngeld errechnet sich aus dem Durchschnitt des Nettoeinkommens der letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes und ersetzt das bisherige Nettoeinkommen des Betreuenden zu mindestens 65%.

Das Bundeselterngeld und -elternzeitgesetz ist seit seiner Einführung 2007 mehrfach weiterentwickelt worden und eine wirkungsvolle Unterstützung für Familien in der Zeit nach der Geburt ihres Kindes: Rund 1,9 Mio. Mütter und Väter bezogen in 2019 Elterngeld, mehr als 40% der Väter beteiligen sich an der Betreuung der Kinder, Mütter gehen früher wieder zurück in die Erwerbstätigkeit. Das Elterngeld wird als verlässliche, gerechte und flexible Unterstützung bei den Beziehenden und in der gesamten Bevölkerung hochgeschätzt und erreicht sein Ziel, den Lebensstandard der Familie in der Zeit nach der Geburt des Kindes zu sichern. 

Jugendamt - Abteilung Beistand-/Amtsvormund-/Pflegschaften

Wir bieten von Amts wegen Informationshilfen an, indem unverzüglich nach der Geburt eines Kindes, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind, der Mutter ein Beratungsangebot unterbreitet wird hinsichtlich der Bedeutung der Vaterschaftsfeststellung, den Möglichkeiten der Erlangung von Unterhaltsansprüchen für das Kind, der gemeinsamen elterlichen Sorge, der Einrichtung einer Beistandschaft für das Kind. Wir geben auf Antrag des/der Alleinsorgeberechtigten Beratungs- und Unterstützungshilfen in Fragen der Geltendmachung und Erlangung von Unterhaltsansprüchen. Wenn das Jugendamt auf Antrag eines/einer Alleinsorgeberechtigten zum Beispiel für das Kind bestellt wird, kann es das Kind in Fragen der Vaterschaftsfeststellung und Unterhaltsdurchsetzung vertreten. Das heißt, die gesetzliche Vertretung schließt die Klagemöglichkeiten vor dem Gericht mit ein. Im Jugendamt werden Vaterschaftsanerkennungen, Unterhaltsfestlegungen und Erklärungen zum gemeinsamen Sorgerecht beurkundet. Bleiben die Unterhaltszahlungen des/der Unterhaltsverpflichteten aus, kann im Jugendamt ein Antrag auf Zahlung von Unterhaltsvorschuss gestellt werden. Drei Voraussetzungen sind zu beachten: der Elternteil lebt mit dem Kind in häuslicher Gemeinschaft, ist nicht verheiratet und das Kind nicht älter als zwölf Jahre.

Alle Leistungen des Jugendamtes sind kostenfrei. Eine Vielzahl von einzelnen Angeboten der Abteilung finden Sie nachstehend aufgeführt.

Hilfe bei sexistischer Werbung

Was ist sexistische Werbung?

Unter sexistischer Werbung versteht man nicht nur Darstellungen, die eindeutig sexuellen Charakter tragen und entsprechende Körperteile oder -merkmale in den Bildvordergrund rücken. Sexistische Werbung bedeutet darüber hinaus die stereotype (triviale) Präsentation aller Geschlechter in Bildern. Eine derartige Vermittlung konventioneller Rollenverteilungen kann allein aufgrund ihrer Geschlechtszugehörigkeit Menschen diskriminieren.

Woran erkenne ich sie?

Sexistische Werbung zeigt sich zum einen in sexuell aufreizenden Abbildungen von Personen sowie in Texten, die unabhängig vom Gegenstand der Werbung sexuelle Assoziationen hervorrufen. Sie kommt zum zweiten überall dort zum Tragen, wo Frauen und Männer aufgrund der ihnen beigegebenen Attribute klassifiziert werden: So werden Frauen eher herkömmlich mit Haushalt, Freizeit und begrenzter Intelligenz in Verbindung gebracht, während Männern typischerweise Interesse an Technik und der familienferne berufliche Galopp über die Karriereleiter zugeschrieben werden, wie die Werbung vermittelt. Darüber hinaus wird diskriminierende Werbung im Bildaufbau einer Werbeanzeige deutlich, wenn Menschen beispielsweise in einer dem anderen Geschlecht gegenüber untergeordneten Position (z. B. durch Körpersprache oder Raumaufstellung), in einer "charakteristischen" Rolle mit jeweiligem Zubehör oder über entsprechende Farbzuordnungen (Frauen: Weiß für Unschuld und Rosarot für Emotionalität; Männer: Blau und Grau für Intelligenz, Präzision und kühle Sachlichkeit) präsentiert werden.

Was kann ich dagegen tun?

Zu unterscheiden sind pornografische Werbung; Werbung, die die Menschenwürde verletzt und sexistische/diskriminierende Werbung. Dafür gibt es unterschiedliche Wege, sich zur Wehr zu setzen.

