Auskunft aus der Kaufpreissammlung
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Beschreibung
Zur Erfüllung seiner Aufgaben führt der Gutachterausschuss eine Kaufpreissammlung, in der alle Verträge über Grundstücksgeschäfte gem. § 195 BauGB erfasst und ausgewertet werden. Die Kaufpreissammlung bildet die Grundlage insbesondere für die Ermittlung der Bodenrichtwerte und sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten.
Auskünfte aus der Kaufpreissammlung können bei berechtigtem Interesse und sachgemäßer Verwendung auf Antrag in anonymisierter Form erteilt werden.
Gebühren
Für die Erteilung einer schriftlichen Auskunft aus der Kaufpreissammlung beträgt die Grundgebühr (einschließlich bis zu 10 Kaufpreisen) je Wertermittlungsobjekt
- bei unbebauten Grundstücken 100 €,
- bei bebauten Grundstücken 140 €.
Die Gebühr für jeden weiteren mitgeteilten Kaufpreis liegt bei 5 €.