Jagdschein
Allgemeine Informationen
Wer die Jagd ausüben will, muss im Besitz eines gültigen Jagdscheines sein. Die erste Erteilung eines Jagdscheines ist davon abhängig, dass der/die Jagdscheinbewerber(in) der Bundesrepublik Deutschland eine Jägerprüfung bestanden hat. Die Erteilung erfolgt in der zuständigen Jagdbehörde (Wohnsitz) auf Antrag.
Es besteht entsprechend der Gültigkeit der Jagdpflichtversicherung die Möglichkeit, folgende Jagdscheine zu lösen:
Jahresjagdschein
der Jahresjagdschein wird für höchstens 3 Jahre erteilt
Tagesjagdschein
Sie können einen Tagesjagdschein für vierzehn (14) aufeinanderfolgende Tage erhalten
Jugendjagdschein
Personen, die das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht achtzehn Jahre alt sind, können den Jagdschein nur als Jugendjagdschein für höchstens 2 Jahre erhalten. Der Inhaber eines Jugendjagdscheines darf nicht allein, sondern nur in Begleitung einer jagdlich erfahrenen, volljährigen Person jagen.
Gebühren
Für die Erteilung oder Verlängerung eines Jagdscheines entstehen je nach Gültigkeitsdauer folgende Kosten:
für 1 Jahr | 95,00 EUR |
für 2 Jahre | 121,00 EUR |
für 3 Jahre | 146,50 EUR |
Tagesjagdschein | 33,00 EUR |
Jugendjagdschein für 1 Jahr | 38,00 EUR |
Jugendjagdschein für 2 Jahre | 66,00 EUR |
Benötigte Unterlagen
Für die erstmalige Erteilung eines Jagdscheines benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Antrag auf Erteilung eines Jagdscheines
- Personalausweis
- Prüfungszeugnis über die bestandene Jägerprüfung
- 1 Lichtbild
- Nachweis über eine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung (Mindestdeckungssumme 50.000 € bei Sachschäden, 500.000 € bei Personenschäden).
Für die Verlängerung eines Jagdscheines sind folgende Unterlagen notwendig:
- Antrag auf Erteilung eines Jagdscheines
- Personalausweis
- Jagdschein
- Versicherungsnachweis wie oben bereits genannt
- evtl. ein Lichtbild (bei Neuausstellung)