Kfz-Zulassungsstelle
Internetbasierte Fahrzeugzulassung
Mit dem Projekt "Internetbasierte Fahrzeugzulassung" (kurz: i-Kfz) innoviert und modernisiert das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur den Fahrzeugzulassungs-Prozess und macht damit einen wichtigen Schritt in Richtung E-Government.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur unter dem Artikel Internetbasierte Fahrzeugzulassung.
Für Sie als Fahrzeughalter bietet die schrittweise Umsetzung dieses Vorhabens einen entscheidenen Vorteil: Der Kfz-Zulassungsprozess von Ab- und Ummeldung bis kompletter Neuanmeldung soll in Zukunft zu 100% digital durchgeführt werden können – kein Behördengang, keine Wartezeiten im Amt.
Öffnungszeiten Kfz-Zulassungsstellen
Montag: | 08:00 Uhr – 12:00 Uhr | |
Dienstag: | 08:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:30 Uhr | |
Mittwoch: | 09:00 Uhr – 11:00 Uhr |
|
Donnerstag: | 08:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr | |
Freitag: | 08:00 Uhr – 12:00 Uhr |
Außerbetriebsetzung/Adressänderung können bei Ämtern vorgenommen werden
Folgende Vorgänge können derzeit in den Ämter erledigt werden:
die Ausserbetriebsetzung eines Fahrzeuges, welches bei uns im Landkreis zugelassen ist.
Hierzu werden folgende Unterlagen benötigt:
• Die Zulassungsbescheinigung Teil I /Fahrzeugschein
• Die Kennzeichentafeln
• Der Personalausweis
Die Adressänderung eines Fahrzeughalters, welcher innerhalb des Landkreises seinen Wohnort wechselt.
Hierzu werden folgende Unterlagen benötigt:
• Die Zulassungsbescheinigung Teil I /Fahrzeugschein
• Der Personalausweis
• Eine gültige Hauptuntersuchung, wenn das Fahrzeug älter als drei Jahre ist
Eine Adressänderung wird in den jeweiligen Ämter mit Adressaufkleber vorgenommen. Wenn die Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein beschädigt oder bereits ein Adressaufkleber auf der Bescheinigung vorhanden ist, muss der Fahrzeughalter in der Zulassungsstelle vorsprechen. Eine Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I ist hier nicht möglich.
Kontaktdaten der Ämter, die diesen Service anbieten
-
- Amt Peenetal/Loitz
Lange Straße 83
17121 Loitz
Tel. 039998-1530 - Amt Torgelow-Ferdinandshof
Bahnhofstr. 2
17358 Torgelow
Tel. 03976-2520 - Stadt Ueckermünde
Am Rathaus 3
17373 Ueckermünde
Tel. 039771-2840 - Amt am Peenestrom
Burgstr. 6
17438 Wolgast
Tel. 03836 2510 - Bürgerbüro Lassan
Markt 9
17440 Lassan
Tel. 038374-55292 - Amt Jarmen-Tutow
Lindenstraße 13
17126 Jarmen
Tel. 0399971520 - Amt Landhagen
Theodor-Körner-Str. 36
17498 Neuenkirchen
Tel. 03834-89510 - Amt Löcknitz-Penkun
Chausseestraße 30
17321 Löcknitz
Tel. 039754-500 - Amt Lubmin
Geschwister-Scholl-Weg 15
Tel. 038354-3500 - Amt Am Stettiner Haff
Stettiner Str. 1
17367 Eggesin
Tel. 039779-2640 - Amt Usedom-Süd
Markt 7
17406 Usedom
Tel. 038372-75033 - Bürgeramt Koserow
Maria-Seidel-Str. 3
17459 Koserow
Tel. 038375-26415 - Amt Usedom-Nord
Möwenstraße 1
17454 Ostseebad Zinnowitz
Tel. 038377-730 - Bürgerbüro Karlshagen
Hauptstraße 40
17449 Ostseebad Karlshagen
Tel. 038377-73234 oder 233 - Gemeinde Ostseebad Heringsdorf
Kurparkstraße 4
17419 Seebad Ahlbeck
Tel. 038378-2500 - Stadt Strasburg
Schulstr. 1
17375 Strasburg (Uckermark)
Tel. 039753-27237 - Amt Züssow
Dorfstr. 6
17495 Züssow
Tel. 038355-6430
- Amt Peenetal/Loitz
Dienstleistungen
- Leistungen der Kfz-Zulassungsstelle
- Kfz-Wunschkennzeichen
- Kfz-Außerbetriebsetzung | Zulassungsportal online
- Anhörung online | Bußgeldstelle
Fahrerlaubnis / Führerscheinstelle
Öffnungszeiten Führerscheinstellen
Montag: | 08:00 Uhr – 12:00 Uhr | |
Dienstag: | 08:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:30 Uhr | |
Mittwoch: | kein Sprechtag |
|
Donnerstag: | 08:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr | |
Freitag: | 08:00 Uhr – 12:00 Uhr |
Aufgaben der Fahrerlaubnisbehörde
- Ersterteilung und Erweiterung einer Fahrerlaubnis
- Umtausch eines Führerscheines
- Ausstellung eines Ersatzführerscheines bei Verlust
- Führerscheinerteilung und Verlängerung zur Fahrgastbeförderung
- Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Entzug
- Erteilung eines Internationalen Führerscheines
- Erteilung einer Fahrerkarte
- Erlaubnisse zur Durchführung von Aufbauseminaren
Folgende Unterlagen sind mitzubringen bei...
