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15.05.2023

Ausbruch der Geflügelpest in Dargen: Landkreis legt Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet fest

In einem Hausgeflügelbestand in Katschow in der Gemeinde Dargen wurde der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt.

Geflügelpest_o
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Nachgewiesen wurde in diesem Fall das hochpathogene Influenza-A-Virus H5N1.

Um den Ausbruchsbestand wird eine Schutzzone (Sperrbezirk) von mindestens drei Kilometern festgelegt. Die Schutzzone umfasst folgende Gebiete:

    • in der Gemeinde Dargen der Ortsteil Katschow
    • in der Gemeinde Benz mit dem Ort Benz und den Ortsteilen Labömitz, Reetzow, Neppermin und Stoben

Um die Schutzzone wird mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern um den Ausbruchsbestand eine Überwachungszone (Beobachtungsgebiet) festgelegt. Die Überwachungszone umfasst folgende Gebiete:

    • in der Gemeinde Stolpe auf Usedom mit dem Ort Stolpe und den Ortsteilen Kiebitzkrug und Gummlin
    • in der Gemeinde Dargen mit dem Ort Dargen und den Ortsteilen Bossin, Garlitz, Görke, Kachlin, Neverow, Prätenow und Waschensee
    • in der Gemeinde Zirchow mit dem Ort Zirchow und dem Ortsteil Kutzow
    • in der Gemeinde Garz der Ort Garz
    • in der Gemeinde Korswandt mit dem Ort Korswandt und den Ortsteilen Seehof und Ulrichshorst
    • in der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf mit dem Ort Heringsdorf und den Ortsteilen Adlerhorst, Ahlbeck, Alt Sallenthin, Bansin, Bansin Dorf, Falkenblick, Fangel, Gothen, Klipphorst, Langenberg, Neu Sallenthin, Neuhof, Sellin und Wildpark
    • in der Gemeinde Pudagla mit dem Ort Pudagla und den Ortsteilen Pudagla Ausbau 1 und 2
    • in der Gemeinde Ueckeritz der Ortsteil Neu Pudagla
    • in der Gemeinde Benz mit dem Ortsteil Balm
    • in der Gemeinde Mellenthin mit dem Ort Mellenthin und den Ortsteilen Dewichow und Morgenitz
    • in der Gemeinde Rankwitz mit Ort Rankwitz und den Ortsteilen Rankwitz Ausbau, Krienke, Suckow, Grüssow und Reestow

Für die Schutzzone gilt eine sofortige Aufstallungspflicht, Tierhalter haben das Geflügel (außer Tauben) in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung (Wildvogel sichere Voliere) zu halten.

Für die Schutz- und Überwachungszone gilt, dass gehaltene Vögel, Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier sowie von Geflügel und Federwild stammende sonstige Erzeugnisse und tierische Nebenprodukte weder in einen noch aus einem Bestand verbracht werden dürfen.

Alle weiteren Informationen sind der Tierseuchenallgemeinverfügung unter https://www.kreis-vg.de/media/custom/3079_6385_1.PDF?1684138348 zu entnehmen.

Das Veterinäramt weist alle Halter von Geflügel in der Schutz- und Überwachungszone darauf hin, dass, so noch nicht geschehen, die Anzahl der gehaltenen Vögel unter Angabe ihrer Nutzungsart und ihres Standorts zu melden sind.

Generell werden in diesem Zusammenhang alle Geflügelhalter im Landkreis darauf hingewiesen, wachsam zu sein und sich bei Verdacht auf Erkrankungen im Geflügelbestand an das Veterinäramt zu wenden.

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