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Soziale Entschädigung: Zuschuss zum Zahnersatz bei der Krankenbehandlung beantragen
Nr. 99107118039000Urheber
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- Soziale Entschädigung: Zuschuss zum Zahnersatz bei der Krankenbehandlung beantragen
- Zuschuss zum Zahnersatz bei der Krankenbehandlung der sozialen Entschädigung Erstattung in Mecklenburg-Vorpommern
- Zuschuss zum Zahnersatz bei der Krankenbehandlung der sozialen Entschädigung Erstattung in Mecklenburg-Vorpommern
Volltext
Wenn Sie einen gesundheitlichen Schaden erleiden, für dessen Folgen die Gemeinschaft einsteht, können Sie dafür entschädigt werden.
Sie können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu einem erweiterten Zahnersatz erhalten, wenn Sie:
- einen weiteren Zahnverlust erlitten haben, der nicht durch die Schädigung verursacht wurde
- zusätzlich zu dem durch die Schädigung erforderlichen Zahnersatz einen weiteren Zahnersatz benötigen
- beide Behandlungen zusammen durchführen müssen
Rechtsgrundlage(n)
- § 49 Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch - Soziale Entschädigung - (Vierzehntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB XIV)
- § 143 Absatz 1 Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch - Soziale Entschädigung - (Vierzehntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB XIV)
- § 3 LAGuS-Aufgabenübertragungslandesverordnung Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS-AÜLVO M-V)
Voraussetzungen
- Sie haben bereits einen Anspruch auf Versorgung mit Zahnersatz der Sozialen Entschädigung.
- Es wurde bei Ihnen zudem ein damit nicht zusammenhängender Zahnverlust festgestellt.
- Der Ersatz dieser Zähne hängt untrennbar zusammen.
- Sie möchten einen erweiterten Zahnersatz anfertigen lassen, der sowohl den ursprünglichen als auch den davon unabhängigen, neuerlichen Zahnverlust ausgleicht.
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
- Klage vor dem Sozialgericht
Zuständige Stelle
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 08.07.2026
Fachlich freigegeben durch:
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)