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Erstattung von Verkehrswertgutachten

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Beschreibung

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte erstattet auf schriftlichen Antrag Gutachten über den Verkehrswert von unbebauten und bebauten Grundstücken und über den Wert von Rechten an Grundstücken (z. B. Erbbau-, Wohn- oder Nießbrauchrechten).

Antragsberechtigung

Die Antragstellung erfolgt durch einen formlosen Antrag mit Angaben der Lagebezeichnung des Objektes und eventueller Stichtage, auf die sich die Wertermittlung beziehen soll. Sind Sie nicht Eigentümer des zu bewertenden Grundstücks, so fügen Sie dem Antrag bitte die Vollmacht des Eigentümers oder Berechtigten bei.

Gebühren

Für die Erstattung von Gutachten werden Gebühren nach der Gutachterausschusskostenverordnung (GAKostVO M-V) in Verbindung mit dem Landesverwaltungskostengesetz (VwKostG M-V) erhoben. Maßgeblich für die Höhe der Gebühr ist der im Gutachten ermittelte Verkehrswert.

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

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