Ersterteilung einer Fahrerlaubnis
Gebühr: 50,70 Euro
- Personalausweis (oder Reisepass i. V. m. einer akuellen Meldebescheinigung - nicht älter als 3 Monate)
- biometrisches Lichtbild (35x45mm) nicht älter als 2 Jahre
- Nachweis eines Sehtests
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
- Name der ausbildenden Fahrschule bzw. der Prüforganisation bei Fahrschulen außerhalb unseres Landkreises
Begleitetes Fahren ab 17
Gebühren:
- Antragsteller: 50,70 Euro
- pro Begleitperson: 9,30 Euro
Wichtig:
Bei Antragstellung muss mindestens ein (1) Erziehungsberechtigter anwesend sein.
- Merkblatt
- Antrag begleitetes Fahren ab 17
- Anlage zum Antrag begleitetes Fahren ab 17
- Kopie Personalausweis und Führerschein jeder Begleitperson, die nicht zur Antragstellung erscheint.
- biometrisches Lichtbild (35x45mm) nicht älter als 2 Jahre
Internationaler Führerschein
Gebühren: 16,30 Euro
- Personalausweis oder Reisepass i. V. m. einer aktuellen Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- biometrisches Lichtbild (35x45mm) nicht älter als 2 Jahre
- Voraussetzung: EU-Kartenführerschein
Erweiterung einer Fahrerlaubnis
Gebühren: ⇒ 49,90 Euro ohne Probezeit
⇒ 50,70 Euro mit Probezeit
- Personalausweis (oder Reisepass i.V.m. einer aktuellen Meldebescheinigung - nicht älter als 3 Monate)
- Führerschein
- biometrisches Lichtbild (35x45mm) nicht älter als 2 Jahre
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
- Sehtest
* Erweiterung auf die Klasse A1, A2, A, B, BE, L oder T: Nachweis eines Sehtests vom Optiker
* Erweiterung auf die Klasse C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E:
Gutachten über eine augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 Nr. 2 der Fahrerlaubnisverordnung - Nachweis ärzlicher Untersuchung
* Erweiterung auf die Klase C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E:
Ärztliche Untersuchung über die körperliche und geistige Eignung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung
Umtausch eines Führerscheins bei Namensänderung, Änderung von Auflagen oder Defekt
Gebühr: 18,90 Euro
- Personalausweis (oder Reisepass i. V. m. einer aktuellen Meldebescheinigung - nicht älter als 3 Monate)
- den alten Führerschein
- biometrisches Lichtbild (35x45mm) nicht älter als 2 Jahre
- Karteikartenabschrift der Behörde, die den alten Führerschein ausstellte
- die Grundlage der Änderung (z. B. Eheurkunde, augenärztliches Gutachten etc.)
Ausstellung Ersatzführerschein bei Verlust oder Diebstahl
Gebühren: ⇒86,20 Euro bei Verlust
⇒55,50 Euro bei Diebstahl
- Personalausweis (oder Reisepass i.V.m. aktueller Meldebescheinigung - nicht älter als 3 Monate - oder Ersatzpass)
- biometrisches Lichtbild (35x45mm) nicht älter als 2 Jahre
- wurde der Führerschein durch eine andere Behörde ausgestellt, entweder den alten Antrag (VK 30) oder eine Karteikartenabschrift der Behörde, durch die der Führerschein ausgestellt wurde, vorlegen
- wenn keine Anzeige bei der Polizei vorliegt, wird eine eidestattliche Versicherung abgenommen.
