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Ermäßigung Elternbeiträge
Eltern haben die Möglichkeit, wenn die Belastung unter Berücksichtigung des Einkommens nicht oder nur teilweise zumutbar ist, einen Antrag auf Ermäßigung ihres Beitrages zu stellen.
Zur Gewährung von Ermäßigungen der Elternbeiträge wird das bereinigte Nettoeinkommen zugrunde gelegt. Dazu müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
- Nettoeinkommen (Lohn- bzw. Gehaltsbescheinigung, Erwerbseinkünfte)
- Urlaubs-, Weihnachtsgeld
- Leistungen der Jobcenter oder Agentur für Arbeit (auch BAB)
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Renten (EU-Rente, BU-Rente, Witwenrente, Halbwaisenrente, Erziehungsrente)
- Sonstige Einkünfte / Nebeneinkommen
- Erziehungsgeld, Mutterschaftsgeld
- Kinderbetreuungskosten
- Kindergeld / Kinderzuschlag (Arbeitgeber oder Familienkasse)
- Unterhalt / Unterhaltsvorschuss / Ehegattenunterhalt
- Kosten der Unterkunft (ohne Heiz- und Warmwasserkosten)
- Wohngeld
- Beiträge zur Haftpflicht- und Hausratversicherung
- Beiträge zur Krankenversicherung
- Beiträge zu Berufsverbänden/Gewerkschaften
- Fahrkosten (Monatsfahrkarte oder eine Tour von der Wohnung zum Dienstort)
Eine Übernahmen bzw.Teilübernahme der Beiträge erfolgt nur ab Antragsstellung, eine rückwirkende Übernahme ist nicht möglich. Bei Überschreitung der Fristsetzung des Bewilligungsbescheides ist ein neuer Antrag zu stellen.