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Soziale Entschädigung: Vorzeitige Leistungen beantragen
Nr. 99107112080001Urheber
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Volltext
Wenn Sie einen gesundheitlichen Schaden erleiden, für dessen Folgen die Gemeinschaft einsteht, können Sie dafür entschädigt werden.
Einige Leistungen können Sie als geschädigte Person erhalten, bevor über Ihren Antrag auf Leistungen der Sozialen Entschädigung endgültig entschieden wurde.
Dies betrifft:
- Leistungen der Krankenbehandlung der Sozialen Entschädigung
-
Leistungen zur Teilhabe:
- zur Teilhabe am Arbeitsleben
- zur Sozialen Teilhabe
- zur Teilhabe an Bildung
-
besondere Leistungen im Einzelfall
- zum Beispiel Leistungen zum Lebensunterhalt
Rechtsgrundlage(n)
Voraussetzungen
- Sie haben aufgrund eines schädigenden Ereignisses gesundheitliche Schädigungsfolgen erlitten.
- Es ist wahrscheinlich, dass Sie Leistungen der Sozialen Entschädigung erhalten können.
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
- Klage vor dem Sozialgericht
Zuständige Stelle
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 09.07.2026
Fachlich freigegeben durch:
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)