Abfallwirtschaft
Aktuelles
Informationen zur Abfallentsorgung
Der Landkreis Vorpommern-Greifswald hat als öffentlich rechtlicher Entsorgungsträger die in seinem Gebiet anfallenden Abfälle aus privaten Haushaltungen und anderen Herkunftsbereichen nach den Maßgaben des Kreislaufwirtschaftgesetzes zu verwerten oder zu beseitigen.
Dies wird durch die Ver- und Entsorgungsgesellschaft des Landkreises Vorpommern-Greifswald mbH sichergestellt.
Ver- und Entsorgungsgesellschaft des Landkreises Vorpommern-Greifswald mbH
VEVG GmbH
Dorfstraße 36
17495 Karlsburg
038355 6950
038355 69519
info@vevg-karlsburg.de
https://www.vevg-karlsburg.de/
Die Abfallentsorgung des Landkreises wird in vier Entsorgungsbereiche aufgeteilt. Die Aufteilung sowie weitere Informationen zu den Tourenplänen und Wertstoffhöfen sind auf der Internetseite der VEVG mbH einzusehen.
Bei Fragen zur An-, Ab- und Ummeldung von Abfallbehältern sowie den entsprechenden Abfallgebühren und zur Anmeldung der Sperrmüllentsorgung wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner der VEVG mbH.
Antrag auf Reduzierung des Restabfallbehältermindestvolumens (131 kB)
Weitere aktuelle Informationen werden ebenfalls auf der Internetseite der VEVG mbH veröffentlicht.
Satzungen zur Abfallwirtschaft
Abfallwirtschaftssatzung (11.4 MB)
Erste Änderung zur Abfallwirtschaftssatzung (331 kB)
Abfallgebührensatzung (2.2 MB)
Erste Änderung zur Abfallgebührensatzung (1.3 MB)
Ausschlussliste Abfallwirtschaftssatzung (129 kB)
VORHERIGE SATZUNGEN (gültig bis 31.12.2022)
Abfallwirtschaftssatzung (AwS) (9.4 MB)
Abfallgebührensatzung (AgS) (2.8 MB)
Konzept zur Abfallwirtschaft
Abfallwirtschaftskonzept (1.4 MB)
Aufgaben der unteren Abfallbehörde
Die untere Abfallbehörde überwacht die Abfallbewirtschaftung außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen
Eine Hauptaufgabe ist die Beseitigung und Verfolgung von illegalen Abfallentsorgungen.
Weitere Überwachungsaufgaben ergeben sich aus folgenden Vorschriften:
- Planzenabfalllandesverordnung - Entsorgung pflanzlicher Abfälle
- Gewerbeabfallverordnung - Entsorgung gewerblicher Abfälle
- Klärschlammverordnung - Überwachung landwirtschaftlicher Klärschlammverwertung
- Verpackungsgesetz - Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen
- §§ 17 und 18 Kreislaufwirtschaftsgesetz - Gemeinnützige und Gewerbliche Sammlungen
Als Träger öffentlicher Belange werden in Baugenehmigungs- und Planungsverfahren abfallrechtliche Stellungnahmen abgegeben.
Bei eventuell auftretenden Fragen du den jeweiligen Aufgaben wenden Sie sich bitte an den hierfür zuständigen Ansprechpartner der unteren Abfallbehörde.
Anschlusspflicht für Kleingartenanlagen
Ab dem 01.01.2023 sind Kleingartenanlagen ebenfalls vom Anschlusszwang hinsichtlich der öffentlichen Abfallentsorgung umfasst. Die Ver- und Entsorgungsgesellschaft des Landkreises, sowie die Kreisverwaltung sind bestrebt, die Aufstellung der Abfallbehälter möglichst reibungslos zu gestalten. Daher wird um frühzeitige Anmeldungen gebeten. Sofern noch offene Fragen zu klären sind, stehen Ihnen die Mitarbeiter des Entsorgungsbüros sowie Herr Schiller aus der Kreisverwaltung gern zur Verfügung. Bei Bedarf werden auch Vor-Ort-Termine angeboten.
Anschlusspflichtig ist grundsätzlich der jeweilige Grundstückseigentümer der Kleingartenanlage. Der Gebührenbescheid kann jedoch auch an den Verein etc. gerichtet werden. Die Anmeldung hat dann durch die jeweilige Organisation zu erfolgen. Es werden jedoch keine Abfallbehälter für einzelne Parzellen aufgstellt, sondern nur für die gesamte Anlage. Als Mindestrestabfallvolumen gilt hier 5 Liter pro Kleingarten, je Woche.
Nur sofern eine Kleingartenanlage an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen ist, kann das gesamte Angebotsspektrum (Altpapier, Sperrmüll, Wertstoffhöfe) genutzt werden.
