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04.12.2024

Neue Richtlinie zu den Kosten für Unterkunft und Heizung in Kraft gesetzt

Der Landkreis Vorpommern-Greifswald hat eine neue KdU-Richtlinie in Kraft gesetzt.

Als verantwortlicher Träger für die Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) im SGB II und SGB XII hat er für Leistungsberechtigte nach entsprechender Richtlinie Unterkunfts- und Heizkosten zu übernehmen, soweit sie angemessen sind.

Neue Richtlinie zu den Kosten für Unterkunft und Heizung in Kraft gesetzt_Grafik
Neue Richtlinie zu den Kosten für Unterkunft und Heizung in Kraft gesetzt_Grafik

Die Werte für angemessene Kosten hat der Landkreis mit Hilfe eines externen Unternehmens in 2024 neu ermittelt. Das insofern von der Rechtsprechung geforderte schlüssige Konzept wurde damit erstellt und ist maßgebend für die nunmehr in Kraft gesetzte KdU-Richtlinie. Diese enthält allgemeine Verfahrensregelungen für die Gewährung von Kosten für Unterkunft und Heizung.

Auf der Grundlage von Angebotsmieten aus einem Zeitraum von drei Jahren wurden im aktuellen Konzept für das Kreisgebiet sechs Vergleichsräume gebildet und hierfür jeweils Angemessenheitswerte für Kaltmieten und für die verschiedenen Haushaltstypen ermittelt.

Bei Ansatz bzw. Prüfung angemessener Nebenkosten wird sich schwerpunktmäßig am Verbrauch orientiert. Nur nachweislich unwirtschaftliches Verbrauchsverhalten führt zu Unangemessenheit und damit zu einer berechtigten Ablehnung der Kostenübernahme. Zur Orientierung wird der aktuelle Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbundes herangezogen.

Es erfolgt eine regelmäßige Datenaktualisierung, da sich die Mietpreise der Wohnungsmärkte entsprechend verändern. In den umfassenden Prozess der Konzepterstellung wurden neben den Fachbereichen der Kreisverwaltung, das Jobcenter sowie die Vermieter über den Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen mit einbezogen.

''Die Aktualisierung einer rechtmäßigen, praxistauglichen und für die betroffenen Leistungsberechtigten sachgerechten KdU-Richtlinie ist auch weiterhin Ziel und Anspruch des Landkreises Vorpommern-Greifswald. Insoweit setzen wir mit Arbeitshilfen und Vordrucken zur Umsetzung der KdU-Richtlinie auf Transparenz und gute Zusammenarbeit mit allen Beteiligten einschließlich den Vermieterinnen und Vermietern'', so Landrat Michael Sack.

Das schlüssige Konzept des beauftragten Unternehmens ist Anlage der KdU-Richtlinie und unter folgendem Link abrufbar: https://www.kreis-vg.de/B%C3%BCrgerservice/Dienstleistungen/Kosten-der-Unterkunft.php?object=tx,3079.2.1&ModID=10&FID=3079.59.1&NavID=3079.3.1&La=1

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