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Schulung zum Umgang mit Lebensmitteln

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Schulung zum Umgang mit Lebensmitteln

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Fahrerlaubnis / Führerscheinstelle

Achtung – Zur Beachtung!

Öffnungszeiten

Montag: 08:00 – 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:30 Uhr
Mittwoch: kein Sprechtag
Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr

Aufgaben der Fahrerlaubnisbehörde

  • Ersterteilung und Erweiterung einer Fahrerlaubnis
  • Umtausch eines Führerscheines
  • Ausstellung eines Ersatzführerscheines bei Verlust
  • Führerscheinerteilung und Verlängerung zur Fahrgastbeförderung
  • Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Entzug
  • Erteilung eines Internationalen Führerscheines
  • Erteilung einer Fahrerkarte
  • Erlaubnisse zur Durchführung von Aufbauseminaren

Folgende Unterlagen sind mitzubringen bei...

Ersterteilung einer Fahrerlaubnis

Gebühr: 50,70 Euro           

  • Personalausweis (oder Reisepass i. V. m. einer akuellen Meldebescheinigung - nicht älter als 3 Monate)
  • biometrisches Lichtbild (35x45mm) nicht älter als 2 Jahre
  • Nachweis eines Sehtests
  • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
  • Name der ausbildenden Fahrschule bzw. der Prüforganisation bei Fahrschulen außerhalb unseres Landkreises

Begleitetes Fahren ab 17

Gebühren:

  • Antragsteller: 50,70 Euro
  • pro Begleitperson: 9,30 Euro

Wichtig:

Bei Antragstellung muss mindestens ein (1) Erziehungsberechtigter anwesend sein.

Internationaler Führerschein

Gebühren: 16,30 Euro

  • Personalausweis oder Reisepass i. V. m. einer aktuellen Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • biometrisches Lichtbild (35x45mm) nicht älter als 2 Jahre
  • Voraussetzung: EU-Kartenführerschein

Erweiterung einer Fahrerlaubnis

Gebühren: ⇒ 49,90 Euro ohne Probezeit 
                ⇒ 50,70 Euro mit Probezeit 

  • Personalausweis (oder Reisepass i.V.m. einer aktuellen Meldebescheinigung  - nicht älter als 3 Monate)
  • Führerschein
  • biometrisches Lichtbild (35x45mm) nicht älter als 2 Jahre
  • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
  • Sehtest
    * Erweiterung auf die Klasse A1, A2, A, B, BE, L oder T: Nachweis eines Sehtests vom Optiker
    * Erweiterung auf die Klasse C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E:
       Gutachten über eine augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 Nr. 2 der Fahrerlaubnisverordnung
  • Nachweis ärzlicher Untersuchung
    * Erweiterung auf die Klase C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E:
       Ärztliche Untersuchung über die körperliche und geistige Eignung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung

Umtausch eines Führerscheins bei Namensänderung, Änderung von Auflagen oder Defekt

Gebühr: 18,90 Euro

  • Personalausweis (oder Reisepass i. V. m. einer aktuellen Meldebescheinigung  - nicht älter als 3 Monate)
  • den alten Führerschein
  • biometrisches Lichtbild (35x45mm) nicht älter als 2 Jahre
  • Karteikartenabschrift der Behörde, die den alten Führerschein ausstellte
  • die Grundlage der Änderung (z. B. Eheurkunde, augenärztliches Gutachten etc.)

Ausstellung Ersatzführerschein bei Verlust oder Diebstahl

Gebühren: ⇒86,20 Euro bei Verlust
                ⇒55,50 Euro bei Diebstahl

  • Personalausweis (oder Reisepass i.V.m. aktueller Meldebescheinigung - nicht älter als 3 Monate - oder Ersatzpass)
  • biometrisches Lichtbild (35x45mm) nicht älter als 2 Jahre
  • wurde der Führerschein durch eine andere Behörde ausgestellt, entweder den alten Antrag (VK 30) oder eine Karteikartenabschrift der Behörde, durch die der Führerschein ausgestellt wurde, vorlegen
  • wenn keine Anzeige bei der Polizei vorliegt, wird eine eidestattliche Versicherung abgenommen.

