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Hygiene und Umweltmedizin

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Hafenärztlicher Dienst

Der Hafenärztliche Dienst (HÄD) ist für die Durchführung von Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsschutzes im Bereich der Häfen in Deutschland zuständig. Dieser überprüft die hygienischen Zustände und entsprechenden Dokumente nach internationalen Gesundheitsvorschriften und stellt diese ebenso aus. Der Hafenärztliche Dienst gewährleistet damit den Schutz der öffentlichen Gesundheit, ohne den Reiseverkehr und den Handel unverhältnismäßig zu verzögern. Inhalt sind der Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren an Land, im Hafenbereich, Schutz der Schiffsbesatzung sowie die Beratung von Reedern (Schiffsunternehmen), der Schiffsbesatzung, den Beschäftigten im Hafenbereich, der Apotheker/-innen oder der Wasserschutzpolizei.

Häfen im Landkreis

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat eine Liste der Häfen erstellt, die als solche bezeichnet und vom Hafenärztlichen Dienst betreut werden. Nur in diesen Häfen dürfen Vorort-Begehungen durch den Hafenärztlichen Dienst durchgeführt werden.

Wir sind im Landkreis Vorpommern-Greifswald für folgende internationale Häfen zuständig:

  • Greifswald – Ladebow (WHO Liste)
  • Industriehafen Lubmin (WHO Liste)
  • Peenemünde (WHO Liste)
  • Südhafen Wolgast (WHO Liste)
  • Vierow (WHO Liste)
  • Ueckermünde- Ortsteil Berndshof (Einzelfallentscheidung)


Unsere Aufgaben

Infektionsschutz

  • Um die Verbreitung ansteckender Krankheiten an Land zu verhindern, müssen der/die Schiffskapitän/-in, vor erstmaliger Einreise aus einem ausländischen in einem deutschen Hafen, dem Hafenärztlichen Dienst eine Seegesundheitserklärung (Maritim Declaration of Health) übermitteln.
    • Zweck der Erklärung ist es, den Hafenärztlichen Dienst über eventuell auftretende ansteckende Erkrankungen an Bord eines Schiffes zu informieren. Das Verbreiten infektiöser Krankheiten an Land soll durch Maßnahmen, die der Hafenärztliche Dienst gegebenenfalls einleiten muss, verhindert werden.
    • Die Übermittlung der Seegesundheitserklärung an den Hafenärztlichen Dienst erfolgt über ein einheitliches EDV-System in Mecklenburg-Vorpommern (HIS-Nord). Die Überprüfung der übermittelten Seegesundheitserklärungen erfolgt unverzüglich durch den Hafenärztlichen Dienst.


Gesundheitsschutz

  • Schiffshygienezertifikat:
    • Überprüfung der Gültigkeit des Schiffshygienezertifikats (Ship Sanition Control Exemtation Certificat) über die internationale Motorschiffe verfügen müssen (Gültigkeit: 6 Monate)
    • Ausstellung eines neuen Schiffshygienezertifikats (SSCEC) auf Anfrage durch die Schiffsagenturen vor Ort - an Bord des Schiffes nach intensiver Begehung und Prüfung aller Bereiche
    • Aufforderung von beziehungsweise Empfehlung zu Korrekturmaßnahmen zur Beseitigung von festgestellten Mängeln oder Untersagung der Weiterfahrt des Schiffes nach Begehung des Schiffes
  • Überwachung der Schiffs- und Trinkwasserhygiene an Bord:
    Überwachung des Trinkwassers an Bord (Probenentnahme und gegebenenfalls Anordnung von Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Besatzung)

  • Vorort-Kontrolle mit Überprüfung der Dokumentation
    zum Beispiel Kranken- und Gesundheitstagebücher vor Ort, Hospital-/Apothekenzertifikate, Bestand an Betäubungsmitteln, Sanitätskästen, Liste der Arzneimittel mit Informationen über Arten und Mengen der im Apothekenschrank enthaltenen Arzneimittel, Trinkwasseranalysebericht


Erforderliche Unterlagen

Dokumente, die vom Hafenärztlichen Dienst zur Bewertung einer Gefahr für die öffentliche Gesundheit verlangt werden können:

  • Allgemeine Erklärung: Schiffsname, Schiffstyp, Flaggenstaat
  • Erklärung über Schiffsvorräte und eine Frachterklärung (Informationen über die Fracht)
  • Gefahrgutmanifest (Informationen über Gefahrgüter)
  • Managementpläne zum Beispiel Bunkern von Wasser, Nahrungsmittelsicherheit, Abwasser, Abfälle, Schädlingsbekämpfung
  • Abfallbuch
  • Crew-Liste
  • Krankentagebuch zur Information über Vorkommnisse an Bord
  • Liste der Arzneimittel: Informationen über Arten und Mengen der Arzneimittel in der Bordapotheke
  • Trinkwasseranalysebericht (Ergebnisse der mikrobiologischen und chemischen Trinkwasseruntersuchungen müssen erkennbar sein)
  • IMO-Ballastwasserformular

Gebühren

Für die Ausstellung von neuen Schiffshygienezertifikaten und deren Verlängerungen sowie von Trinkwasserprobenentnahmen berechnet der Landkreis Vorpommern-Greifswald Gebühren auf Grundlage des Gesetzes zur Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (Anlage 2) und der Trinkwasserverordnung, die unter anderem vom Schiffstyp und von der Bruttoraumzahl abhängig sind. Nähere Auskünfte erteilt die zuständige Stelle.


Anfragen senden Sie bitte an hafenarzt@kreis-vg.de