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28.09.2023

Erinnerung an Antragstellung für Vereine/Verbände und Selbsthilfegruppen

Noch bis zum 30.09.2023 bzw. 31.12.2023 können Vereine und Verbände bzw. Selbsthilfegruppen Förderanträge beim Sozialamt für das Haushaltsjahr 2024 einreichen.

Erinnerung an Antragstellung für VereineVerbände und Selbsthilfegruppen
Erinnerung an Antragstellung für VereineVerbände und Selbsthilfegruppen

Zielstellung der Förderung ist die Unterstützung der Arbeit der gemeinnützigen Vereine, Verbände und Selbsthilfegruppen bei folgenden Aktivitäten und Themen: Integration, Selbsthilfe, ehrenamtliches Engagement, Prävention, aktive Lebensgestaltung, Gemeinschaft- und Gruppenarbeit und/oder Linderung der sozialen Benachteiligungen.

Interessierte Träger können die Anträge beim Landkreis Vorpommern-Greifswald noch kurzfristig bis zum 30.09.2023 (Vereine & Verbände) bzw. bis zum 31.12.2023 (Selbsthilfegruppen) einreichen. Der Ausschuss für Familie, Soziales und Gesundheit als Gremium des Kreistags entscheidet über die Förderung der Anträge im Jahr 2024.

Zuwendungsfähig sind die Personal- und Sachausgaben, die für die Durchführung des Vorhabens oder Projektes erforderlich sind. Der Einsatz von angemessenen Eigenanteilen des Trägers ist notwendig. Informationen rund um die Art, Umfang und Höhe der Förderung sind in der Richtlinie zur Förderung der Sozialarbeit und der Tätigkeit der freien Wohlfahrtspflege auf dem Gebiet des Landkreises Vorpommern-Greifswald detailliert zu finden.

Für weitere Informationen und Beratung können sich Interessierte an Frau Ullrich 03834 8760-2699 (magdalena.ullrich@kreis-vg.de) oder Herrn Schumacher 03834 8760-2321 (michael.schumacher@kreis-vg.de) wenden.

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