Abfallwirtschaft
Informationen zur Abfallentsorgung
Der Landkreis Vorpommern-Greifswald hat als öffentlich rechtlicher Entsorgungsträger die in seinem Gebiet anfallenden Abfälle aus privaten Haushaltungen und anderen Herkunftsbereichen nach den Maßgaben des Kreislaufwirtschaftgesetzes zu verwerten oder zu beseitigen.
Dies wird durch die Ver- und Entsorgungsgesellschaft des Landkreises Vorpommern-Greifswald mbH sichergestellt.
Ver- und Entsorgungsgesellschaft des Landkreises Vorpommern-Greifswald mbH
VEVG GmbH
Dorfstraße 36
17495 Karlsburg
038355 6950
038355 69519
info@vevg-karlsburg.de
https://www.vevg-karlsburg.de/
Die Abfallentsorgung des Landkreises wird in vier Entsorgungsbereiche aufgeteilt. Die Aufteilung sowie weitere Informationen zu den Tourenplänen und Wertstoffhöfen sind auf der Internetseite der VEVG mbH einzusehen.
Bei Fragen zur An-, Ab- und Ummeldung von Abfallbehältern sowie den entsprechenden Abfallgebühren und zur Anmeldung der Sperrmüllentsorgung wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner der VEVG mbH.
Weitere aktuelle Informationen werden ebenfalls auf der Internetseite der VEVG mbH veröffentlicht.
Satzungen zur Abfallwirtschaft
Abfallwirtschaftssatzung (AwS) (9,4 MB)
Abfallgebührensatzung (AgS) (2,8 MB)
Aufgaben der unteren Abfallbehörde
Die untere Abfallbehörde überwacht die Abfallbewirtschaftung außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen
Eine Hauptaufgabe ist die Beseitigung und Verfolgung von illegalen Abfallentsorgungen.
Weitere Überwachungsaufgaben ergeben sich aus folgenden Vorschriften:
- Planzenabfalllandesverordnung - Entsorgung pflanzlicher Abfälle
- Gewerbeabfallverordnung - Entsorgung gewerblicher Abfälle
- Klärschlammverordnung - Überwachung landwirtschaftlicher Klärschlammverwertung
- Verpackungsverordnung - Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen
- §§ 17 und 18 Kreislaufwirtschaftsgesetz - Gemeinnützige und Gewerbliche Sammlungen
Als Träger öffentlicher Belange werden in Baugenehmigungs- und Planungsverfahren abfallrechtliche Stellungnahmen abgegeben.
Bei eventuell auftretenden Fragen du den jeweiligen Aufgaben wenden Sie sich bitte an den hierfür zuständigen Ansprechpartner der unteren Abfallbehörde.