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Kraftfahrzeuge/ Führerscheine

Seiteninhalt

Kfz-Zulassungsstelle

Internetbasierte Fahrzeugzulassung

Mit dem Projekt "Internetbasierte Fahrzeugzulassung" (kurz: i-Kfz) innoviert und modernisiert das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur den Fahrzeugzulassungs-Prozess und macht damit einen wichtigen Schritt in Richtung E-Government.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur unter dem Artikel Internetbasierte Fahrzeugzulassung.

Für Sie als Fahrzeughalter bietet die schrittweise Umsetzung dieses Vorhabens einen entscheidenen Vorteil: Der Kfz-Zulassungsprozess von Ab- und Ummeldung bis kompletter Neuanmeldung soll in Zukunft zu 100% digital durchgeführt werden können – kein Behördengang, keine Wartezeiten im Amt.

Öffnungszeiten Kfz-Zulassungsstellen

Montag:   08:00 Uhr – 12:00 Uhr
Dienstag:   08:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:30 Uhr
Mittwoch:   09:00 Uhr – 11:00 Uhr
Donnerstag:   08:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Freitag:   08:00 Uhr – 12:00 Uhr



Außerbetriebsetzung/Adressänderung können bei Ämtern vorgenommen werden

Folgende Vorgänge können derzeit in den Ämter erledigt werden:

die Ausserbetriebsetzung eines Fahrzeuges, welches bei uns im Landkreis zugelassen ist.
Hierzu werden folgende Unterlagen benötigt:

• Die Zulassungsbescheinigung Teil I /Fahrzeugschein
• Die Kennzeichentafeln
• Der Personalausweis

Die Adressänderung eines Fahrzeughalters, welcher innerhalb des Landkreises seinen Wohnort wechselt.
Hierzu werden folgende Unterlagen benötigt:

• Die Zulassungsbescheinigung Teil I /Fahrzeugschein
• Der Personalausweis
• Eine gültige Hauptuntersuchung, wenn das Fahrzeug älter als drei Jahre ist

Eine Adressänderung wird in den jeweiligen Ämter mit Adressaufkleber vorgenommen. Wenn die Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein beschädigt oder bereits ein Adressaufkleber auf der Bescheinigung vorhanden ist, muss der Fahrzeughalter in der Zulassungsstelle vorsprechen. Eine Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I ist hier nicht möglich.

Kontaktdaten der Ämter, die diesen Service anbieten

    • Amt Peenetal/Loitz
      Lange Straße 83
      17121 Loitz
      Tel. 039998-1530
    • Amt Torgelow-Ferdinandshof
      Bahnhofstr. 2
      17358 Torgelow
      Tel. 03976-2520
    • Stadt Ueckermünde
      Am Rathaus 3
      17373 Ueckermünde
      Tel. 039771-2840
    • Amt am Peenestrom
      Burgstr. 6
      17438 Wolgast
      Tel. 03836 2510
    • Bürgerbüro Lassan
      Markt 9
      17440 Lassan
      Tel. 038374-55292
    • Amt Jarmen-Tutow
      Lindenstraße 13
      17126 Jarmen
      Tel. 0399971520
    • Amt Landhagen
      Theodor-Körner-Str. 36
      17498 Neuenkirchen
      Tel. 03834-89510
    • Amt Löcknitz-Penkun
      Chausseestraße 30
      17321 Löcknitz
      Tel. 039754-500
    • Amt Lubmin
      Geschwister-Scholl-Weg 15
      Tel. 038354-3500
    • Amt Am Stettiner Haff
      Stettiner Str. 1
      17367 Eggesin
      Tel. 039779-2640
    • Amt Usedom-Süd
      Markt 7
      17406 Usedom
      Tel. 038372-75033
    • Bürgeramt Koserow
      Maria-Seidel-Str. 3
      17459 Koserow
      Tel. 038375-26415
    • Amt Usedom-Nord
      Möwenstraße 1
      17454 Ostseebad Zinnowitz
      Tel. 038377-730
    • Bürgerbüro Karlshagen
      Hauptstraße 40
      17449 Ostseebad Karlshagen
      Tel. 038377-73234 oder 233
    • Gemeinde Ostseebad Heringsdorf
      Kurparkstraße 4
      17419 Seebad Ahlbeck
      Tel. 038378-2500
    • Stadt Strasburg
      Schulstr. 1
      17375 Strasburg (Uckermark)
      Tel. 039753-27237
    • Amt Züssow
      Dorfstr. 6
      17495 Züssow
      Tel. 038355-6430

