Kosten der Unterkunft
Der Landkreis Vorpommern-Greifswald ist örtlicher Träger der Sozialhilfe (SGB XII) sowie auch kommunaler Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende für bestimmte Aufgabengebiete (§ 6 SGB II).
Zur Erfüllung dieser Aufgaben gehört auch im Leistungsrecht die Prüfung der Kosten für Unterkunft und Heizung.
Die Leistungen für Unterkunft und Heizung werden entsprechend § 35 SGB XII und § 22 SGB II in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind.
Um die Frage der Angemessenheit von Kosten der Unterkunft zu klären, sind Grenzwerte nach einem schlüssigen Konzept zu ermitteln.
Die Ergebnisse dieser ermittelten Grenzwerte sind in in den Verwaltungsrichtlinien in den Tabellen auf den Seiten 15-16 (Gültigkeit ab 01.10.2015) und den Seiten 20-21 (Gültigkeit ab 01.07.2013) sichtbar.