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Landkreis Vorpommern-Greifswald

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Was wird mit der Grundsicherung bezweckt?

Grundsicherung hat die Aufgabe, den Empfänger der Sozialhilfe die Führung des Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht.

Vordergründig ist die Grundsicherung auf die Hilfe zur Selbsthilfe ausgerichtet. Das Sozialamt ist als örtlicher Träger der Sozialhilfe tätig.

Die Sozialhilfe ist eine nachrangige Leistung und wird daher in der Regel erst dann erbracht, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind, so etwa der Einsatz eigenen Einkommens und Vermögens des Leistungsberechtigten und ggf. der zu ihrem bzw. seinem Unterhalt verpflichteten Personen.

Ebenso sind vorrangige Leistungen wie z.B. Wohngeld vor Einsetzen der Sozialhilfe in Anspruch zu nehmen.