Dienstleistungen


Fahrerlaubnis / Führerscheinstelle

Öffnungszeiten Führerscheinstellen

Montag:   08:00 Uhr – 12:00 Uhr
Dienstag:   08:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:30 Uhr
Mittwoch:   kein Sprechtag
Donnerstag:   08:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Freitag:   08:00 Uhr – 12:00 Uhr



Aufgaben der Fahrerlaubnisbehörde

  • Ersterteilung und Erweiterung einer Fahrerlaubnis
  • Umtausch eines Führerscheines
  • Ausstellung eines Ersatzführerscheines bei Verlust
  • Führerscheinerteilung und Verlängerung zur Fahrgastbeförderung
  • Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Entzug
  • Erteilung eines Internationalen Führerscheines
  • Erteilung einer Fahrerkarte
  • Erlaubnisse zur Durchführung von Aufbauseminaren

Folgende Unterlagen sind mitzubringen bei...

Ersterteilung einer Fahrerlaubnis

Gebühr: 50,70 Euro           

  • Personalausweis (oder Reisepass i. V. m. einer akuellen Meldebescheinigung - nicht älter als 3 Monate)
  • biometrisches Lichtbild (35x45mm) nicht älter als 2 Jahre
  • Nachweis eines Sehtests
  • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
  • Name der ausbildenden Fahrschule bzw. der Prüforganisation bei Fahrschulen außerhalb unseres Landkreises

Begleitetes Fahren ab 17

Gebühren:

  • Antragsteller: 50,70 Euro
  • pro Begleitperson: 9,30 Euro

Wichtig:

Bei Antragstellung muss mindestens ein (1) Erziehungsberechtigter anwesend sein.

Internationaler Führerschein

Gebühren: 16,30 Euro

  • Personalausweis oder Reisepass i. V. m. einer aktuellen Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • biometrisches Lichtbild (35x45mm) nicht älter als 2 Jahre
  • Voraussetzung: EU-Kartenführerschein

Erweiterung einer Fahrerlaubnis

Gebühren: ⇒ 49,90 Euro ohne Probezeit 
                ⇒ 50,70 Euro mit Probezeit 

  • Personalausweis (oder Reisepass i.V.m. einer aktuellen Meldebescheinigung  - nicht älter als 3 Monate)
  • Führerschein
  • biometrisches Lichtbild (35x45mm) nicht älter als 2 Jahre
  • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
  • Sehtest
    * Erweiterung auf die Klasse A1, A2, A, B, BE, L oder T: Nachweis eines Sehtests vom Optiker
    * Erweiterung auf die Klasse C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E:
       Gutachten über eine augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 Nr. 2 der Fahrerlaubnisverordnung
  • Nachweis ärzlicher Untersuchung
    * Erweiterung auf die Klase C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E:
       Ärztliche Untersuchung über die körperliche und geistige Eignung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung

Umtausch eines Führerscheins bei Namensänderung, Änderung von Auflagen oder Defekt

Gebühr: 18,90 Euro

  • Personalausweis (oder Reisepass i. V. m. einer aktuellen Meldebescheinigung  - nicht älter als 3 Monate)
  • den alten Führerschein
  • biometrisches Lichtbild (35x45mm) nicht älter als 2 Jahre
  • Karteikartenabschrift der Behörde, die den alten Führerschein ausstellte
  • die Grundlage der Änderung (z. B. Eheurkunde, augenärztliches Gutachten etc.)

Ausstellung Ersatzführerschein bei Verlust oder Diebstahl

Gebühren: ⇒86,20 Euro bei Verlust
                ⇒55,50 Euro bei Diebstahl

  • Personalausweis (oder Reisepass i.V.m. aktueller Meldebescheinigung - nicht älter als 3 Monate - oder Ersatzpass)
  • biometrisches Lichtbild (35x45mm) nicht älter als 2 Jahre
  • wurde der Führerschein durch eine andere Behörde ausgestellt, entweder den alten Antrag (VK 30) oder eine Karteikartenabschrift der Behörde, durch die der Führerschein ausgestellt wurde, vorlegen
  • wenn keine Anzeige bei der Polizei vorliegt, wird eine eidestattliche Versicherung abgenommen.

