Seiteninhalt
Waffen und Munition: Erlaubnis zum Erwerb in einem anderen Mitgliedstaat durch Personen aus Deutschland beantragen
Nr. 99089131001000Volltext
Wenn Sie in Deutschland leben und eine Schusswaffe nach Anlage 1 Abschnitt 3 Nr. 2 (Kategorie B) zum Waffengesetz oder Munition in einem Mitgliedsstatt mit einer Erlaubnis dieses Staates erwerben wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Rechtsgrundlage(n)
§ 11 Absatz 2 WaffG in Verbindung mit § 28 AWaffV
Voraussetzungen
- Zuverlässigkeit
- Persönliche Eignung
Kosten
- für die Erteilung einer Erlaubnis nach § 11 Absatz 2 des Waffengesetzes
Verwaltungsgebühr: 30,00 EUR (Vorkasse: nein)
Verfahrensablauf
Sie erhalten die Erlaubnis zum Erwerb von Waffen und Munition in einem anderen Mitgliedstaat, wenn Sie bei der Antragstellung folgende Angaben vollständig machen:
-
über Ihre Person:
- Vor- und Familienname
- Geburtsdatum und -ort
- Anschriften
- Nummer, Ausstellungsdatum und ausstellende Behörde des Reisepasses oder des Personalausweises
-
über die Waffe:
-
bei Schusswaffen:
- Anzahl und Art
- Kaliber
- Kategorie nach Anlage 1 Abschnitt 3 zum Waffengesetz
- gegebenenfalls CIP-Beschusszeichen
-
bei sonstigen Waffen:
- Anzahl und Art
-
bei Schusswaffen:
-
über die Munition:
- Anzahl und Art
- Kaliber
- gegebenenfalls CIP-Prüfzeichen
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 06.05.2026
Fachlich freigegeben durch:
Fachlich freigegeben durch:
Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern
Zuständige Stelle
Waffenbehörde der Landkreise und kreisfreien Städte