Umweltmedizin
Der Bereich der Umweltmedizin befasst sich mit dem umweltbezogenen Gesundheitsschutz. Dabei geht es um die Erarbeitung von Stellungnahmen für die Bauleitplanung (z. B. Flächennutzungspläne und Bebauungspläne). Weiterhin erfolgt die Zuarbeit für die untere Bauaufsichtsbehörde bezüglich der Bauvorhaben im öffentlichen Bereich.
Ziel ist, mögliche negative gesundheitliche Auswirkungen auf den Menschen vorzubeugen. Die Forderungen der Umweltmedizin haben Einfluss auf das weitere Bauvorhaben und werden in die Baugenehmigung mit einbezogen.
Das Fachpersonal der Umweltmedizin berät auch zu umweltmedizinischen Fragen zum Wohnraum (z. B. Schädlingsbefall oder Schimmelpilzen). In der Regel sind dafür Vororttermine notwendig.
Unsere Aufgaben
- Begutachtung von Baumaßnahmen bezüglich hygienischer Fragestellungen mit anschließender Stellungnahme zu Planung- und Genehmigungsverfahren
- Umweltmedizinische Beratung von Bürgerinnen und Bürger, kommunalen Verwaltungen und Firmen zu Fragen der Siedlungs-, Wohnungs-, Lärm- und Lufthygiene
- Beratung zu umweltmedizinischen Belastungen und zu möglichen Sanierungsmaßnahmen (z. B. Schimmelpilzbefall, Ausdünstungen oder Feuchtigkeit)
- Rechtsgrundlage: Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG M-V)
Erforderliche Unterlagen
- Unterlagen zum Bauprojekt: Lagepläne, Bauskizzen, Grundrisse, Baubeschreibungen, Flächennutzungsplan, Bebauungsplan
Gebühren
- Laborkosten: Den Gebührensatz können Sie der Gesundheitswesenkostenverordnung (GesKostVO M-V) entnehmen.
- Der Gebührenbescheid wird per Post übersandt.