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Grundbuchsachen
Das Grundbuch ist ein amtliches öffentliches Verzeichnis mit Öffentlichem Glauben von Grundstücken, in dem die Eigentumsverhältnisse an diesen Grundstücken und die auf ihnen liegenden Lasten mit (in der Regel) konstitutiver Wirkung verzeichnet werden. Auch mit dem Eigentum verbundene Rechte können vermerkt werden.
Die Amtsgerichte sind auf Grundlage des Registerrechts als Grundbuchämter für die in ihrem Bezirk liegenden Grundstücke zuständig.