Infektionsschutz
Das Leben und die Gesundheit jedes Einzelnen vor Gefahren durch Infektionskrankheiten zu schützen, ist Ziel und Zweck des Infektionsschutzgesetzes (IfSG).
Eine Pflichtaufgabe im Gesundheitsamt des Landkreises Vorpommern-Greifswald, Sachgebiet Hygiene und Umweltmedizin, Bereich Infektionsschutz ist, die Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten. Dafür werden in unserem Landkreis die gemeldeten Daten aus Laborbefunden und Arztmeldungen gemäß IfSG von Infektionserkrankungen erfasst, bewertet und mit dem bundesweit einheitlichen Deutschen Elektronischen Melde- und Informationssystem (DEMIS) verarbeitet.
Zur Verhinderung der Weiterverbreitung eines Infektionsgeschehens werden unter anderem durch die Mitarbeiter/-innen des Gesundheitsamtes Maßnahmen, wie Tätigkeits- und Besuchsverbote für Personen in bestimmten Bereichen, nach dem Infektionsschutzgesetz angeordnet.
Besonderes Augenmerk wird auf die Aufklärung der Übertragungswege bei meldepflichtigen Erkrankungen, insbesondere bei Erkrankungsausbrüchen sowie die Beratung zum vorbeugenden Infektionsschutz in medizinischen Einrichtungen und Gemeinschaftseinrichtungen (zum Beispiel Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheimen, Kitas und Schulen) gelegt.