Umtausch eines alten Führerscheines (Papierform) in EU-Kartenführerschein

Gebühr: 25,30 Euro + 5,00 Euro für Direktversand 

  • Personalausweis (oder Reisepass i. V. m. aktueller Meldebescheinigung - nicht älter als 3 Monate)
  • den alten Führerschein
  • biometrisches Lichtbild (35x45mm) nicht älter als 2 Jahre
  • eventuell eine Karteikartenabschrift der Behörde, die den alten Führerschein ausstellte

Anforderung einer Karteikartenabschrift

Für die Anforderung einer Karteikartenabschrift verwenden Sie bitte folgenden
Antrag:

Antrag auf Ausstellung einer Karteikartenabschrift an andere Behörden

Sie können den Antrag per E-Mail an fuehrerscheinstelle@kreis-vg.de, per Fax unter 03834 8760-9031 oder schriftlich an:

Landkreis Vorpommern-Greifswald
Fahrerlaubnisbehörde
Feldstraße 85 A
17489 Greifswald

senden.

  • biometrisches Lichtbild (35x45mm) nicht älter als 2 Jahre

Sie müssen nicht persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde vorsprechen.

Umtausch und Umschreibung eines ausländischen Führerscheines

Gebühren: ⇒  31,20 Euro  -  EU bzw. EWR
                ⇒ 43,90 Euro  -  alle anderen

  • Personalausweis (oder Reisepass i. V. m. einer aktuellen
    Meldebescheinigung  - nicht älter als 3 Monate)
  • biometrisches Lichtbild (35x45mm) nicht älter als 2 Jahre
  • deutsche Übersetzung des Führerscheines, erstellt durch einen beeidigten, öffentlich bestellten Übersetzer
  • schriftliche Erklärung über Aktualität und Gültigkeit des Führerscheines

Verlängerung der Fahrerlaubnis für C Klassen bei der 5-Jahresfrist bzw. auch bei Erreichen des 50. Lebensjahres

Gebühr: 48,90 Euro

  • Personalausweis (oder Reisepass i. V. m. einer aktuellen Meldebescheinigung  - nicht älter als 3 Monate)
  • biometrisches Lichtbild (35x45mm) nicht älter als 2 Jahre
  • augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 Nr. 2 der Fahrerlaubnisverordnung
  • ärztliche Untersuchung über die körperliche und geistige Eignung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung

Wichtiger Hinweis:

Mit Erreichen des 50. Lebensjahres, ohne vorherige Verlängerung, ruht die Fahrlerlaubnis bis zur Neubeantragung.

Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Gebühren: ⇒ 42,60 Euro bei Ersterteilung
                ⇒ 38,00 Euro bei Verlängerung

  • Personalausweis (oder Reisepass i. V. m. einer aktuellen Meldebescheinigung  - nicht älter als 3 Monate)
  • Gutachten über eine augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 Nr. 2 der Fahrerlaubsverordnung
  • Nachweis einer ärztlichen Untersuchung über die körperliche und geistige Eignung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung
    * Gutachten und Nachweis über ärztliche Untersuchung werden vom Arbeitsmediziner erstellt
  • Behördliches Führungszeugnis (wird direkt an die Fahrerlaubnisbehörde versandt)
  • Nachweis über den Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B von mindestens 2 Jahren 
  • Voraussetzung: EU-Kartenführerschein
  • biometrisches Lichtbild (35x45mm) nicht älter als 2 Jahre

Erteilung einer Fahrerkarte

Gebühr: 37,00 Euro

  • Personalausweis (oder Reisepass i. V. m. einer aktuellen Meldebescheinigung  - nicht älter als 3 Monate)
  • biometrisches Lichtbild (35x45mm) nicht älter als 2 Jahre
  • Voraussetzung: EU-Führerschein

Anforderung einer Karteikartenabschrift

Für die Anforderung einer Karteikartenabschrift verwenden Sie bitte folgenden
Antrag:

Antrag auf Ausstellung einer Karteikartenabschrift an andere Behörden

Sie können den Antrag per E-Mail an fuehrerscheinstelle@kreis-vg.de, per Fax unter 03834 8760-9031 oder schriftlich an:

Landkreis Vorpommern-Greifswald
Fahrerlaubnisbehörde
Feldstraße 85 A
17489 Greifswald

senden.

  • biometrisches Lichtbild (35x45mm) nicht älter als 2 Jahre

Sie müssen nicht persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde vorsprechen.

Dienstleistung

Umtausch der alten Papierführerscheine

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