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Zuchtprogramm: Änderung mitteilen

Nr. 99110091011000

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Volltext

Angedachte Änderungen an Ihrem genehmigten Zuchtprogramm müssen Sie gegenüber der zuständigen Behörde anzeigen. Nehmen Sie dabei Bezug auf die Ihnen erteilte Zuchtgenehmigung.

Stellen Sie deutlich heraus, an welchen Punkten des Zuchtprogramms sie Änderungen vornehmen möchten.

Ihre Änderungen können Sie schriftlich oder - falls möglich - online bei der zuständigen Behörde einreichen, die diese dann prüft. Erhebt die Behörde bis 90 Tage nach Ihrer Einreichung keine Einwände, gelten Ihre Änderungen als anerkannt.

Als Zuchtverband oder -unternehmen müssen Sie bei Änderungen an Zuchtprogrammen auch Sorge dafür tragen, die Betriebe, die an ihren Programmen teilnehmen, rechtzeitig und transparent über die Änderungen zu informieren, sobald diese anerkannt sind.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Genehmigung des bestehenden Zuchtprogramms, an dem Änderungen vorgenommen werden sollen.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.



  • Verwaltungsgebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

Frist

  • 90 Tag(e)

Bearbeitungsdauer

  • 1 — 90 Tag(e)

Voraussetzungen

  • Sie führen als Zuchtverband oder Zuchtunternehmen ein genehmigtes Zuchtproramm durch.

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Zuständige Stelle

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) in Mecklenburg-Vorpommern

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 06.11.2024
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)