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Zulassung zur Tätigkeit als private Feldbestandsprüferin oder privater Feldbestandsprüfer beantragen

Nr. 99078043007000

Urheber

Volltext

Die Erzeugung von Saatgut erfolgt auf sogenannten Vermehrungsflächen. Die Pflanzen auf den Vermehrungsflächen müssen bestimmte Anforderungen erfüllen. Diese sind in der Saatgutverordnung festgelegt.

Jede Vermehrungsfläche muss mindestens einmal im Jahr vor der Ernte des Saatgutes durch Feldbesichtigung auf

  • Sortenechtheit,
  • Sortenreinheit,
  • Fremdbesatz und
  • Gesundheitszustand geprüft werden.

Je nach Pflanzenart können auch weitere Feldbesichtigungen notwendig sein.

Für die Prüfung folgender Pflanzen kann die zuständige Behörde sogenannte private Feldbestandsprüfer zulassen:

  • Betarüben,
  • Futterpflanzen,
  • Getreide sowie
  • Öl- und Faserpflanzen 

Dabei handelt sich um eine freie, saisonale Mitarbeit, für die Sie eine Zulassung beantragen können. Diese Mitarbeit wird jährlich über Verträge neu geregelt.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 20.07.2026
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)