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Internatslastenausgleich
Schul- und Internatslastenausgleich für auswärtige Schüler wird vom zuständigen Schulträger der entsprechenden Schulart an den Schulträger der aufnehmenden Schule bzw. an den aufnehmenden Internatsbetreiber gezahlt. Der Antrag hierzu wird von den Internatsbetreibern ausgegeben und von der Schulverwaltung bei Vorlage des Ausbildungsvertrages bearbeitet.