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Kinder-, jugend- und zahnärztlicher Dienst

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Kinder- und jugendzahnärztlicher Dienst

Ein Kind putzt vor einem Spiegel seine Zähne. © Landkreis Vorpommern-Greifswald
Ein Kind putzt vor einem Spiegel seine Zähne. © Landkreis Vorpommern-Greifswald

Ein funktionsfähiges und vor allem gesundes Gebiss ist bereits im Kindesalter von großer Bedeutung. Aufgabe des Kinder- und jugendzahnärztlichen Dienstes ist die präventive Bera-tung zur Zahngesundheit und Betreuung von Kindern und deren Eltern. Dafür werden jährlich Vorsorgeuntersuchungen in Kindergärten und Schulen angeboten, um mit der Kariesvorsorge und Aufklärung im Landkreis Vorpommern-Greifswald so früh wie möglich zu beginnen.

Unter dem Begriff Zahnprophylaxe werden alle Maßnahmen zur Kariesvorbeugung zusammengefasst. Zahnärztliche Vorsorge beginnt bereits im Kindesalter mit der Gruppenprophyla-xe in Kindertageseinrichtungen. Diese werden jährlich von zahnmedizinisches Fachpersonal besucht, um den Kindern frühzeitig Grundwissen zur richtigen Mundhygiene zu vermitteln. In der Grundschule wird das erworbene Wissen vertieft. Es findet bis zur 4. Klassenstufe sowie an Sonderschulen bis zur 9. Klassenstufe einmal im Jahr ein Prophylaxeunterricht statt. Die Schulen werden für die zahnärztliche Untersuchung jährlich von Zahnärzt/-innen besucht.

Unsere Aufgaben

  • Umsetzung einer flächendeckenden Gruppenprophylaxe für alle Kinder zwischen 3 und 12 Jahren
  • Zahnärztliche Untersuchungen und Begutachtungen in verschiedenen Altersklassen in Kindertageseinrichtungen, Schulen und Behinderteneinrichtungen
  • Erstellung von zahnmedizinischen Gutachten und Stellungnahmen
  • Beteiligung und Mitwirkung an der Gesundheitsberichterstattung durch anonymisierte Erfassung des Mundgesundheitszustandes der Kinder und Schüler/-innen in Mecklen-burg-Vorpommern

Kinder- und jugendzahnärztliche Vorbeugeuntersuchungen

Maßnahmen zur Vorbeugung sind:

  • die jährliche Reihenuntersuchung in Kinderkrippen, Kindertagesstätten und Schulen
  • die Gruppenprophylaxe in Kindertagesstätten und Schulen
  • die Begleitung von Projekten zum Thema Zahngesundheit
  • Informationsveranstaltungen zur Zahngesundheit
  • die Zahngesundheitsberichterstattung

Zielgruppe der zahnärztlichen Untersuchungen sind alle Kinder ab dem 3. Lebensjahr, die in Kindertageseinrichtungen betreut werden, sowie Schüler/-innen der Klassenstufen 1 bis 12.

Hinweise zur Gruppenprophylaxe in Kindertagesstätten und Schulen:
Unter dem Begriff Zahnprophylaxe werden alle Maßnahmen zur Kariesvorbeugung zusammengefasst. Um die Kindergartenkinder und Schüler/-innen zu einem regelmäßigen Arztbesuch zu motivieren und gleichzeitig zu einem unbeschwerten Kontakt zum/zur Zahnarzt/-ärztin zu verhelfen (Angstabbau), werden sie durch Jugendzahnärzt/-innen in Kindergärten und Schulen betreut. Bei dem pädagogischen Angebot der Gruppenprophylaxe werden die Einrichtungen jährlich von zahnmedizinischem Personal besucht. Die Kinder und Schüler/-innen haben dann die Möglichkeit, in einer gewohnten Umgebung mit anderen Gleichaltrigen zu lernen. Ihnen werden Informationen zum Thema Zahnpflege und gesunde Ernährung vermittelt und an die Themen auf einer spielerischen Art und Weise herangeführt. Zum einen bekommen die Kin-der und Schüler/-innen die richtige Zahnputztechnik erläutert und zum anderen findet praktisches Zahnputztraining statt. Die Prophylaxe-Helferinnen beraten außerdem zur zahngesunden Ernährung, wodurch die Kinder und Schüler/-innen ein gesundes Essverhalten kennenlernen.

Die zahnärztliche Vorbeugeuntersuchung umfasst Karies, Parodontopathien, Mundhygiene und das Erkennen einer Fehlstellung der Zähne und Kiefer. Der Behandlungsbedarf wird per Mitteilungskarte an die Eltern übermittelt. Weiterhin sind die halbjährlichen Kontrolltermine in der Zahnarztpraxis sehr empfehlenswert.

Prophylaxe-Maßnahmen für Kinder sind freiwillig und kostenlos. Die Vorsorgemaßnahmen werden vom Verbund der gesetzlichen Krankenkassen finanziert. Für die Gruppenprophylaxe ist eine Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigen erforderlich.


