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Unterhaltsvorschuss kann ab sofort online beantragt werden

Seit Beginn dieses Jahres können Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) neben der persönlichen Antragstellung auch online beantragt werden. 

Unterhaltsvorschuss kann ab sofort online beantragt werden
Unterhaltsvorschuss kann ab sofort online beantragt werden

Familien sollen durch das neue digitale Angebot entlastet und der Zugang zur Leistung flexibler und einfacher gestaltet werden.

Der Unterhaltsvorschuss ist eine Leistung zur Unterstützung alleinerziehender Elternteile und ihrer Kinder, wenn der Unterhalt durch den jeweils anderen Elternteil ausbleibt oder unregelmäßig gezahlt wird.

Für die vollständig papierlose, digitale Antragstellung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Insbesondere muss die Identität der Antragstellerin oder des Antragstellers sicher digital bestätigt werden.

Die UVG-Anträge können dabei auf zwei unterschiedliche Weisen eingereicht werden:

  • online über die Bund ID in Verbindung mit der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises oder des elektronischen Aufenthaltstitels - diese Varianten ermöglichen die vollständig digitale Übermittlung ohne späteres Nachreichen unterschriebener Unterlagen
  • oder wenn gewünscht oder technisch erforderlich per E-Mail und Passwort – in diesem Fall muss ergänzend ein „Mantelbogen“ mit Originalunterschrift ausgedruckt, unterschrieben und nachgereicht werden

Unabhängig von der gewählten Anmeldeart ermöglicht das Portal das Hochladen aller erforderlichen Nachweise und Dokumente. Die Unterhaltsvorschussstellen bleiben auch nach Einführung der digitalen Antragstellung Anlaufpunkte für eine persönliche Beratung und stehen den Bürgerinnen und Bürgern weiterhin mit ihren Dienstleistungen zur Verfügung.

Informationen zu Anspruchsvoraussetzungen, Berechnung und dem Verfahren werden begleitend zur neuen Antragstellung ebenfalls online auf der Internetseite des Landkreises bereitgestellt.

Antragstellung und Informationen unter:

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