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15.07.2025

Kreisstraße VG 4: Weiterer Abschnitt wird erneuert

Die Kreisstraße VG 4 wird weiter erneuert: Am Dienstag (15.07.2025) erfolgte der symbolische erste Spatenstich für die Sanierung im Abschnitt von Jarmshagen Hof I bis Jarmshagen Hof II.

Foto (v.l.n.r.): 1. stellvertretender Landrat Jörg Hasselmann, Udo Schönherr (LK V-G), Matthias Schmelz (Eurovia), Sebastian Lafsa (Bürgermeister Gemeinde Levenhagen), Kai Dröse (Bürgermeister Gemeinde Wackerow)
Foto (v.l.n.r.): 1. stellvertretender Landrat Jörg Hasselmann, Udo Schönherr (LK V-G), Matthias Schmelz (Eurovia), Sebastian Lafsa (Bürgermeister Gemeinde Levenhagen), Kai Dröse (Bürgermeister Gemeinde Wackerow)

Damit können nun die bauvorbereitenden Maßnahmen sowie der eigentliche Ausbau beginnen. Bereits von Juli bis Oktober 2024 wurde die VG 4 vom Knotenpunkt Levenhagen bis Jarmshagen Hof I saniert. Der nunmehr zu sanierende Abschnitt ist bisher ebenso in einem unzureichenden baulichen Zustand. Mit der Sanierung sollen die Verkehrssicherheit und der Fahrkomfort auch hier erhöht werden.

„Die Fortführung der Sanierung ist insbesondere für die Anwohnerinnen und Anwohner eine gute Nachricht“, so der 1. stellvertretende Landrat Jörg Hasselmann. „Der Landkreis arbeitet kontinuierlich an einer Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur. Ich freue mich, dass die Arbeiten weitergeführt werden können und ein Ende der Einschränkungen absehbar ist.“


Kreisstraße VG 4 - Weiterer Abschnitt wird erneuert_Foto 2
Kreisstraße VG 4 - Weiterer Abschnitt wird erneuert_Foto 2

Die Baukosten betragen etwa 430.000 Euro. Insgesamt wird die Asphaltdecke auf einer Strecke von ca. 950 Metern erneuert und die Fahrbahn auf fünf Meter verbreitert. Mit der Sanierung wird außerdem die Ableitung des anfallenden Regenwassers über die Randbereiche verbessert.

Die Bauzeit beträgt voraussichtlich 2,5 Monate. Aufgrund der beengten Verkehrsverhältnisse muss aus Sicherheitsgründen unter Vollsperrung gebaut werden. Eine Umleitung wird entsprechend ausgeschildert. Die Anwohnerinnen und Anwohner werden gesondert informiert und können die Befahrbarkeit ihrer Grundstücke individuell mit der Baufirma abstimmen. Der Landkreis bittet die Betroffenen der Baumaßnahme um Verständnis.

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