Antrag auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang für Kleingartenanlagen (86 kB)
Ansprechpartner - Abfallbewirtschaftung / Öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger
Amtsbereiche: Züssow, Lubmin, Jarmen-Tutow, Peenetal/Loitz, Landhagen, Usedom-Nord, Usedom-Süd, Am Peenestrom, Anklam-Land, Anklam, Heringsdorf und Greifswald
Amtsbereiche: Am Stettiner Haff, Torgelow-Ferdinandshof, Löcknitz-Penkun, Uecker-Randow-Tal, Pasewalk, Ueckermünde und Strasburg
Ansprechpartner der unteren Abfallbehörde - Illegale Abfallablagerungen
Amtsbereiche: Züssow, Lubmin, Jarmen-Tutow und Peenetal/Loitz
Amtsbereiche: Landhagen, Usedom-Süd und Heringsdorf
Amtsbereiche: Am Peenestrom, Usedom-Nord und Greifswald
Amtsbereiche: Am Stettiner Haff, Torgelow-Ferdinandshof, Löcknitz-Penkun, Ueckermünde und Strasburg
Amtsbereiche: Uecker-Randow-Tal, Pasewalk und Anklam-Land
Amtsbereiche: Anklam
Ansprechpartner der unteren Abfallbehörde - Gewerbeabfallbewirtschaftung / Verpackungsgesetz
Ansprechpartner für alle Amtsbereiche
An-, Ab- und Ummeldung von Abfallbehältern
Im Landkreis wird der anfallende überlassungspflichtige Abfall nach dem Umleerverfahren mit genormten Müllgroßbehältern (MGB) 60, 80, 120, 240 und 1.100 Liter grundsätzlich 14-täglich vorgenommen. Die Abfuhr der 1.100-Liter Rollcontainer kann auch wöchentlich, zweimal wöchentlich oder dreimal wöchentlich erfolgen.
Die Anmeldung, der Umtausch und auch die Abmeldung eines Abfallgefäßes sind jeweils schriftlich zu beantragen und zu begründen.
Das Antragsformular können Sie sich für die Entsorgungsbereiche hier herunterladen:
Der Antrag muss genaue Angaben über den
- Absender,
- den Aufstellort,
- Nutzungsart des Grundstücks,
- Anzahl der auf dem Grundstück mit Haupt- und Nebenwohnsitz gemeldeten Personen,
- Größe und Anzahl der/ des Abfallgefäße/s
- sowie eine Begründung enthalten.
Dieser Antrag kann per Fax oder Brief geschickt oder persönlich abgegeben werden.
Tritt ein Wechsel in der Person des Anschlusspflichtigen ein, so hat der bisherige Anschlusspflichtige dieses schriftlich dem Landkreis mitzuteilen.
Ver- und Entsorgungsgesellschaft des Landkreises Vorpommern-Greifswald mbH
VEVG GmbH
Dorfstraße 36
17495 Karlsburg
038355 6950
038355 69519
info@vevg-karlsburg.de
https://www.vevg-karlsburg.de/
GEG-Greifswald Entsorgungs GmbH (beauftragter Dritter)
Eckhardsberg 8/10
17489 Greifswald
03834 5840-11
03834 5840-30
info@greifswald-entsorgung.de
http://www.entsorgung-greifswald.de
Abfallentsorgung und Abfallberatung
Abfallberatung
Fast täglich können Sie als Bürger Neues zum Thema »Müll« hören und lesen. Die Informationsflut lässt Vieles undurchschaubar werden, es ergeben sich immer wieder neue Fragen:
- Wo bleibt eigentlich unser Müll?
- Wie und wo kann ich abfallarm einkaufen?
- Haben wir im Landkreis auch einen Müllnotstand?
- Was gehört in welche Mülltonne?
- Was bedeuten der »Grüne Punkt« und das »Duale System«?
Antworten auf diese und ähnliche Fragen sowie Tipps und Tricks zur Abfallvermeidung, Abfallverwertung und Abfallentsorgung geben Ihnen die Abfallberater des Landkreises Sie bietet persönliche, telefonische und auch schriftliche Beratung an.
Für die Entsorgungsbereiche:
Informieren können Sie sich beispielsweise über die Entsorgung von Altbatterien, Altöl, Autobatterien, die richtige Kompostierung von Küchen- und Gartenabfällen, den Umgang mit Sondermüll oder die Ausstattung von Büro oder Schulen mit umweltfreundlichen Arbeitsmaterialien.
Die Abfallberatung des Landkreises steht auch für Vorträge und Projekte einzelner Schulklassen und Kindergruppen zur Verfügung. Dazu ist lediglich die telefonische Kontaktaufnahme erforderlich, und der/die Abfallberater/-in ist bei der pädagogischen Aufbereitung von abfallrelevanten Themen behilflich. Dazu wurde eine umfangreiche Bibliothek aufgebaut, die nicht nur Informatives, sondern auch Unterrichtsprojekte und Unterrichtsmaterialien enthält. Für die Kinder und Schüler werden passende Broschüren und sonstige Literatur bereit gehalten.
Batterien
Verbrauchte Batterien in die BATT-Boxen!
Was muss getan werden?Ab sofort dürfen alle verbrauchten Batterien nicht mehr in den Hausmüll!
