Friedhofs- und Bestattungshygiene
Von der Insel Riems im Norden bis weit südlich der Stadt Penkun erstreckt sich der Landkreis Vorpommern-Greifswald mit seinen mehr als 130 Gemeinden, die jeweils ihren eigenen Friedhof unterhalten. Hinzu kommen Möglichkeiten zur Seebestattung in der Ostsee, vor der Küste Usedom, im Greifswalder Bodden oder im Stettiner Haff.
Die letzten Wünsche des/der Verstorbenen erfüllen die Bestattungshäuser. Vertrauensvoll können sich die Hinterbliebenen an das Bestattungshaus ihrer Wahl wenden, um eine wunschgemäße Bestattung in die Wege zu leiten. Des Öfteren werden Wünsche zur Bestattungsart der Verstorbenen erst nach der Beisetzung bekannt und stellen die Hinterbliebenen vor eine große und schwere Aufgabe. Im Einzelfall kann eine Umbettung erforderlich sein, bei der das Gesundheitsamt mit einzubeziehen ist. Dafür ist ein formloser Antrag durch die Hinterbliebenen an das Gesundheitsamt zu stellen.
Folgende Daten sollten enthalten sein:
- Name des Verstorbenen
- Sterbedatum
- Friedhof der Beisetzung
- Wunschfriedhof der neuen Beisetzung
- Grund der Umbettung
- Einverständniserklärung des Rechtsträgers des Friedhofs
Unsere Aufgaben
- Infektionshygienische Überwachung und Kontrolle von Einrichtungen des Bestattungs- und Friedhofwesens in regelmäßigen Abständen unter Wahrung der Pietät durch das Gesundheitsamt
- Umbettungen von Leichen und Urnen: bei Umbettungsanfragen Überprüfung der hygienischen Voraussetzungen unter Wahrung der Totenruhe
- Überführungen ins Ausland (internationaler Leichenpass)
- Festlegung von Mindestruhezeiten auf Friedhöfen
- Genehmigung von privaten Friedhöfen
- Ausnahmen zur Aufbewahrungsfrist von Leichen
Voraussetzungen
Die Zuständigkeiten beschränken sich auf das Kreisgebiet des Landkreises Vorpommern-Greifswald.
Erforderliche Unterlagen
- Es ist ein fromloser Antrag ans Gesundheitsamt zu richten. Dies ist auch über die Bestattungshäuser möglich.
- Hinweis: Bitte informieren Sie sich vorab über die anfallenden Kosten.
Rechtsgrundlagen
Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Land Mecklenburg-Vorpommern (ÖGDG M-V)
Gebühren
- Gebührensatz laut Gesundheitswesenkostenverordnung (GesKostVO M-V)
- Der Gebührenbescheid wird per Post übersandt.