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Soziale Entschädigung: Vorzeitige Leistungen beantragen

Nr. 99107112080001

Urheber

Volltext

Wenn Sie einen gesundheitlichen Schaden erleiden, für dessen Folgen die Gemeinschaft einsteht, können Sie dafür entschädigt werden.

Einige Leistungen können Sie als geschädigte Person erhalten, bevor über Ihren Antrag auf Leistungen der Sozialen Entschädigung endgültig entschieden wurde.

Dies betrifft:

  • Leistungen der Krankenbehandlung der Sozialen Entschädigung
  • Leistungen zur Teilhabe:
    • zur Teilhabe am Arbeitsleben
    • zur Sozialen Teilhabe
    • zur Teilhabe an Bildung
  • besondere Leistungen im Einzelfall
    • zum Beispiel Leistungen zum Lebensunterhalt

Rechtsgrundlage(n)

Voraussetzungen

  • Sie haben aufgrund eines schädigenden Ereignisses gesundheitliche Schädigungsfolgen erlitten.
  • Es ist wahrscheinlich, dass Sie Leistungen der Sozialen Entschädigung erhalten können.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

  • Klage vor dem Sozialgericht

Zuständige Stelle

Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 09.07.2026
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)