Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz

Schulentwicklungsplanung

Seiteninhalt

Schulentwicklungsplanung


Schulentwicklungsplanung gibt es im Bereich der Allgemeinbildenden Schulen sowie im Bereich der Berufsschulen. Sie wird im Kontext von lokaler und regionaler Entwicklung sowie mit Blick auf angrenzende Bildungs- und Planungsbereiche umgesetzt.

Die Schulentwicklungsplanung der Allgemeinbildenden Schulen ist die Schulnetzplanung des Landkreises. Auf der Grundlage von Daten und Informationen zur demographischen Entwicklung und zu örtlichen Gegebenheiten werden in enger Abstimmung mit den örtlichen Schulträgern Festlegungen zu Schulstandorten, Bildungsangeboten und Einzugsbereichen getroffen. Zentrales Instrument ist der Schulentwicklungsplan, der alle 5 Jahre neu erstellt- und in der Zwischenzeit stetig fortgeschrieben wird. Der Schulentwicklungsplan wird vom Kreistag beschlossen.

Mit dem Schulentwicklungsplan für Berufliche Schulen werden Standorte und Ausbildungsgänge der beruflichen Ausbildung festgelegt. Im Zentrum stehen die vielfältigen Ausbildungsmöglichkeiten der beiden Regionalen Berufsbildungszentren (RBB) in Greifswald und Wolgast/ Torgelow. Die RBB und ihre Bildungsangebote sind ein wichtiger Faktor der Regionalen Fachkräfte- und Wirtschaftsentwicklung.

Produkte und Leistungen

  • Schulentwicklungspläne
  • Schuleinzugsbereichssatzung
  • Schulkapazitätssatzungen
  • Schülerprognosen
  • Berichte und Datenanalysen
  • Stellungnahmen zu örtlichen Schulbau-/ Sanierungsvorhaben
  • Beratung von Schulträgern

Rechtsgrundlagen

  • Schulgesetz M-V
  • Verordnung über die Schulentwicklungsplanung in Mecklenburg-Vorpommern (SEPVO M-V)
  • Schulentwicklungsplanungsverordnungen für berufliche Schulen in Mecklenburg-Vorpommern

Weiterführende Informationen