Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz

Dienstleistungen

Seiteninhalt

Jagdschein

Allgemeine Informationen

Wer die Jagd ausüben will, muss im Besitz eines gültigen Jagdscheines sein. Die erste Erteilung eines Jagdscheines ist davon abhängig, dass der/die Jagdscheinbewerber(in) der Bundesrepublik Deutschland eine Jägerprüfung bestanden hat. Die Erteilung erfolgt in der zuständigen Jagdbehörde (Wohnsitz) auf Antrag.

Es besteht entsprechend der Gültigkeit der Jagdpflichtversicherung die Möglichkeit, folgende Jagdscheine zu lösen:

Jahresjagdschein
der Jahresjagdschein wird für höchstens 3 Jahre erteilt

Tagesjagdschein
Sie können einen Tagesjagdschein für vierzehn (14) aufeinanderfolgende Tage erhalten

Jugendjagdschein
Personen, die das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht achtzehn Jahre alt sind, können den Jagdschein nur als Jugendjagdschein für höchstens 2 Jahre erhalten. Der Inhaber eines Jugendjagdscheines darf nicht allein, sondern nur in Begleitung einer jagdlich erfahrenen, volljährigen Person jagen.

Gebühren

Für die Erteilung oder Verlängerung eines Jagdscheines entstehen je nach Gültigkeitsdauer folgende Kosten:

für 1 Jahr 95,00 EUR
für 2 Jahre 121,00 EUR
für 3 Jahre 146,50 EUR
Tagesjagdschein 33,00 EUR
Jugendjagdschein für 1 Jahr 38,00 EUR
Jugendjagdschein für 2 Jahre 66,00 EUR

Benötigte Unterlagen

Für die erstmalige Erteilung eines Jagdscheines benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Antrag auf Erteilung eines Jagdscheines
  • Personalausweis
  • Prüfungszeugnis über die bestandene Jägerprüfung
  • 1 Lichtbild
  • Nachweis über eine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung (Mindestdeckungssumme 50.000 € bei Sachschäden, 500.000 € bei Personenschäden).

Für die Verlängerung eines Jagdscheines sind folgende Unterlagen notwendig:

  • Antrag auf Erteilung eines Jagdscheines
  • Personalausweis
  • Jagdschein
  • Versicherungsnachweis wie oben bereits genannt
  • evtl. ein Lichtbild (bei Neuausstellung)