Umtausch eines alten Führerscheines (Papierform) in EU-Kartenführerschein
Gebühr: 25,30 Euro + 5,00 Euro für Direktversand
- Personalausweis (oder Reisepass i. V. m. aktueller Meldebescheinigung - nicht älter als 3 Monate)
- den alten Führerschein
- biometrisches Lichtbild (35x45mm) nicht älter als 2 Jahre
- eventuell eine Karteikartenabschrift der Behörde, die den alten Führerschein ausstellte
Anforderung einer Karteikartenabschrift
Für die Anforderung einer Karteikartenabschrift verwenden Sie bitte folgenden
Antrag:
Antrag auf Ausstellung einer Karteikartenabschrift an andere Behörden
Sie können den Antrag per E-Mail an fuehrerscheinstelle@kreis-vg.de, per Fax unter 03834 8760-9031 oder schriftlich an:
Landkreis Vorpommern-Greifswald
Fahrerlaubnisbehörde
Feldstraße 85 A
17489 Greifswald
senden.
- biometrisches Lichtbild (35x45mm) nicht älter als 2 Jahre
Sie müssen nicht persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde vorsprechen.
Umtausch und Umschreibung eines ausländischen Führerscheines
Gebühren: ⇒ 31,20 Euro - EU bzw. EWR
⇒ 43,90 Euro - alle anderen
- Personalausweis (oder Reisepass i. V. m. einer aktuellen
Meldebescheinigung - nicht älter als 3 Monate) - biometrisches Lichtbild (35x45mm) nicht älter als 2 Jahre
- deutsche Übersetzung des Führerscheines, erstellt durch einen beeidigten, öffentlich bestellten Übersetzer
- schriftliche Erklärung über Aktualität und Gültigkeit des Führerscheines
Verlängerung der Fahrerlaubnis für C Klassen bei der 5-Jahresfrist bzw. auch bei Erreichen des 50. Lebensjahres
Gebühr: 48,90 Euro
- Personalausweis (oder Reisepass i. V. m. einer aktuellen Meldebescheinigung - nicht älter als 3 Monate)
- biometrisches Lichtbild (35x45mm) nicht älter als 2 Jahre
- augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 Nr. 2 der Fahrerlaubnisverordnung
- ärztliche Untersuchung über die körperliche und geistige Eignung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung
Wichtiger Hinweis:
Mit Erreichen des 50. Lebensjahres, ohne vorherige Verlängerung, ruht die Fahrlerlaubnis bis zur Neubeantragung.
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Gebühren: ⇒ 42,60 Euro bei Ersterteilung
⇒ 38,00 Euro bei Verlängerung
- Personalausweis (oder Reisepass i. V. m. einer aktuellen Meldebescheinigung - nicht älter als 3 Monate)
- Gutachten über eine augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 Nr. 2 der Fahrerlaubsverordnung
- Nachweis einer ärztlichen Untersuchung über die körperliche und geistige Eignung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung
* Gutachten und Nachweis über ärztliche Untersuchung werden vom Arbeitsmediziner erstellt - Behördliches Führungszeugnis (wird direkt an die Fahrerlaubnisbehörde versandt)
- Nachweis über den Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B von mindestens 2 Jahren
- Voraussetzung: EU-Kartenführerschein
- biometrisches Lichtbild (35x45mm) nicht älter als 2 Jahre
Erteilung einer Fahrerkarte
Gebühr: 37,00 Euro
- Personalausweis (oder Reisepass i. V. m. einer aktuellen Meldebescheinigung - nicht älter als 3 Monate)
- biometrisches Lichtbild (35x45mm) nicht älter als 2 Jahre
- Voraussetzung: EU-Führerschein
Anforderung einer Karteikartenabschrift
Für die Anforderung einer Karteikartenabschrift verwenden Sie bitte folgenden
Antrag:
Antrag auf Ausstellung einer Karteikartenabschrift an andere Behörden
Sie können den Antrag per E-Mail an fuehrerscheinstelle@kreis-vg.de, per Fax unter 03834 8760-9031 oder schriftlich an:
Landkreis Vorpommern-Greifswald
Fahrerlaubnisbehörde
Feldstraße 85 A
17489 Greifswald
senden.
- biometrisches Lichtbild (35x45mm) nicht älter als 2 Jahre
Sie müssen nicht persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde vorsprechen.
Dienstleistung