  • Pornografische Werbung
    Laut Definition des Bundesgerichtshofes rückt pornografische Werbung sexuelle Vorgänge in grob aufdringlicher Weise in den Vordergrund. Die Gesamttendenz derartiger Werbung zielt ausschließlich oder überwiegend auf das Interesse der betrachtenden Person an sexuellen Dingen ab. Herstellung und Verbreitung von pornografischer Werbung ist gemäß § 184 Strafgesetzbuch strafbar. Bürgerinnen und Bürger können entsprechende Werbung der für ihren Wohnsitz zuständigen Polizeidienststelle, der Staatsanwaltschaft oder dem Landeskriminalamt melden.
  • Werbung, die die Menschenwürde verletzt
    Die Unantastbarkeit der Menschenwürde beruht gemäß Artikel 1 des Grundgesetzes auf der Vorstellung, dass alle Menschen unabhängig von ihrer Herkunft oder anderer Merkmale wie Geschlecht, Alter oder Zustand denselben Wert haben. Wenn Werbedarstellungen dem widersprechen, sind ebenfalls Polizei, Staatsanwaltschaft und/oder Landeskriminalamt strafrechtliche Anlaufstellen. Hinweise können Sie auch an das Ordnungsamt richten.
  • Sexistische/diskriminierende Werbung
    Da Definition und Konsequenzen für sexistische und/oder diskriminierende Werbung eine juristische Grauzone darstellen, ist das Vorgehen gegen solche Darstellungen schwieriger. Bürgerinnen und Bürger können eine schriftliche Beschwerde an den Deutschen Werberat verfassen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, das Ordnungsamt oder die Gewerbeaufsicht zu informieren. Sinn macht es auch, sich neben der Beschwerde beim Deutschen Werberat an die Herstellenden des Produktes zu wenden oder die Werbeflächenvermietung anzusprechen. Je mehr Beschwerden aus der Bevölkerung eingehen, umso höher ist die Chance, sich erfolgreich gegen sexistische Werbung zur Wehr zu setzen. Weitere Informationen zum Deutschen Werberat sowie zur Rechtslage finden Sie nachfolgend aufgeführt.

Deutscher Werberat - allgemeine Informationen: https://www.werberat.de/

Geschlecht und Berufswahl


Girls'Day

Logo Girls Day
Logo Girls Day

 


Boys Day 

Boys-Day
Boys-Day

 

 

LSBTTIQ*

Was ist der Intersex Awareness Day?

Der Intersex Awareness Day findet jährlich am 26. Okober statt. Dieser Tag soll die Sichtbarkeit und Akzeptanz von inter* Menschen in der Gesellschaft fördern und bietet die Chance, auf Forderungen von inter* Communities aufmerksam zu machen.
Den meisten Babys wird bei der Geburt eines der Geschlechter männlich oder weiblich zugewiesen; wenn das nicht geht, häufig aufgrund von körperlichen Merkmalen wie Anatomie, Genetik, Chromosomen oder Hormonen, sind die Neugeborenen inter*.

Noch immer können bei inter* Kindern geschlechtszuweisende Operationen durchgeführt werden, denn das Gesetz, das im März letzten Jahres verabschiedet wurde, lässt zu viele Ausnahmen offen und schützt Kinder nicht ausreichend vor solchen Eingriffen. Inter* Personen fordern, dass, solange keine lebensbedrohlichen Umstände eine Operation fordern, keine Operationen durchgeführt werden dürfen. Die Ärzt*innen sollen die Eltern und die betroffene inter* Person über alle Risiken von Eingriffen oder deren Unterlassung lückenlos aufklären müssen. Die Aufklärung muss schriftlich dokumentiert werden und den Betroffenen mit ihrer Krankenakte komplett zur Verfügung stehen, fordert auch der Verein Intergeschlechtliche Menschen e.V.

Um Diskriminierung im Alltag zu reduzieren, fordern inter* Personen die Thematisierung von inter* in Schulen und Berufsausbildungen. Vor allem in medizinischen und sozialen Berufen muss das Personal über die Lebensrealitäten und Bedürfnisse von inter* Personen informiert sein. In der Schule kann in Biologie, Sexualkunde und sozialen Fächern das Thema Geschlecht und Geschlechtsvarianten behandelt werden, um auch nicht betroffene Personen aufzuklären und Vorurteile gegenüber inter* Personen abzubauen.

QUBE. QUEERE BILDUNGS- UND ANTIDISKRIMINIERUNGSARBEIT IN M-V
Stralsunder Str. 10, 17489 Greifswald


Meldestelle Antifeminismus

Sexistisch, frauenfeindlich, queerfeindlich,
Menschenfeindliche Botschaften, Angriffe auf Gleichstellung, politische Strategien gegen Emanzipationsbestreben.
Antifeminismus zeigt sich vielfältig.

Seit dem 1. Februar 2023 ist die Webseite https://antifeminismus-melden.de/ online.
Als bundesweite Meldestelle werden dort antifeministische Vorfälle dokumentiert.
Die Meldestelle macht antifeministische Zustände sichtbar und setzt sich für Geschlechtergerechtigkeit und Selbstbestimmung ein.

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