Die Batterien müssen zum Handel (Kaufhaus, Tankstelle, Kiosk, Supermarkt u.s.w.) - also in die BATT-Boxen - oder zu den Sammelstellen des Landkreises zurückgebracht werden.
Bitte helfen Sie mit, dass alle zu Gunsten unserer Umwelt mitmachen. Sprechen Sie Verwandte, Bekannte und Freunde an.
Autobaterien
Für Pkw-Starterbatterien (Autobatterien) gibt es seit Oktober 1998 eine gesetzliche Pfandregelung: Beim Kauf einer neuen Batterie wird ein Pfand erhoben, dass bei der Rückgabe einer alten Starterbatterie erstattet wird.
Bei weiteren Fragen oder auch, wenn der Händler um die Ecke keine BATT-Box hat, können Sie sich direkt an das GRS Infotelefon wenden: 01805 805030. Oder sprechen Sie mit den Abfallberatern des Landkreises.
Altöl
Die Altölverordnung von 1987 verpflichtet Verkaufsstellen von Motoren und Getriebeöl, diese Öle nach Gebrauch KOSTENLOS zurückzunehmen. Die Kosten für die Beseitigung des Altöls sind bereits im Frischölpreis mit einkalkuliert. Der Kunde hat also Anspruch auf Rücknahme, wenn er Frischöl in mindestens der gleichen Menge kauft bzw. wenn er einen entsprechend früheren Kauf durch z. B. den Kassenbeleg nachweisen kann. Die Verkaufsstellen sind auch dazu verpflichtet, anfallende ölhaltige Abfälle wie Ölfilter, entleerte Behältnisse und ölhaltige Putztücher anzunehmen und entsprechend zu entsorgen.
Auf die Rücknahmepflicht von Altöl müssen Verkaufsstellen von Motoren- und Getriebeöl schriftlich hinweisen. Ist an der Verkaufsstelle keine Annahmestelle eingerichtet, können Dritte, z. B. Tankstellen und Kfz-Werkstätten, mit der Rücknahme von der Verkaufsstelle beauftragt werden. Wichtig ist, dass die Annahmestelle nicht zu weit von der Verkaufsstelle entfernt liegt. Im ländlichen Bereich sollte die Entfernung höchstens vier Kilometer betragen, in Verdichtungsräumen innerhalb einer Fahrzeit von ungefähr fünf Minuten erreichbar sein. Motoren- und Getriebeöl darf nicht mit anderen Altölen und Fremdstoffen wie Lösemitteln, Brems- und Kühlflüssigkeiten vermischt werden. Bei vermischtem Altöl entfällt die Rücknahmepflicht. Bei gewerblichen Unternehmen muss die Annahmestelle nicht am Verkaufsort oder in dessen Nähe liegen. Der Verkäufer kann sich zur Erfüllung seiner Pflicht Dritter bedienen.
Für die Beseitigung des Altöls, welches der Wiederverwertung zugeführt wird, gibt es also folgende Möglichkeiten:
- Kostenlose Rückgabe bei der Verkaufsstelle bei Vorzeigen des Kassenbons. Beachten Sie bitte, dass diese Regelung lediglich für nicht vermischte Altöle gilt.
- Völlig leere, d. h. ausgetropfte Metallbehältnisse von Öl, gehören zum Schrotthändler oder können auf den Wertstoff- und Abfallannahmehöfen des Landkreises abgegeben werden. Leere Behälter aus Kunststoff sind Hausmüll und somit ein Fall für die Mülltonne. Haben die Kunststoffbehälter aber einen "Grünen Punkt", so gehören sie in den Gelben Sack.
- Übrigens: Mineralöl wird auch in Nachfüllsystemen angeboten.
- Möglichkeiten der ordnungsgemäßen Altölentsorgung gibt es also, ohne zum Umweltstraftäter zu werden, der seinen Altölkanister irgendwo "vergisst". Wenn Sie einen Ölwechsel aus Gründen des Umweltschutzes an Tankstellen oder in Werkstätten durchführen lassen, fällt für Sie überhaupt kein zu entsorgendes Altöl an.
Abfall-Tourenpläne/ Abfuhrtermine
Entsorgungsbereich Anklam, Wolgast, Greifswald-Land (OVP)
Online-Abfallkalender
Hier können Sie Ihren persönlichen Abfallkalender einsehen. Bitte wählen Sie dazu online den Wohnort und die Straße aus.
Kontakt
Ver- und Entsorgungsgesellschaft des Landkreises Vorpommern-Greifswald mbH
VEVG GmbH
Dorfstraße 36
17495 Karlsburg
038355 6950
038355 69519
info@vevg-karlsburg.de
https://www.vevg-karlsburg.de/
Entsorgungsbereich Uecker-Randow (UER)
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Dorfstraße 36
17495 Karlsburg
038355 6950
038355 69519
info@vevg-karlsburg.de
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Entsorgungsbereich Stadt Greifswald (UHGW)
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17495 Karlsburg
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038355 69519
info@vevg-karlsburg.de
https://www.vevg-karlsburg.de/
Entsorgungsbereich Jarmen-Tutow, Peenetal/Loitz (JTPL)
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