Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst beantragen
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Teaser
Sie haben Ihre erste juristische Prüfung bestanden? Dann können Sie den juristischen Vorbereitungsdienst absolvieren.
Volltext
Ziel des juristischen Vorbereitungsdienstes ist es, Sie für die klassischen juristischen Berufe auszubilden:
- Rechtsanwältin- oder Anwalt
- Richterin oder Richter
- Staatsanwältin oder Staatsanwalt
- Notarin oder Notar
Dazu absolvieren Sie innerhalb von 2 Jahren 4 Pflichtstationen und eine Wahlstation.
Während des Vorbereitungsdienstes sind Sie Rechtsreferendar oder -referendarin. Um anfangen können, benötigen Sie eine Zulassung. Diese erhalten Sie per Antrag, der Teil Ihrer Bewerbung auf eine Referendariatsstelle ist.
Wenn Sie den juristischen Vorbereitungsdienst abgeschlossen haben, können Sie die zweite Staatsprüfung ablegen.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Frist
Die Einstellungen erfolgen zum 1. März und 1. September eines jeden Jahres. Ihre Bewerbung muss spätestens 6 Wochen vor dem Beginn vorliegen.
Voraussetzungen
- Sie haben die erste juristische Prüfung bestanden.
Zuständige Stelle
Landesjustizprüfungsamt im Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
Präsident des Oberlandesgerichts Rostock
Dokument
- Sonstige Nachweise