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Wald: Feuermachen im oder am Wald für bestimmte Maßnahmen vorher anmelden
Nr. 99048023261000Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Rechtsgrundlage(n)
Zuständige Stelle
Großschutzgebiete (Nationalparkämter und Biosphärenreservatsämter) und die Landesforstanstalt
Frist
- 1 Werktag(e)
- mindestens vor feuerverursachende Handlungen im oder am Wald