Umtausch eines alten Führerscheines (Papierform) in EU-Kartenführerschein

Gebühr: 25,30 Euro + 5,00 Euro für Direktversand 

  • Personalausweis (oder Reisepass i. V. m. aktueller Meldebescheinigung - nicht älter als 3 Monate)
  • den alten Führerschein
  • biometrisches Lichtbild (35x45mm) nicht älter als 2 Jahre
  • eventuell eine Karteikartenabschrift der Behörde, die den alten Führerschein ausstellte

Anforderung einer Karteikartenabschrift

Für die Anforderung einer Karteikartenabschrift verwenden Sie bitte folgenden
Antrag:

Antrag auf Ausstellung einer Karteikartenabschrift an andere Behörden

Sie können den Antrag per E-Mail an fuehrerscheinstelle@kreis-vg.de, per Fax unter 03834 8760-9031 oder schriftlich an:

Landkreis Vorpommern-Greifswald
Fahrerlaubnisbehörde
Feldstraße 85 A
17489 Greifswald

senden.

  • biometrisches Lichtbild (35x45mm) nicht älter als 2 Jahre

Sie müssen nicht persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde vorsprechen.

Umtausch und Umschreibung eines ausländischen Führerscheines

Gebühren: ⇒  31,20 Euro  -  EU bzw. EWR
                ⇒ 43,90 Euro  -  alle anderen

  • Personalausweis (oder Reisepass i. V. m. einer aktuellen
    Meldebescheinigung  - nicht älter als 3 Monate)
  • biometrisches Lichtbild (35x45mm) nicht älter als 2 Jahre
  • deutsche Übersetzung des Führerscheines, erstellt durch einen beeidigten, öffentlich bestellten Übersetzer
  • schriftliche Erklärung über Aktualität und Gültigkeit des Führerscheines

Verlängerung der Fahrerlaubnis für C Klassen bei der 5-Jahresfrist bzw. auch bei Erreichen des 50. Lebensjahres

Gebühr: 48,90 Euro

  • Personalausweis (oder Reisepass i. V. m. einer aktuellen Meldebescheinigung  - nicht älter als 3 Monate)
  • biometrisches Lichtbild (35x45mm) nicht älter als 2 Jahre
  • augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 Nr. 2 der Fahrerlaubnisverordnung
  • ärztliche Untersuchung über die körperliche und geistige Eignung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung

Wichtiger Hinweis:

Mit Erreichen des 50. Lebensjahres, ohne vorherige Verlängerung, ruht die Fahrlerlaubnis bis zur Neubeantragung.

Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Gebühren: ⇒ 42,60 Euro bei Ersterteilung
                ⇒ 38,00 Euro bei Verlängerung

  • Personalausweis (oder Reisepass i. V. m. einer aktuellen Meldebescheinigung  - nicht älter als 3 Monate)
  • Gutachten über eine augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 Nr. 2 der Fahrerlaubsverordnung
  • Nachweis einer ärztlichen Untersuchung über die körperliche und geistige Eignung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung
    * Gutachten und Nachweis über ärztliche Untersuchung werden vom Arbeitsmediziner erstellt
  • Behördliches Führungszeugnis (wird direkt an die Fahrerlaubnisbehörde versandt)
  • Nachweis über den Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B von mindestens 2 Jahren 
  • Voraussetzung: EU-Kartenführerschein
  • biometrisches Lichtbild (35x45mm) nicht älter als 2 Jahre

Erteilung einer Fahrerkarte

Gebühr: 37,00 Euro

  • Personalausweis (oder Reisepass i. V. m. einer aktuellen Meldebescheinigung  - nicht älter als 3 Monate)
  • biometrisches Lichtbild (35x45mm) nicht älter als 2 Jahre
  • Voraussetzung: EU-Führerschein