Saatgut: Zulassung zum privaten Feldbestandsprüfer beantragen
Nr. 99078043007000Urheber
- Saatgut: Zulassung zum privaten Feldbestandsprüfer beantragen
- Zulassung zur Tätigkeit als private Feldbestandsprüferin oder privater Feldbestandsprüfer beantragen in Mecklenburg-Vorpommern
- Zulassung zur Tätigkeit als private Feldbestandsprüferin oder privater Feldbestandsprüfer beantragen in Mecklenburg-Vorpommern
Volltext
Die Erzeugung von Saatgut erfolgt auf sogenannten Vermehrungsflächen. Die Pflanzen auf den Vermehrungsflächen müssen bestimmte Anforderungen erfüllen. Diese sind in der Saatgutverordnung festgelegt.
Jede Vermehrungsfläche muss mindestens einmal im Jahr vor der Ernte des Saatgutes durch Feldbesichtigung auf
- Sortenechtheit,
- Sortenreinheit,
- Fremdbesatz und
- Gesundheitszustand geprüft werden.
Je nach Pflanzenart können auch weitere Feldbesichtigungen notwendig sein.
Für die Prüfung folgender Pflanzen kann die zuständige Behörde sogenannte private Feldbestandsprüfer zulassen:
- Betarüben,
- Futterpflanzen,
- Getreide sowie
- Öl- und Faserpflanzen
Dabei handelt sich um eine freie, saisonale Mitarbeit, für die Sie eine Zulassung beantragen können. Diese Mitarbeit wird jährlich über Verträge neu geregelt.
Rechtsgrundlage(n)
Formulare
Zuständige Stelle
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) in Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)