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Tankstelle: Inbetriebnahme anzeigen

Nr. 99063072261000

Volltext

Wenn Sie eine Tankstelle in Betrieb nehmen möchten, müssen Sie dies vorher der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzeigen.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefüllte Anzeige der Inbetriebnahme einer Tankstelle

Kosten

Es fallen keine Kosten an.



  • Verwaltungsgebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

Frist

Sie müssen die Anzeige vor der beabsichtigten Inbetriebnahme der Anlage vorlegen.

Bearbeitungsdauer

Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsfrist.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihre Anzeige bei der für Sie zuständigen Immissionsschutzbehörde ein.
  • Diese prüft Ihre Anzeige.
  • Bei Bedarf fordert die zuständige Immissionsschutzbehörde weitere Unterlagen bei Ihnen an.

Hinweise (Besonderheiten)

Sie begehen eine Ordnungswidrigkeit, wenn Sie die Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegen.

Urheber

Zuständige Stelle

Immissionsschutzbehörden der Landkreise, kreisfreien Städte und großen kreisangehörigen Städte

Formulare

Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 05.06.2026
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

10.03.2025

Voraussetzungen

  • Sie wollen eine Tankstelle in Betrieb nehmen.