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Jugendarbeit, Förderung
Der Landkreis unterstützt gemäß der im SGB VIII geregelten örtlichen Zuständigkeit über die Pflichtaufgabe zur Förderung der Jugendarbeit die Leistungen und Angebote der auf kommunaler Ebene tätigen Jugendgruppen, Initiativen und freien Trägern der Jugendarbeit im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.