Hingegen ist die zahnärztliche Untersuchung an Schulen für alle Schüler/-innen verpflichtend (§ 58 Absatz 3 Schulgesetz M-V).

Mitteilungskarte für Eltern/Sorgeberechtigte über den zahnärztlichen Behandlungsbedarf ihres Kindes
Mitteilungskarte für Eltern/Sorgeberechtigte über den zahnärztlichen Behandlungsbedarf ihres Kindes



Zahnärztliche Begutachtungen und Stellungnahmen

Der Kinder- und Jugendzahnärztliche Dienst erstellt zahnärztliche Stellungnahmen und Begutachtungen für Sozialhilfeträger/-innen, Asylbewerber/-innen und Ausländer/-innen sowie für Personen nach Beihilferecht und für die Freie Heilfürsorge.
Ziel ist es, eine unabhängige zahnmedizinische Entscheidungshilfe für verschiedene Behörden entsprechend gesetzlicher Vorgaben zu geben.

Gesundheitsberichterstattung

Die zahnärztliche Gesundheitsberichterstattung umfasst die ...  

  • statistische Erfassung der zahnärztlichen Reihenuntersuchungen und gruppenprophylaktische Maßnahmen
  • Schuljahresauswertung der Reihenuntersuchungen mit Datenübermittlung an das Ministerium für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern
  • Schuljahresauswertung der gruppenprophylaktischen Maßnahmen an die  Landesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Jugendzahnpflege in Mecklenburg-Vorpommern e. V. 
  • Auswertung für bestimmte Personengruppen, z. N. Landrät/-innen, Bürgermeister/-innen, Jugendämter, Einrichtungsleitungen von Kindertagesstätten und Schulen
  • Teilnahme an wissenschaftlichen Studien 


Ziele für die zahnärztliche Gesundheitsberichterstattung sind die ... 

  • Erarbeitung und Entwicklung von Betreuungsstrategien zur Verbesserung der Zahngesundheit in der Bevölkerung
  • Beobachtung und Bewertung der Zahngesundheit der Kinder und Jugendlichen
  • Evaluation der durchgeführten Gruppenprophylaxe

Durch die statistische Erfassung der Untersuchungsergebnisse lassen sich regionale Diffe-renzen und Tendenzen innerhalb der Einrichtungen erkennen. Dies bringt mehr Planungssicherheit für das Gesundheitssystem im Landkreis Vorpommern-Greifswald und schließlich für das Land Mecklenburg-Vorpommern.
Zielgruppe der zahnärztlichen Untersuchungen sind alle Kinder ab dem 3. Lebensjahr, die in Kindertageseinrichtungen betreut werden, sowie Schüler/-innen der Klassenstufen 1 bis 12.

Es gilt die ärztliche Schweigepflicht und rechtlichen Datenschutzbestimmungen.

Hinweise für die Zahnprophylaxe zu Hause

Damit die Kinder ihr Wissen aus dem Kindergarten und der Schule umsetzen können, ist es wichtig, zu Hause folgende Dinge zu beachten:

  • Bewusste Ernährung mit sparsamen Einsatz zuckerhaltiger Speisen und Getränke
  • Regelmäßiges Zähneputzen nach den Mahlzeiten
  • Zusätzliche Maßnahmen durch Einnahme von Fluorid; zum Beispiel enthalten in Zahnpasta oder Salz)
  • Verwendung von Zahnseide und anderen Hilfsmitteln
  • Halbjährliche Kontrollbesuche bei dem/der Zahnarzt/-ärztin, damit Karies frühzeitig erkannt und behandelt werden kann
  • Teilnahme an der angebotenen Individualprophylaxe

Putzmethode

Putzmethode für Kinder nach KAI
Putzmethode für Kinder nach KAI

Ab dem Durchbruch der Milchzähne sollte begonnen werden, die Zähne des Kindes regelmäßig von den weichen Belägen zu befreien.

Mit dem selbständigen Zähneputzen sollten die Kinder beim Durchbruch der Milchbacken-zähne beginnen. Schon zweimal täglich Zähneputzen in der KAI-Methode führt zu mehr Zahngesundheit.

K = Kaufläche
A = Außenfläche
I  = Innenfläche

Besonders sollte darauf geachtet werden, dass die Zähne vor dem Schlafengehen geputzt werden. Eine tägliche Kontrolle beziehungsweise eventuelles Nachputzen ist bis zum vollendeten Grundschulalter erforderlich.


Wichtiger Hinweis:
Eine Untersuchung durch die Jugendzahnärzt/-innen kann eine Unter-suchung des/der Hauszahnarztes/-ärztin nicht ersetzen. Weiterhin erfolgen im Gesundheits-amt keine zahnmedizinischen Behandlungen und es gibt keinen zahnärztlichen Notdienst.