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Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst beantragen

Nr. 99019061007000

Urheber

Teaser

Sie haben Ihre erste juristische Prüfung bestanden? Dann können Sie den juristischen Vorbereitungsdienst absolvieren.

Volltext

Ziel des juristischen Vorbereitungsdienstes ist es, Sie für die klassischen juristischen Berufe auszubilden:

  • Rechtsanwältin- oder Anwalt
  • Richterin oder Richter
  • Staatsanwältin oder Staatsanwalt
  • Notarin oder Notar

Dazu absolvieren Sie innerhalb von 2 Jahren 4 Pflichtstationen und eine Wahlstation.

Während des Vorbereitungsdienstes sind Sie Rechtsreferendar oder -referendarin. Um anfangen können, benötigen Sie eine Zulassung. Diese erhalten Sie per Antrag, der Teil Ihrer Bewerbung auf eine Referendariatsstelle ist.

Wenn Sie den juristischen Vorbereitungsdienst abgeschlossen haben, können Sie die zweite Staatsprüfung ablegen.

Rechtsgrundlage(n)

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Frist

Die Einstellungen erfolgen zum 1. März und 1. September eines jeden Jahres. Ihre Bewerbung muss spätestens 6 Wochen vor dem Beginn vorliegen.

Voraussetzungen

  • Sie haben die erste juristische Prüfung bestanden.

Zuständige Stelle

Landesjustizprüfungsamt im Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 07.08.2026
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)

Präsident des Oberlandesgerichts Rostock

Dokument

Beizubringende Dokumente
  • Sonstige Nachweise

Onlinedienste